Vorsicht Melango bietet 100-€-Falle an

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Amtsgericht München verurteilt Melango zur Zahlung von Schadensersatz

Amtsgericht München weist Zahlungsanspruch von Melango.de gegen Firma zurück und verurteilt Melango zur Zahlung von Schadensersatz

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........Wie schon das Amtsgericht Dresden verneinte die Münchner Richterin einen Zahlungsanspruch von Melango gegenüber der in Anspruch genommenen Firma. Zusätzlich wurde die Melango GmbH darüber hinaus noch zur Zahlung der für die vergebliche aussergerichtliche Aufforderung auf Rücknahme der Zahlungsaufforderung bei der Klägerin entstandenen Anwaltskosten in Höhe von EUR 40,95 zuzüglich Verzugszinsen veruteilt. Die mit einer Zahlungsaufforderung in Anspruch genommene Firma hatte gegen die Mahnungen von Melango eine negative Feststellungsklage erhoben und gar nicht erst darauf gewartet, selbst verklagt zu werden. ...........................aus dem link
 

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Samstag, 8. Dezember 2012
Amtsgericht Bremen weist Zahlungsanspruch von Melango.de gegen Gewerbetreibenden zurück
Das Amtsgericht Bremen hat mit Urteil vom 31.10.2012 zum Az.: 13 C 0130/12 entschieden, dass der Melango.de GmbH gegenüber einem Gewerbetreibenden keine auf eine Mitgliedschaft begründete Forderung zusteht. Nachdem dessen Daten in die Eingabemaske eingetragen und auf den “Weiter-zu-Schritt2-Button“ geklickt wurde, wurde die Frage in einem neuen Bild gestellt ob die AGB akzeptiert würden. Diese hätte durch das Setzen eines Häkchens bestätigt werden müssen. Als auf den Link für die AGB mit der Maustaste geklickt wurde, öffnete sich ein neues Fenster ohne Inhalt. Nachdem der Ladevorgang des dann immer noch leeren Fensters abgeschlossen war, wurde dieses geschlossen. Ein anderer Knopf zum Akzeptieren wurde nicht gedrückt.

Die Frage der Adressdatenübertragung ohne Betätigen eines Knopfes zum Bestätigen der AGB wurde bereits durch ein Sachverständigengutachten im Prozess vor dem Amtsgericht Peine zum Az.: NZS 5 C 440/11 geklärt: „.....................weiter im link
 

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Berufung zurückgewiesen - Melango kann Vertragsschluss nicht nachweisen

Berufung zurückgewiesen - Melango kann Vertragsschluss nicht nachweisen
Besagte Firma hatte der Kanzlei zunächst eine Rechnung und im Anschluss daran unzählige Mahnungen zukommen lassen, ohne dass jemals eine Anmeldung bei Melango erfolgt war. Da auf ein außergerichtliches Schreiben keine Reaktion erfolgte, entschloss man sich zu einer negativen Feststellungsklage gegen die Chemnitzer Firma. Außerdem wurde beantragt, Melango zu verurteilen, „es bei Vermeidung eines Ordnungsgeldes bis zu 200.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, zu unterlassen, weitere Zahlungsaufforderungen an die Kanzlei zu richten.“
Das Amtsgericht Karlsruhe gab beiden Anträgen mit Urteil vom 11.01.2012 statt.

Nun wollten sich die Verantwortlichen der B2B-Betreiberin aber unbedingt eine blutige Nase holen und legten vor dem LG Karlsruhe Berufung ein.
Das Landgericht entsprach dem Wunsch der beiden Geschäftsführer und wies die Berufung zurück (Az. 9 S 72/12 vom 11. Dezember 2012).
Es bestätigte nämlich, dass der Unterlassungsanspruch der Anwaltskanzlei zu Recht besteht, da bereits durch das Urteil des Amtsgerichts festgestellt worden ist, dass zwischen den Parteien kein Vertragsverhältnis besteht und außerdem Wiederholungsgefahr vorliegt. Ganz besonders erwähnenswert aber ist, dass Melango eingesteht, den Nachweis eines Vertragsschlusses gar nicht erbringen zu können. Wörtlich heißt es in dem Urteil: .............weiter im link
 

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Melango: Zahlungsaufforderungen auch ohne Vertrag

