Button-Lösung ist durch

schnippewippe

New member
Abo - Abzocke ist so gut wie tot aber nun haben wir die Button-Lösung

Künftig müssen Verbraucher vor Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrages im Internet auf die Kosten hingewiesen werden.


Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner hat die Entscheidung der Europäischen Union, die Rechte der Verbraucher bei Internet-Geschäften durch die Einführung einer "Button-Lösung" zu stärken, begrüßt: "Verbraucher haben künftig in Europa einheitliche Rechte und mehr Sicherheit bei Online-Geschäften. Ich freue mich, dass es gelungen ist, die Button-Lösung zum Schutz vor Kostenfallen im Internet durchzusetzen. Die Energie, die investiert wurde, um die anderen EU-Mitgliedstaaten von der Notwendigkeit einer solchen Regelung zu überzeugen, hat sich gelohnt. Nationale Richtlinien führen in der Netzpolitik nicht weiter, deshalb ist es ein großer Erfolg, dass es jetzt eine europäische Lösung gibt".

Künftig müssen Verbraucher vor Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrages im Internet auf die Kosten hingewiesen werden. Erst wenn der Verbraucher diesen Hinweis bestätigt, kommt der Vertrag zustande. "Damit wird Online-Abzockern das Handwerk gelegt. Es ist gelungen ein Dauerärgernis zu beseitigen, das Verbrauchern nicht nur viel Geld, sondern auch viele Nerven gekostet hat", sagte Bundesverbraucherministerin Aigner. "Die europaweite Einführung der Button-Lösung zum Schutz vor Kostenfallen im Internet kann ein Beitrag sein, um verlorengegangenes Vertrauen der Verbraucher zurückzubringen und das Wachstum des Online-Handels in Europa zu steigern."...................weiter im link
Wieso kommt da kein Jubel im Internet auf.

BUTTON-LöSUNG - Aktuelles zu Button-lösung bei JuraBlogs
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Wieso kommt da kein Jubel im Internet auf.
???
Es sollte nun reine Formsache sein, dass der Vorschlag am 23.06.2011 in erster Lesung das Europaparlament passiert. Die Richtlinie muss bis zwei Jahre nach ihrem Inkrafttreten europaweit umgesetzt werden.
Quelle&mehr: Vzbv
Unsere Schwarzkittel kennend,die nutzen die zwei Jahre,wenn nicht sogar noch viel länger,voll aus.
Ergo>> Schonfrist für Abzocker.
 

DerKrefelder

New member
Hi- ich glaube mein
Wieso kommt da kein Jubel im Internet auf.
kam wohl nicht ganz so an , wie ich es wollte. :whistle:

Lest Euch mal den Link darunter durch.
Die Argumente sind bekannt. :laugh:
Es ist ein halbherzige Lösung.

Ich habe da kein Problem mit.Denn bei uns tickt das Internet und der Fernabsatz anders.
Fúr mich wäre diese Lösung,sollte unsere Regierung diese einführen,eine Verschlechterung.

Wie funktioniert es bei uns (NL)?
telefon:
Ich werde angerufen,(nur mit meiner Zustimmung) man möchte mir vetwas anbieten.
Es wird erklärt,...möchte ich das Angebot nutzen,dann kommt die Frage: sid sie einverstanden das ab jetzt das Gespräch mitgeschnitten wird.
Danach bekomme ich mit der Post das Angebot.Jetzt habe ich 7 tage Zeit um den Vertragsabschluss zu widerrufen.

Bei Bestellung im Internet habe ich 7 Tage (oder Verkäufer räumt andere Zeit ein) Zeit nach dem ein Produkt geliefert wurde.
Bezahlung erst nach Empfang,Ausnahme: es wurde anders wissentlich vereinbart.
Hier einmal ein Beispiel: Digideals :laugh: nicht lachen>> Google-Übersetzung.
 

schnippewippe

New member
Ha- Die Argumente sind uns bekannt. Aber einige User bestimmt nicht. :sad:

Wie funktioniert es bei uns (NL)?
telefon:
Ich werde angerufen,(nur mit meiner Zustimmung) man möchte mir vetwas anbieten.
Es wird erklärt,...möchte ich das Angebot nutzen,dann kommt die Frage: sid sie einverstanden das ab jetzt das Gespräch mitgeschnitten wird.
Danach bekomme ich mit der Post das Angebot.Jetzt habe ich 7 tage Zeit um den Vertragsabschluss zu widerrufen.
War ja bei uns auch mal im Gespräch. Kommt bestimmt noch in 4 -5 Jahren. :mad:
 

schnippewippe

New member
Brüssel will schärfer gegen Internet-Abzocke vorgehen

Brüssel will schärfer gegen Internet-Abzocke vorgehen

.......................................................

