Vorsicht Melango bietet 100-€-Falle an

DerKrefelder

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Ich habe Melango einen ordentlichen Widerspruch per Einschreiben mit Rückschein geschickt, der ungeöffnet mit "Annahme verweigert" zurückkam. Genügt das Vorhandensein dieses Briefs mit Postvermerk als "nachweislich zugestellt"
Ich dachte immer das Einschreiben mit Rückantwort sicher ist.
Natürlich ist ein Einschreiben mit Rückschreiben nicht sicher,besonders wenn die Annahme verweigert wurde.
Etwas besser ist das Einwurfeinschreiben.
Beim Einschreiben mit Rückschein gelangt der Brief nicht in den Machtbereich des Empfängers.
Anders beim Einwurfeinschreiben.Hier wirft der Postbote das Schreiben in den Briefkasten und dokumentiert die Zustellung.Liegt der Brief im Briefkasten ist ist er im Machtbereich und gilt als zugestellt.
(Was noch nichts über den Inhalt von dem Schreiben aussagt,>> Zeugen)

Die sicherste Art der Zustellung ist>> 7. Zustellung durch (Post-) Zustellungsurkunde
 
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Niclas

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melango hat auch für Forderungen gegenüber Unternehmen einen übergebraten bekommen:
Fachanwalt für IT-Recht: Amtsgericht Detmold weist Zahlungsanspruch von Melango.de gegen Gesellschaft zurück
Amtsgericht Detmold weist Zahlungsanspruch von Melango.de gegen Gesellschaft zurück
...
Unstreitig habe sich die Gesellschaft als Nutzerin auf dem Internetportal von Melango angemeldet, musste aber nicht davon ausgehen, dass die Leistung von Melango nur gegen Entgelt angeboten werde, denn ähnliche Angebote seien im Internet grundsätzlich auch unentgeltlich erhältlich. Eine offensichtliche Kostenpflichtigkeit sei damit nicht erkennbar.
 

grantelbart

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Guten Tag zusammen

Danke für die Tipps
Ich Trottel habe aber bereits die 249 Euro bezahlt, weil 4 Tage später die Anmeldeseite mal wieder geändert wurde und deutlich die 249 euro zu sehen waren.

Heute hat sich anscheinend auch die Preisliste geändert mit Datum 7. März aber die war dazumals 100%ig anders.

Nun steht da auch etwas von 200 Euro zusätzlich die Nutzungsgebühren (einmalig)

Wie soll ich da nun vorgehen? Mit den 249 Euro habe ich ja doch einserseits zugestimmt .

Von mir aus dürften die mich gerne Betreiben aber leider nicht meine Firma dafür ist die mir zu schade.

besten Dank im Voraus

Freundliche Grüsse
 

grantelbart

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Hallo Niclas

Danke für Deine Antwort.

Das heisst ich soll die einfach ab nun ignorieren? Auch die Briefe welche per Post zugestellt werden?

Übrigens wisst ihr ob bei wir-lieben-grosshandelspreise.de die Nutzungsgebühr schon immer da Stand?
Die Kosten rechts waren damals mit 249 geändert worden, und jetz fehlt auch das.

Aber noch mehr zu bezahlen da bin ich wirklich nicht bereit. Dachte mit den 249 Euro hätte ich wenigstens Ruhe.

Danke und Gruss
 

schnippewippe

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Also für mich ist das mit den Kosten immer noch versteckt.
Auf der ersten Seite ist das Wort Preisliste unterstrichen.



Da aber die Kosten unter den Abbildungen stehen kenne ich die ja und klicke gleich auf die Abbildungen und lande bei der Anmeldung.



Wäre ich nicht zufällig mit der Maus über das Wort ""Preisliste "" gekommen, wüste ich nicht , dass dieses Wort ein Link ist und gebe meine
Daten ein. Somit sitze ich schon in der Falle.
Denn ich habe nicht mitbekommen was sich hinter dem Wort "" Preisliste"" verbirgt.

