outlets.de - wie das Netz aktuell verseucht wird

Heinzelfrau

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Die hinter Stacheldraht geschützte Abzockfabrik von Michael B. scheint auf Hochtouren zu laufen. Als Funktion der Google-Werbe-Richtlinienänderung, die eigentlich keine Werbung mehr für das reine Content-Anbieten zulässt, wurde experimentiert, wie die sich die Richtlinienänderung unterlaufen lässt. Anders als Franky D. der seine Abzockseiten bei Facebook eingebunden hat, und dessen Richtlinienverstoß von daher für Google nicht ohne weiteres erkennbar ist, hat der Frankfurter Kreisel die folgende Strategie entwickelt: es werden sogenannte "Tagesdomains" registriert, die nur für einen Tag beworben werden. Sobald also Google die Einhaltung der Werberichtlinien untersucht, ist es schon geschehen und die Surfer in die Abofalle reingerauscht. Wollen wir uns doch mal ansehen, wie so etwas aussieht:

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Die Ergebnisse werden in der Regel auf der rechten Seite angezeigt, weil Anzeigen auf der linken Seite so etwas wie eine "organische Vergangenheit" haben sollen, was bei einem Bewerbungszyklus von allenfalls 3 Tagen nicht erreicht werden kann.

Der Klick darauf - übrigens hier fallen die Kosten für den Abofallensteller an - führt zu folgendem Bild:

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Davon, dass die Webseite etwas kosten soll, natürlich keine Spur, stattdessen wird die Erwartungshaltung, nämlich Markenartikel aus einem Outlet besonders kostengünstig beziehen zu können, gelenkt. Also geht es weiter:

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Erst dann kommt der Preishinweis, der allerdings verschwindet, sobald man die Registrierung abgeschlossen hat.

Wie heftig derzeit das Netz befallen ist, zeigen die folgenden Trefferanzeigen:

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Wohlwissend um die Tippfehlermöglichkeiten werden diese auch gleich in das Abofallenstellen einbezogen, wie die Tippfehlerdomains mit "Espirit" zeigen.

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Hier ist sogar die ganze rechte Seite von der outlets-Seuche befallen:

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Warum bei den vielen, vielen Prozessen, die wunderbarerweise von den Abofallenstellern gewonnen wurden, niemand auf den Weg in die Abofalle hingewiesen hat, scheint mehr, als nur rätselhaft, wenn nicht fragwürdig.
 
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schnippewippe

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Hier mal ein Beitrag über das langjähriges Wirken des Frankfurter Kreisels und 1.757 Lockvögel zu Outlets.de


Da wird einen erst so richtig klar was bei uns im Land läuft. Wer sich nun die Frage stellt, warum wird nichts dagegen unternommen, braucht sich nur das Videos ab 3.58 ansehen.
Akte 2010 über Outlets.de und einen Kuhhandel mit der Staatsanwaltschaft Düsseldorf (Video)

Akte 2011 Spezial vom 29.03.11: Internetfallen!
Das im Internet Abofallen lauern, hat ja mittlerweile jeder verstanden. Die Abzocker denken sich aber immer neue Tricks aus. Allen voran: Outlets.de, ein sehr alter Bekannter.
 
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De kleine Eisbeer

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Auf der Suche nach Schuhen gerät Agnis Struzyna auf die Internetseite outlets.de. Erst als eine Rechnung ins Haus flattert, wird ihr klar: Sie ist in eine so genannte Abo- oder Kostenfalle getappt.
Quelle&mehr: ZDF.de
 

schnippewippe

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Allgemein - für alle Seiten die Ihr im Internet anklickt.

Bald ist Weihnachten und das Fest der Geschenke rückt immer näher .Viele werden sich schon Gedanken machen was man schenken kann.
Bitte lest euch auf den Seiten im Internet alles genau durch und scrollt bis nach unten durch, um die vielleicht versteckten Kosten zu finden. !!!!!!!
Es reicht nicht aus ,wenn ihr euch auf der ersten Seite alles durchgelesen habt !!! Es steht auch oft erst auf der Seite wo man seine Daten eingeben muss.
Oft steht es dann an den Seiten im Text versteckt. Zum Beispiel unter Informationen oder Vertragsbedingungen. Da einen ja gar nicht bewusst ist, dass man bei der Anmeldung einen Vertrag abschliesst , liest man es sich auch nicht durch und hat dann ein Abo an der Backe.

Habe eben bei antiabzockenet.blogspot.com diesen Beitrag gefunden.
Da geht es um Kinderwagen und um Spielzeug . Aber seht selber und klickt den Link dazu an.
 

