Ich dachte das hat sich hier schon längst erledigt.
Zitat:
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Soll ich immer noch nichts tun?
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Wenn man es richtig machen will , müsste man es ja per Einschreiben schicken. Warum sollte ich dadurch meine Daten mitteilen.
Ich habe die Kosten auch erst gesehen , als mir ein User hier mitteilte wo die stehen. Das obwohl ich das mit der Abzockerei im Internet schon seit 6 Jahren kenne.
Hi- um an meine Daten zu kommen , müssten sie ja die Staatsanwaltschaft einschalten. Die müsste aber davon überzeugt sein das es Betrug ist was wir machen. Die werden dann wohl erst einmal eine Erklärung darüber haben wollen, warum die Kosten da oben so was von winzig sind.
Bei der Seite kann man gar nicht anders als die Kosten zu übersehen.
Zitat:
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eine Strafanzeige wegen vorsätzlichen Betruges prüfen lassen.
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Betrug wäre es nur dann , wenn man die Kosten gesehen hätte und das müssten diese Abzocker auch beweisen !!!!!!!
Text- oder Grafikdateien kann jeder beliebig verfälschen, daher sind IP-Adressen oder Screenshots bei Strafverfahren nicht beweiskräftig.
Die IP-Adresse eines Internetanschlusses kann zwar Aufschluss über den Anschlussinhaber geben, nicht jedoch über denjenigen, der den Internetzugang genutzt hat.