.....................Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) begrüßte die neue Verpflichtung und forderte die Bundesregierung auf, nun rasch einen entsprechenden Gesetzesvorschlag von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) zu verabschieden. Teile der Branche lehnen die Bestätigungslösung dagegen als Überregulierung ab.

Bei der Telefonwerbung lässt der Richtlinienentwurf den Mitgliedsstaaten freie Hand. Damit kann der nationale Gesetzgeber prinzipiell auch hier die vom Bundesrat gewünschte Bestätigungslösung umsetzen. Danach würden infolge eines Werbeanrufs abgeschlossene Verträge erst dann wirksam, wenn die Angerufenen den Vertragsabschluss schriftlich bestätigen. Eine solche Anforderung muss nach Ansicht des vzbv auch für Eintragungslisten von Gewinnspielanbietern gelten, um die Zunahme unlauterer Werbung für solche Dienste einzudämmen.

Für Fernabsatzverträge und Haustürgeschäfte sollen Verbraucher in der EU ein einheitliches Widerrufsrecht von 14 Tagen vom Erhalt der Ware an erhalten. Dieses soll sich laut Schwab entgegen der ursprünglichen Planungen auch auf digitale Produkte beziehen. Die Richtlinie verschärft die Informationsvorschriften für Händler beim Online-Shopping: Genaue Angaben über den vollständigen Preis, die Ware und die Erreichbarkeit des Händlers werden Pflicht. Auch nicht mehr zulässig soll es sein, Online-Käufern etwa bei Flugbuchungen per Voreinstellung eine Reiserücktrittsversicherung unterzujubeln. Künftig könnten Kunden in einem solchen Fall die Zusatzkosten zurückverlangen.........................mehr darüber im link
 

schnippewippe

New member
24.8.2011
Wie man sich gegen Abofallen am besten wehrt
..............................So gab und gibt es Seiten, die zwar “offiziell” einen deutlichen Hinweis auf die Kosten enthalten. Kommt der Internetnutzer aber über ein woanders geschaltetes Werbebanner auf das Angebot, wird der Hinweis auf dieser Unterseite ausgeblendet. Die Betroffenen sichern diese Seiten selten, da sie ja von einem Gratisangebot ausgehen. Später können sie dann nicht mehr nachweisen, dass die ihnen gezeigte Seite von der “offiziellen” Version abwich.

Andere Abofallen sollen Schadsoftware verwenden. Diese simuliert den Klick auf eine vorhandene Preisinformation und entfernt sich dann praktisch spurlos wieder. Auch hier gerät der Kunde schnell in Beweisnot.

Ob also eine Buttonlösung das Problem Abofallen wirklich löst, wird sich erst im Praxistest zeigen. Immerhin macht die Bundesregierung nicht den Fehler, den Onlinevertragsschluss nun komplett zu bürokratisieren..................................................mehr im link
Gesetzentwurf der Bundesregierung zu Abofallen
24.August 2011: dem neuen Gesetzentwurf der Bundesregierung auf den Zahn gefühlt

Abofallen sind auch staatlichen Stellen ein Dorn im Auge. Die Bundsregierung möchte nun endlich dagegen vorgehen und hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der schon seit Längerem als mysteriöse "Button-Löung" im Netzt herumgeistert und der heute im Kabinett beschlossen wurde. Das ist löblich. Zwar hat es mal wieder viel zu lange gedauert, aber nun liegt endlich ein tragfähiger Gesetzesentwurf vor, der übrigens unter Federführung des Bundesjustizministeriums zustande kam. Diesen Entwurf habe ich mir mal im Wortlaut betrachtet und komme zu dem Fazit: erstaunlich gut gelungen - aber ausbaufähig. Ich bin insgesamt positiv überrascht.

