Ich habe was zurück bekommen

und zwar folgendes
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Sehr geehrte(r) xxxxxx,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Leider gibt es zum jetzigen Zeitpunkt keine Möglichkeit, den Vertrag vorzeitig zu kündigen bzw. zu widerrufen.
Die 2-wöchige Widerrufsfrist beginnt NICHT mit Rechnungserhalt, sondern mit dem Zeitpunkt, in dem Sie die Belehrung über das Widerrufsrecht erhalten haben, § 355 Abs. 2 BGB, was im Zeitpunkt des Vertragsschlusses erfolgt ist. Dies ist der Tag, an dem Sie mit Klicken des Verifikationslinks in der Ihnen zugesandten E-Mail auch den Erhalt der entsprechenden Informationen zum Widerrufsrecht bestätigt haben. Hätten Sie bereits innerhalb dieser Frist widerrufen, so hätten Sie selbstverständlich keine Rechnung erhalten. Diese genannten Informationen waren Bestandteil dieser E-Mail.
Wir vermerken Ihre Nachricht nun als reguläre Kündigung im Sinne unserer Geschäftsbedingungen. Dies bedeutet, dass sich Ihr Vertrag NICHT über den vereinbarten Zeitraum hinaus verlängern wird.
Zunächst rein informatorisch weisen wir beispielhaft auf folgende Gerichtsentscheidungen hin:
deutsche-zentral-inkasso.de/aktuelles.php
Mit freundlichen Grüßen,
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Bin mal gespannt wenn ich zum ersten mal Post im Briefkasten habe