Willi_M

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Vielen Dank für diese Infos. Auf diesem Weg kann man verhindern, dass einem das Weihnachtsfest letztlich versaut wird.
 

martinstag

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Möchte mich auch auf diesem Wege bedanke. Bin auch einmall reingefallen, deshalb bin ich jetzt vorsichtiger und bestelle so gut wie garnichts über das Netz.
 

schnippewippe

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outlets.de - Wie informierte Richter urteilen…

Wie informierte Richter urteilen…
…zeigt uns das nachfolgende Urteil des AG Gladbeck (12 C 267/11) in Sachen ProPayment GmbH des Herrn Z. B.(Prokurist: M. B.) für Outlets.de der IContent GmbH, vertreten von der RDO Rechtsanwaltsgesellschaft mbH des Herrn Ralf D. O. auf sehr erfrischende, offene und nicht zuletzt auch entlarvende Art und Weise, wie folgt:

Seite 1 von 5 (zum vergrößern bitte auf das Bild klicken)
 

Niclas

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Wenn dieser Richter wirklich informiert wäre, hätte es nicht solche völlig verfehlte Kritik an den Richterkollegen ausgesprochen.
Ein Zivilrichter, dem Theater vorgespielt wird, kann und darf nicht Wahrheitsfinder spielen.
Diese Aufgabe haben nur Strafrichter.
Hier ist offensichtlich dem Herrn B. etwas schiefgelaufen. Normalerweise ziehen die Abofallensteller
in letzter Sekunde die Klage zurück, wenn sie merken, dass es schiefläuft. Das ist wohl hier mißglückt.
 

schnippewippe

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Es geht jetzt mit der Abzocke eifrig auf Yahoo weiter.
antiabzockenet.blogspot.comhat da mal Einiges zum Anklicken gefunden.

Das Beuteschema des Abzockers aus Rodgau

Hat sich Michael Burat unseren Hinweis auf die miese Abzocke junger Eltern über die Schaltung seiner Werbung mit dem Keyword „Kinderwagen“, zu Herzen genommen? Anscheinend war das doch ein wenig zu schäbig, denn seit unserem Bericht hat der, in der Blogger-Szene auch liebevoll als „Stacheldrahtkönig“ oder „Schreihals von Rodgau“ genannte, Michael Burat dies eingestellt. Das wäre zwar lobenswert, aber befassen wir uns doch mal intensiver mit dem Beuteschema seiner Abofalle outlets.de. Diese wird neuerdings sehr aggressiv auf Yahoo und Bing beworben. Na dann suchen wir doch mal nach einem Begriff wie z.B. „Laminat“ in Kombination mit Schlüsselworten wie z.B. „günstig“, „preiswert“, „billig“ oder „outlet“. In der Regel funktionieren alle Kombinationen und wahrscheinlich noch einige weitere, die in unserer nicht sehr ausführlichen Recherche vernachlässigt haben. Und Bingo! ........................weiter mit den Scrennshots von Yahoo im link.
 

schnippewippe

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die haben in aller Regel mehr Erfahrung als der Otto Normalo mit Google.
Äääääääääääää .Muss ich jetzt aber nicht persönlich nehmen. :whistle: Ich bin fast nur bei Google auf der Suche. :)

So besonders ergiebig dürfte das nicht sein. Zum einen wird Yahoo nur noch von relativ wenigen Usern eingesetzt
Gut zu wissen.

Abzocke 3.0 - Neue Versionen bekannter Abofallen
Um es gleich vorwegzunehmen: nein, die Abofallen selbst sind nichts Neues. Neu sind die Wege, mit denen die Opfer angelockt werden sollen. Außerdem wird zum Teil auch mit neuen Domains und Firmennamen, sowie bisher unbekannter Strohmänner agiert. Die Werbemöglichkeiten wurden durch Google stark eingeschränkt, so dass eine Orientierung auf andere Werbewege zwangsläufig erfolgen musste. ............................................

............................Als Orientierungshilfe sei hier noch erwähnt, dass die Suchmaschine bing.com zum Zeitpunkt der Recherche einen Anteil von 2,1 Prozent aufwies. Da google.de als Werbeplattform nicht mehr verfügbar ist, werden die jetzt verbleibenden Suchmaschinen mit den dubiosen Anboten der Abofallenbetreiber verseucht, wie man am Beispiel von yahoo.de sehen kann....................mehr darüber im link
Ich gehe auch öfters auf bing.com oder yahoo wenn ich was Bestimmtes bei Google nicht mehr finde.
 
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Niclas

Active member
Ich gehe auch öfters auf bing.com oder yahoo wenn ich was Bestimmtes bei Google nicht mehr finde.
Das zeigt ja schon, dass du nicht Otto/ilie Normalo bist. Die kommen erst gar nicht auf solche Ideen. ;)

Suchmaschinen - Marktanteile in Deutschland | 2011
Wie die Grafik zeigt, hat yahoo kaum mehr als bing. Alle anderen Suchmaschinen dürften
zusammen kaum mehr als 10% Marktanteil haben.

