Zurück   Echte-Abzocke.de > Abzocke Forum > Computer & Internet

Jetzt kostenlos registrieren. Mitglieder surfen ohne Werbung auf Echte-Abzocke.de!

Antwort

 

Themen-Optionen Ansicht
Alt 03.02.2012, 12:37   #21 (permalink)
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von DerKrefelder
 
Registriert seit: 10.09.2009
Ort: Im Norden Eisscholle Nr.11
Beiträge: 243
Standard AW: Vorsicht Melango bietet 100-€-Falle an

Zitat:
Zitat von Dudlhofer Beitrag anzeigen
Ich habe Melango einen ordentlichen Widerspruch per Einschreiben mit Rückschein geschickt, der ungeöffnet mit "Annahme verweigert" zurückkam. Genügt das Vorhandensein dieses Briefs mit Postvermerk als "nachweislich zugestellt"
Zitat:
Zitat von schnippewippe Beitrag anzeigen
Ich dachte immer das Einschreiben mit Rückantwort sicher ist.
Natürlich ist ein Einschreiben mit Rückschreiben nicht sicher,besonders wenn die Annahme verweigert wurde.
Etwas besser ist das Einwurfeinschreiben.
Beim Einschreiben mit Rückschein gelangt der Brief nicht in den Machtbereich des Empfängers.
Anders beim Einwurfeinschreiben.Hier wirft der Postbote das Schreiben in den Briefkasten und dokumentiert die Zustellung.Liegt der Brief im Briefkasten ist ist er im Machtbereich und gilt als zugestellt.
(Was noch nichts über den Inhalt von dem Schreiben aussagt,>> Zeugen)

Die sicherste Art der Zustellung ist>> 7. Zustellung durch (Post-) Zustellungsurkunde

Geändert von DerKrefelder (03.02.2012 um 12:39 Uhr)
DerKrefelder ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.04.2012, 16:52   #22 (permalink)
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 30.08.2010
Beiträge: 882
Standard AW: Vorsicht Melango bietet 100-€-Falle an

melango hat auch für Forderungen gegenüber Unternehmen einen übergebraten bekommen:
Fachanwalt für IT-Recht: Amtsgericht Detmold weist Zahlungsanspruch von Melango.de gegen Gesellschaft zurück
Zitat:
Amtsgericht Detmold weist Zahlungsanspruch von Melango.de gegen Gesellschaft zurück
...
Unstreitig habe sich die Gesellschaft als Nutzerin auf dem Internetportal von Melango angemeldet, musste aber nicht davon ausgehen, dass die Leistung von Melango nur gegen Entgelt angeboten werde, denn ähnliche Angebote seien im Internet grundsätzlich auch unentgeltlich erhältlich. Eine offensichtliche Kostenpflichtigkeit sei damit nicht erkennbar.
Niclas ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.05.2012, 22:47   #23 (permalink)
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.05.2012
Beiträge: 2
Standard AW: Vorsicht Melango bietet 100-€-Falle an

Guten Tag zusammen

Danke für die Tipps
Ich Trottel habe aber bereits die 249 Euro bezahlt, weil 4 Tage später die Anmeldeseite mal wieder geändert wurde und deutlich die 249 euro zu sehen waren.

Heute hat sich anscheinend auch die Preisliste geändert mit Datum 7. März aber die war dazumals 100%ig anders.

Nun steht da auch etwas von 200 Euro zusätzlich die Nutzungsgebühren (einmalig)

Wie soll ich da nun vorgehen? Mit den 249 Euro habe ich ja doch einserseits zugestimmt .

Von mir aus dürften die mich gerne Betreiben aber leider nicht meine Firma dafür ist die mir zu schade.

besten Dank im Voraus

Freundliche Grüsse
grantelbart ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.05.2012, 06:30   #24 (permalink)
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 30.08.2010
Beiträge: 882
Standard AW: Vorsicht Melango bietet 100-€-Falle an

Zitat:
Zitat von grantelbart Beitrag anzeigen
Mit den 249 Euro habe ich ja doch einserseits zugestimmt .
Zahlungen in Unkenntnis der Rahmenbedingungen bedeuten keinen automatischen Vertragsabschluss.
Ähnlich wie bei den Abofallen: Verbraucherzentrale Hamburg | - Abofalle zweites Jahr

Geändert von Niclas (09.05.2012 um 06:43 Uhr)
Niclas ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.05.2012, 08:21   #25 (permalink)
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.05.2012
Beiträge: 2
Standard AW: Vorsicht Melango bietet 100-€-Falle an

Hallo Niclas

Danke für Deine Antwort.