Zunächst aber einmal der wesentlichen Wortlaut der Änderungen. § 312g BGB soll danach zukünftig um folgende Absätze erweitert werden:................mehr darüber im link
 
Zuletzt bearbeitet:

sn00py603

New member
Warten wir es mal ab, ob das wirklich funktioniert. Garantiert lassen sich unsere "Freunde" auch da wieder etwas einfallen.
 

Niclas

Active member
Kommentar: Moderne Wegelagerei geht weiter | noz.de
Die Bundesregierung klopft sich selbstgefällig auf die Schulter. Der Warnbutton wird als Wunderwaffe im Kampf gegen die Internet-Abzocker gefeiert. Hoffentlich sind die Berliner Politiker nicht wirklich so naiv zu glauben, dem Millionen-Geschäft einen Riegel vorgeschoben zu haben. Die moderne Form der Wegelagerei wird weitergehen. Der Knopf, der vor versteckten Kosten warnen soll, ist absolut nutzlos.
 

schnippewippe

New member
Video Pressestatement: Mehr Schutz vor Abzocke im Internet

Das Bundeskabinett hat heute der Internet-abzocke einen Riegel vorgeschoben und die Verbraucherrechte gestärkt. Mit der sogenannten „Buttonlösung” müssen Unternehmen künftig alle Kosten ihrer Onlineangebote klar kennzeichnen: Preis, Lieferkosten oder Mindestlaufzeiten müssen vor der eigentlichen Bestellung klar und verständlich angezeigt werden. Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet................aus dem link
 
Zuletzt bearbeitet:

Niclas

Active member
Sorry bei dieser schwachsinnigen Selbstbeweihräucherung, die so völlig an der Realität vorbeigeht, weiß man nicht ob man lachen oder weinen soll.

Von den Tricks des Internets weiß die Dame anscheinend nicht mal soviel wie ein Teenie mal ganz abgesehn davon, dass sie auch die gängige Rechtsprechung offensichtlich nicht kennt oder kennen will.

Das Ganze ist eine lächerliche Placeboaktion. An die wirklichen Ursachen will und wagt man sich nicht ran: Das deutsche Inkasso(un)wesen. Das wird weiter gehätschelt
 
Zuletzt bearbeitet:

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
§ 312g des Bürgerlichen Gesetzbuchs in der Fassung der Bekanntmachung vom 2.
Januar 2002 (BGBl. I S. 42, 2909; 2003 I S. 738), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes
vom 27. Juli 2011 (BGBl. I S. 1600) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „eines Tele- oder Mediendienstes“ durch die
Wörter „der Telemedien“ ersetzt.
2. Nach Absatz 1 werden die folgenden Absätze 2 bis 4 eingefügt:
„ (2) Bei einem Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr zwischen einem Unternehmer
und einem Verbraucher, der eine entgeltliche Leistung des Unternehmers
zum Gegenstand hat, muss der Unternehmer dem Verbraucher die Informationen
gemäß Artikel 246 § 1 Absatz 1 Nummer 4 erster Halbsatz und Nummer 5, 7 und 8
des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche, unmittelbar bevor der
Verbraucher seine Bestellung abgibt, klar und verständlich zur Verfügung stellen.
Diese Pflicht gilt nicht für Verträge über die in § 312b Absatz 1 Satz 2 genannten Finanzdienstleistungen.
(3) Der Unternehmer hat die Bestellsituation bei einem Vertrag nach Absatz 2
Satz 1 so zu gestalten, dass der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt,
dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Erfolgt die Bestellung über eine
Schaltfläche, ist die Pflicht des Unternehmers aus Satz 1 nur erfüllt, wenn diese
Schaltfläche gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern „zahlungspflichtig bestellen“
oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet ist.
(4) Die Erfüllung der Pflicht aus Absatz 3 ist Voraussetzung für das Zustandekommen
eines Vertrages nach Absatz 2 Satz 1.“
3. Der bisherige Absatz 2 wird Absatz 5 und in Satz 1 wird nach den Wörtern „Absatz 1
Satz 1 Nr. 1 bis 3“ das Wort „findet“ durch die Wörter „und die Absätze 2 bis 4 finden“
ersetzt.
4. Der bisherige Absatz 3 wird Absatz 6.
Quelle&mehr: BMJ.de
Warum erfindet man das Rad neu? :whistle:

Art 246 EgBGB Informationspflichten bei besonderen Vertriebsformen

§ 1 Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen:
(1) Bei Fernabsatzverträgen muss der Unternehmer dem Verbraucher rechtzeitig vor Abgabe von dessen Vertragserklärung folgende Informationen in einer dem eingesetzten Fernkommunikationsmittel entsprechenden Weise klar und verständlich und unter Angabe des geschäftlichen Zwecks zur Verfügung stellen:
[.....]
7. den Gesamtpreis der Ware oder Dienstleistung einschließlich aller damit verbundenen Preisbestandteile sowie alle über den Unternehmer abgeführten Steuern oder, wenn kein genauer Preis angegeben werden kann, seine Berechnungsgrundlage, die dem Verbraucher eine Überprüfung des Preises ermöglicht,
[...]
9. die Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Lieferung oder Erfüllung,
Quelle&mehr: gesetze-im-internet.de
usw.....
 

schnippewippe

New member
Abo-Fallen: Der "Button" und/oder das Strafrecht?Inhalt abgleichen
Rechtsgebiet: Kriminologie, Materielles Strafrecht, IT-Recht, Multimediarecht, Strafrecht
Experte: Prof. Dr. Henning Ernst Müller

Am besten ihr lest es im Link. Dann könnt ihr Euch auch die Links da auch noch durchlesen.
Die Bundesregierung stellt mit der Button-Lösung (neuer § 312g BGB) einen Gesetzentwurf vor, dessen Regelung es künftig verhindern soll, dass Internet-User in so genannte Abo-Fallen geraten.

Ob diese zivilrechtliche Lösung tatsächlich funktioniert, ist aber fraglich, siehe dazu die Kritik bei Telemedicus oder bei Internet-Law. Auch heute kommen die typischen Abo-Fallen-„Verträge“ nach ganz überwiegender Auffassung der Rechtsprechung gar nicht zustande, nur äußerst selten werden daher solche Beträge überhaupt eingeklagt. Warum aber zahlen viele der betroffenen Internet-User auf diese Nicht-Verträge, also ohne Rechtsgrund? Dies geschieht fast ausschließlich deshalb, weil sie sich durch entsprechende Schreiben von Anwälten und Inkasso-Büros einschüchtern lassen. Die Rechtslage ist für sie unübersichtlich und die geforderten Beträge erscheinen ihnen wohl meist noch tragbar, so dass sich die Beauftragung eines Rechtsanwalts bzw. das Eingehen eines Rechtsstreits aus ihrer Sicht nicht lohnt.

Die bloße Behauptung, sie schuldeten diese Beträge, ersetzt also die vertragliche Wirksamkeit. Die Abofallensteller nutzen damit eine Fehlfunktion unseres Rechtssystems aus: Die massenhafte Behauptung der Zahlungspflicht führt (häufig genug) zur rechtsgrundlosen Zahlung, so dass sich das Geschäftsmodell lohnt. Entgegen der Drohung der Rechtsanwälte/Inkassostellen werden diese Beträge aber (fast) nie eingeklagt, weil dies, wie sie sehr wohl wissen, chancenlos wäre.

Die Vorgehensweise wird sich nach Ansicht der Kritiker auch nicht ändern, wenn die Vertragswirksamkeit nunmehr an einen „Button“ geknüpft wird. Im Gegenteil werde dadurch eher die Abwicklung völlig regulärer Vertragsbeziehungen im Internet unnötig kompliziert. Durch die Button-Lösung würden also die „ehrlichen“ Händler / Dienstleister und ihre Kunden getroffen, während die „unehrlichen“ ihr Geschäftsmodell einfach weiter betreiben würden. Ganz so pessimistisch bin ich nicht, denn durch eine geschickte und breite Kommunikation des „Buttons“ als Wirksamkeitsvoraussetzung kann vielleicht die Zahlungsbereitschaft der von Abo-Fallen betroffenen Internet-User abnehmen...........................weiter oben im link
Damit der Rest nicht verloren geht
ImageShack® - Online Photo and Video Hosting
 
Zuletzt bearbeitet:

schnippewippe

New member
Oben