IMHO wird durch diese "Mätzchen" deutlich, dass es langsam immer enger für die Aboabzocker wird.
Die meisten andern haben mehr oder weniger eh schon das Handtuch geworfen.
 

schnippewippe

New member
IMHO wird durch diese "Mätzchen" deutlich, dass es langsam immer enger für die Aboabzocker wird.
Die meisten andern haben mehr oder weniger eh schon das Handtuch geworfen.
Und wenn auch die noch das Handtuch werfen ,kommt dann die """Button-Lösung """ :mad:

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf

Wie sagte doch einer der Abobetreiber mal.
Richtige Abzocker hät das nicht davon ab weiter zu machen.
Als ich das hörte , dachte ich nur """ Gut zu wissen """"
"" Alles klar ""
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Ich gehe auch öfters auf bing.com oder yahoo wenn ich was Bestimmtes bei Google nicht mehr finde.
? :whistle: Was sollte eine Nischensuchmaschine wie Bing oder Yahoo dir anzeigen was die Datenkrake dir nicht liefern kann?

Das der Herr B. kostenpflichtige Anzeigen bei Yahoo schaltet zeigt die Unerfahrenheit oder ist es doch Dummheit? eines ach so cleveren Geschäftsmann.
Kein Geschäftsmann würde eine Anzeige in einem Blatt schalten das nur in einer Stadt erscheint wenn er landesweit aktiv ist.
 

schnippewippe

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Verfahrenseinstellungen outlets.de und die Suche nach der Logik
Michael Burat hat es in seinen Blogs ja schon als Chor der Staatsanwaltschaften bezeichnet, dass zahlreiche Staatsanwaltschaften, z.B. Darmstadt und Frankfurt die Beschwerden gegen die Einstellung der Ermittlungsverfahren gegen outlets.de und deren Betreiber nicht zugelassen hat. Die Zahl der Rückmeldungen auf Verfahrenseinstellungen in unserer Redaktion lässt darauf schließen, dass es eine unerhört große Menge an Strafanzeigen in ganz Deutschland gegeben hat. Nun stellt sich immer wieder die Frage nach den Gründen für diese Verfahrenseinstellungen und die Nichtzulassung der Beschwerden. Eins ist mir mal klar: Die Verfahrenseinstellungen gegen outlets.de sind KEINE zivilrechtliche Bewertungen des Geschäftsmodells “outlets.de”. Ich persönlich glaube, dass die Staatsanwaltschaften sich nicht in einer fülle von Prozessen aufreiben wollen, wenn man in Frankfurt endgültig einen Strich unter die Sache ziehen kann.

Das lässt sich aus diesem Detail der Antwortschreiben auslesen: “aus dem Ergebnis der strafrechtlichen Untersuchung lassen sich keine Rückschlüsse auf die zivilrechtliche Wirksamkeit der einzelnen Verträge und die Zahlungsverpflichtung ziehen, d.h. die Einstellung des Ermittlungsverfahren bedeutet nicht, daß eine zahlungspflicht besteht.” Frage: Was reitet eine Staatsanwaltschaft, die Anzeigenserstatter explizit darauf hinzuweisen, dass mit der Einstallung des Verfahrens keinesfalls eine Zahlungspflicht einhergeht. Ich bin seit 30 Jahren Journalist – aber so eine heftig mit dem Zaunpfahl winkende Staatsanwaltschaft habe ich noch nicht erlebt.................................weiter im link
 

schnippewippe

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Bumerang gegen Abofalle: Neues Unterlassungsurteil des LG Frankfurt vom 10.12.2012


10.12.2012: Mir liegt das Urteil noch nicht schriftlich vor, aber gestern hat das Landgericht Frankfurt in einem ungewöhnlichen Streit eines Verbrauchers mit einer bekannten Abofalle ein interessantes Urteil verkündet. Den Verbraucher habe ich als Prozessbevollmächtigte vertreten und kann daher berichten:

Das Gericht hat die Betreiberin der Webseite outlets.de gestern 10.12.2012 sinngemäß verurteilt,
1. es bei Meidung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 € ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft, zu vollziehen an dem Geschäftsführer der Klägerin, zu unterlassen, eine e-mail Adresse des Beklagten -
insbesondere die e-mail Adresse ...vorname.nachname*t-online.de... (Name hier natürlich
geändert) – ohne dessen Einwilligung zu nutzen, insbesondere es zu unterlassen an ihn Zahlungsaufforderungen per E-Mail wegen einer angeblichen Anmeldung outlets.de zu übersenden,
ohne die Anmeldung verifiziert zu haben und
hierbei einen negativen Schufa-Eintrag in Aussicht zu stellen.
2. Die Klägerin wird verurteilt, die durch die Inanspruchnahme von Rechtsanältin Stefanie Hagendorff, Hugenottenstr. 94, 61381 Friedrichsdorf entstandenen vorgerichtlichen Kosten in Höhe von 311,18 € nebst 5 %-Punkten Zinsen über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 11.10.2011 zu zahlen.

Außerdem hat zur negativen Feststellungsklage der Klägerin, das Gericht festgestellt, dass die von dem Beklagten geltend gemachten Schadenersatzansprüche nicht bestehen.
Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin (Widerbeklagten) 95 % und der Beklagte (Widerkläger) 5 %.

Zum Hintergrund:....................weiter im link
 
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