Melango: Zahlungsaufforderungen auch ohne Vertrag



Das Gerücht, wonach Melango.de auch ohne die Nutzung des Buttons „Ich akzeptiere die AGB, jetzt anmelden“ Zahlungsaufforderungen versendet, wurde durch Urteil des Amtsgerichts Peine vom 24. Januar 2013 zum Az.: 5 C 440/11 bestätigt. Weil bereits nach Eingabe der persönlichen Daten durch den Druck auf das Schaltfeld „weiter zu Seite 2" eine Speicherung der Daten auf dem Server von Melango stattfand und diese Daten für die Generierung von Zahlungsaufforderungen genutzt wurden, ging das Amtsgericht davon aus, dass der Kläger, der durch eine negative Feststellungsklage gegen die Zahlungsansprüche von Melango aktiv geworden war, keinen Vertrag mit Melango geschlossen hatte.............................weiter im link
 

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Melango Das „Schwarze Schaf des Jahres 2013“

Das „Schwarze Schaf des Jahres 2013“

OpSec Security verleiht dem Betreiber der Website melango.de den Negativ-Preis für
die dreisteste Rechtsverletzung im Internet
Anlässlich des heutigen Weltverbrauchertags, der jedes Jahr am 15. März stattfindet, gibt
die auf Markenschutz spezialisierte Firma OpSec Security das „Schwarze Schaf
des Jahres“ bekannt. In diesem Jahr geht der Negativ-Preis an den Betreiber der
Seite melango.de. Mit dieser Verbraucherschutzinitiative macht OpSec bereits
seit 2006 auf unlauteren Handel im Internet und unseriöse Verkaufsmaschen
aufmerksam. ..............................
 

Niclas

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Melango.de wegen Abofalle zum zweiten Mal als "Schwarzes Schaf" gebrandmarkt
Die Markenschutzexperten verleihen den Betreibern von Melango.de den Negativpreis bereits zum zweiten Mal. Zum ersten Mal erhielt das Chemnitzer Unternehmen die unrühmliche Auszeichnung im November 2008.
und jetzt zum dritten Mal > Jahresschafe - Aktion Schwarzes Schaf
Das „Schwarze Schaf des Jahres 2013“
OpSec Security verleiht dem Betreiber der Website melango.de den Negativ-Preis für
die dreisteste Rechtsverletzung im Internet
Mindestens fünf Jahre treibt der Laden nun schon den Unwesen. Ein paar Negativurteile haben dem Treiben bisher kein Ende setzen können. Die Umbenennung wird kaum etwas daran ändern.
 

Niclas

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AW: Melango jetzt JW Handelssysteme GmbH

Urteil AG Bonn JW Handelssysteme GmbH melango verliert erneut
Auch gegenüber Unternehmern ist die Entgeltklausel auf mega-einkaufsquellen.de nach § 305c BGB überraschend und unwirksam. So entschied das Amtsgericht Bonn, Urteil vom 25.4.2013, Az 115 C 26/13. Ein Verbraucher hatte das Feld "Firma" ausgefüllt. Das Gericht sah ihn dennoch als Verbraucher an und kam zu dem Schluss: er hat dadurch nicht vorgetäuscht, Unternehmer zu sein.
 

schnippewippe

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National Inkasso fordert für Abofalle der JW Handelssysteme GmbH-ehemals Melango GmbH

National Inkasso fordert für Abofalle der JW Handelssysteme GmbH (ehemals Melango GmbH)

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...............Dieses Unternehmen hat bereits für zahlreiche Anbieter von Gewinnspieleintragungen (u.a. für Deutsche Gewinnerzentrale, Colbette Holdings Ltd., auxmoney GmbH, Skyborn Ltd., Resisto IT GmbH und Protell Medya) das Inkasso betrieben.

Auch hier gilt: Forderung genau prüfen und ggf. widersprechen ! Holen Sie sich eine Auskunft über die bei der National Inkasso gespeicherten Daten über Ihre Person.

Auch die National Inkasso ist kein SCHUFA-Mitglied und nicht Mitglied im Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen (BDIU)...............mehr im link
 

RA Reimers

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Das Amtsgericht Würzburg hat jetzt zweimal gegen Melango geurteilt.
In beiden Fällen habe ich einen Gewerbetreibenden vertreten. Die genauen Gründe (und das Aktenzeichen) finden sich auf meiner Website Rechtsanwalt Thilo Reimers
- dort Zivilrecht.
 
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