Das heisst ich soll die einfach ab nun ignorieren? Auch die Briefe welche per Post zugestellt werden?

Übrigens wisst ihr ob bei wir-lieben-grosshandelspreise.de die Nutzungsgebühr schon immer da Stand?
Die Kosten rechts waren damals mit 249 geändert worden, und jetz fehlt auch das.

Aber noch mehr zu bezahlen da bin ich wirklich nicht bereit. Dachte mit den 249 Euro hätte ich wenigstens Ruhe.

Danke und Gruss
grantelbart ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.05.2012, 08:54   #26 (permalink)
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von schnippewippe
 
Registriert seit: 30.08.2009
Beiträge: 10.423
Standard AW: Vorsicht Melango bietet 100-€-Falle an

Also für mich ist das mit den Kosten immer noch versteckt.
Auf der ersten Seite ist das Wort Preisliste unterstrichen.



Da aber die Kosten unter den Abbildungen stehen kenne ich die ja und klicke gleich auf die Abbildungen und lande bei der Anmeldung.



Wäre ich nicht zufällig mit der Maus über das Wort ""Preisliste "" gekommen, wüste ich nicht , dass dieses Wort ein Link ist und gebe meine
Daten ein. Somit sitze ich schon in der Falle.
Denn ich habe nicht mitbekommen was sich hinter dem Wort "" Preisliste"" verbirgt.

Die Anbieterin verschafft dem Nutzer den entgeltlichen Zugang zum B2B-Marktplatz im
Rahmen eines entgeltlichen zweijährigen (Mindestvertragslaufzeit) Abonnements.





Amtsgericht Dresden

Ich weiss zwar nicht wie Geschäftsleute das sehen!!
Aber für mich als Laie bezieht sich das Wort Preisliste auf die oben abgebildeten Angebote und nicht auch eine kostenpflichtige Mitgliedschaft der Seite.
Würde da nicht Preisliste sondern bei Anmeldung kostenpflichtige Mitgliedschaft stehen , dass auch noch unterstrichen sein, würde man sich auch nicht anmelden.
Auch das Wort Nutzungsgebühren sagt mir nicht, dass wenn ich mir die Seite nur mal ansehen will und ich mich dazu anmelde gleich eine kostenpflichtige Mitgliedschaft bezahlen muss.
So sehe ich das als Laie.
__________________
Foren Regeln !

Verbraucherzentrale erklärt was bei Zeitungsabo PVZ zu tun ist.

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitr...Abo-Abzocke%3F

Musterbriefe von der Verbraucherzentrale
http://www.verbraucherzentrale-rlp.d...nk618091A.html


Musterbrief für die Bank


Musterbrief Telefonandieter unberechtigte Forderung
http://www.vz-bawue.de/mediabig/143521A.pdf

Geändert von schnippewippe (09.05.2012 um 09:32 Uhr)
schnippewippe ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.05.2012, 09:01   #27 (permalink)
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von schnippewippe
 
Registriert seit: 30.08.2009
Beiträge: 10.423
Standard AW: Vorsicht Melango bietet 100-€-Falle an

Zitat:
Zitat von grantelbart Beitrag anzeigen
Hallo Niclas

Danke für Deine Antwort.

Das heisst ich soll die einfach ab nun ignorieren? Auch die Briefe welche per Post zugestellt werden?

Übrigens wisst ihr ob bei wir-lieben-grosshandelspreise.de die Nutzungsgebühr schon immer da Stand?
Die Kosten rechts waren damals mit 249 geändert worden, und jetz fehlt auch das.

Aber noch mehr zu bezahlen da bin ich wirklich nicht bereit. Dachte mit den 249 Euro hätte ich wenigstens Ruhe.

Danke und Gruss
Wie ist das hier mit der Kündigung ?

Zitat:
Die Anbieterin verschafft dem Nutzer den entgeltlichen Zugang zum Melango-B2B-Marktplatz im Rahmen eines entgeltlichen zweijährigen (Mindestvertragslaufzeit) Abonnements.
Ich habe nichts darüber gefunden wie man den Vertrag nach 2 Jahren Kündigen muss.

Wenn die noch mehr Geld wollen, würde den Vertrag anfechten und das auch von Niclas mitteilen.
__________________
Foren Regeln !

Verbraucherzentrale erklärt was bei Zeitungsabo PVZ zu tun ist.

