Shops aufgepasst: Das neue Widerrufsrecht ist beschlossen!
Zitat:
Angepasst wird der bisherige §357 III BGB (Wertersatz für Verschlechterung). Zudem wird ein neuer §312e BGB geschaffen, der den Wertersatz durch Prüfung regelt. Dem §312e BGB zufolge ist Wertersatz durch den Verbraucher zu leisten
Zitat:
1. soweit er die Ware in einer Art und Weise genutzt hat, die über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht, und
2. wenn er zuvor vom Unternehmer auf diese Rechtsfolge hingewiesen und entsprechend § 360 Absatz 1 oder 2 über sein Widerrufs- oder Rückgaberecht belehrt worden ist oder von beidem anderweitig Kenntnis erlangt hat.
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Das bedeutet im Umkehrschluss z.B.: Eine mangelhafte oder gar nicht erfolgte Widerrufsbelehrung birgt die Gefahr, dass nunmehr auch kein Wertersatz mehr verlangt werden kann. Neben der Abmahngefahr ein weiterer Grund, sich Mühe zu geben bei der Abfassung der Vertragstexte und lieber einen versierten Juristen zu beauftragen......................mehr darüber im link
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Sollte der link mal tot sein, hier noch einmal der Gesetzesbeschluss.
http://www.bundesrat.de/cln_152/nn_8...pdf/288-11.pdf