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitr...Abo-Abzocke%3F

Musterbriefe von der Verbraucherzentrale
http://www.verbraucherzentrale-rlp.d...nk618091A.html


Musterbrief für die Bank


Musterbrief Telefonandieter unberechtigte Forderung
http://www.vz-bawue.de/mediabig/143521A.pdf

Geändert von schnippewippe (09.05.2012 um 10:18 Uhr)
schnippewippe ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.05.2012, 09:09   #28 (permalink)
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von schnippewippe
 
Registriert seit: 30.08.2009
Beiträge: 10.423
Standard Melango bzw. wir-lieben-großhandelspreise.de Urteil

Melango bzw. wir-lieben-großhandelspreise.de

Melango unterliegt vor Amtsgericht Detmold mit Zahlungsforderung

Zitat:
Vor dem Amtsgericht Detmold hat die Firma Melango aus Chemnitz eine Klage verloren haben – Aktenzeichen: 7 C 565/11. In dem Urteil wurde festgestellt, daß eine Zahlungsverpflichtung in Höhe von einmal 249,00 Euro und weiteren 96,00 Euro gegenüber der Firma Melango nicht bestehe. Das Gericht führt sehr deutlich aus, daß der Beweis eines Vertragsschlusses nicht erbracht werden konnte. Insbesondere konnte die Firma Melango keine Unterlagen vorlegen, aus denen hervorging, daß die Preisliste Bestandteil eines Vertrages geworden ist. Weil es sich um ein Internetgeschäft handelte, ist ein Zeugenbeweis untauglich. Eine Kostenpflichtigkeit war also nicht unmittelbar zu erkennen..........................weiter im link .
__________________
Foren Regeln !

Verbraucherzentrale erklärt was bei Zeitungsabo PVZ zu tun ist.

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitr...Abo-Abzocke%3F

Musterbriefe von der Verbraucherzentrale
http://www.verbraucherzentrale-rlp.d...nk618091A.html


Musterbrief für die Bank


Musterbrief Telefonandieter unberechtigte Forderung
http://www.vz-bawue.de/mediabig/143521A.pdf
schnippewippe ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.05.2012, 23:14   #29 (permalink)
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von schnippewippe
 
Registriert seit: 30.08.2009
Beiträge: 10.423
Standard AW: Vorsicht Melango bietet 100-€-Falle an

Amtsgericht Düsseldorf weist Zahlungsanspruch von Melango.de gegen Journalistin zurück
Zitat:
Das Amtsgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 08.05.2012 zum Az.: 42 C 14743/11 entschieden, dass der Melango.de GmbH gegenüber einer Journalistin keine Forderung zusteht, weil diese jedenfalls nicht in dem Bewusstsein handelte, eine rechtsgeschäftliche Willenserklärung, die auf den Abschluss eines entgeltlichen Abonnementsvertrages gerichtet war, abzugeben. Sie hatte noch am selben Tag per Telefax den Widerruf erklärt und ausgeführt, dass sie nicht die Absicht hatte, einen Abonnementvertrag mit der Melango GmbH abzuschließen. Damit liege ein wirksames Vertragsverhältnis zwischen den Parteien nicht vor........................weiter im link
__________________
Foren Regeln !

Verbraucherzentrale erklärt was bei Zeitungsabo PVZ zu tun ist.

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitr...Abo-Abzocke%3F

Musterbriefe von der Verbraucherzentrale
http://www.verbraucherzentrale-rlp.d...nk618091A.html


Musterbrief für die Bank


Musterbrief Telefonandieter unberechtigte Forderung
http://www.vz-bawue.de/mediabig/143521A.pdf
schnippewippe ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are aus


Ähnliche Themen

Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Behördenpanne macht 100 Menschen arbeitslos schnippewippe Smalltalk und Offtopic 0 03.03.2011 08:43
Vorsicht !!!Angeblicher Jurist bietet für 4,4 Millionen Euro Handel an schnippewippe Allgemein 0 01.02.2011 18:02
Konzertkartenbetrug:Kulturamt Kreuztal bietet SI-Ticket-Kunden kulante Lösung an schnippewippe Allgemein 3 23.05.2010 00:33
Abmahner: Kostengrenze von 100 Euro bleibt schnippewippe Gerichtsurteile 0 16.02.2010 13:53
Eduard Zimmermann: der Moderator von „Vorsicht Falle“ im ZDF ist gestorben abraexchen Allgemein 4 21.09.2009 12:36

Wichtig: Nach Rechtsberatungsgesetz darf nur ein zugelassener Rechtsanwalt eine Rechtsberatung
im Einzelfall durchführen. Diskutiert daher bitte nur allgemeine Rechtsfragen in unserem Forum.


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 14:20 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, vBulletin Solutions, Inc.

Content Relevant URLs by vBSEO 3.3.2