Die Anbieterin verschafft dem Nutzer den entgeltlichen Zugang zum B2B-Marktplatz im
Rahmen eines entgeltlichen zweijährigen (Mindestvertragslaufzeit) Abonnements.





Amtsgericht Dresden

Ich weiss zwar nicht wie Geschäftsleute das sehen!!
Aber für mich als Laie bezieht sich das Wort Preisliste auf die oben abgebildeten Angebote und nicht auch eine kostenpflichtige Mitgliedschaft der Seite.
Würde da nicht Preisliste sondern bei Anmeldung kostenpflichtige Mitgliedschaft stehen , dass auch noch unterstrichen sein, würde man sich auch nicht anmelden.
Auch das Wort Nutzungsgebühren sagt mir nicht, dass wenn ich mir die Seite nur mal ansehen will und ich mich dazu anmelde gleich eine kostenpflichtige Mitgliedschaft bezahlen muss.
So sehe ich das als Laie.
 
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schnippewippe

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Hallo Niclas

Danke für Deine Antwort.

Das heisst ich soll die einfach ab nun ignorieren? Auch die Briefe welche per Post zugestellt werden?

Übrigens wisst ihr ob bei wir-lieben-grosshandelspreise.de die Nutzungsgebühr schon immer da Stand?
Die Kosten rechts waren damals mit 249 geändert worden, und jetz fehlt auch das.

Aber noch mehr zu bezahlen da bin ich wirklich nicht bereit. Dachte mit den 249 Euro hätte ich wenigstens Ruhe.

Danke und Gruss
Wie ist das hier mit der Kündigung ?

Die Anbieterin verschafft dem Nutzer den entgeltlichen Zugang zum Melango-B2B-Marktplatz im Rahmen eines entgeltlichen zweijährigen (Mindestvertragslaufzeit) Abonnements.
Ich habe nichts darüber gefunden wie man den Vertrag nach 2 Jahren Kündigen muss.

Wenn die noch mehr Geld wollen, würde den Vertrag anfechten und das auch von Niclas mitteilen.
 
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schnippewippe

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Melango bzw. wir-lieben-großhandelspreise.de Urteil

Melango bzw. wir-lieben-großhandelspreise.de

Melango unterliegt vor Amtsgericht Detmold mit Zahlungsforderung

Vor dem Amtsgericht Detmold hat die Firma Melango aus Chemnitz eine Klage verloren haben – Aktenzeichen: 7 C 565/11. In dem Urteil wurde festgestellt, daß eine Zahlungsverpflichtung in Höhe von einmal 249,00 Euro und weiteren 96,00 Euro gegenüber der Firma Melango nicht bestehe. Das Gericht führt sehr deutlich aus, daß der Beweis eines Vertragsschlusses nicht erbracht werden konnte. Insbesondere konnte die Firma Melango keine Unterlagen vorlegen, aus denen hervorging, daß die Preisliste Bestandteil eines Vertrages geworden ist. Weil es sich um ein Internetgeschäft handelte, ist ein Zeugenbeweis untauglich. Eine Kostenpflichtigkeit war also nicht unmittelbar zu erkennen..........................weiter im link .
 

schnippewippe

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Amtsgericht Düsseldorf weist Zahlungsanspruch von Melango.de gegen Journalistin zurück
Das Amtsgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 08.05.2012 zum Az.: 42 C 14743/11 entschieden, dass der Melango.de GmbH gegenüber einer Journalistin keine Forderung zusteht, weil diese jedenfalls nicht in dem Bewusstsein handelte, eine rechtsgeschäftliche Willenserklärung, die auf den Abschluss eines entgeltlichen Abonnementsvertrages gerichtet war, abzugeben. Sie hatte noch am selben Tag per Telefax den Widerruf erklärt und ausgeführt, dass sie nicht die Absicht hatte, einen Abonnementvertrag mit der Melango GmbH abzuschließen. Damit liege ein wirksames Vertragsverhältnis zwischen den Parteien nicht vor........................weiter im link
 

schnippewippe

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Wie Melango.de bei Facebook in die Falle lockt

Wie Melango.de bei Facebook in die Falle lockt


Nach Eigenangaben gibt es Melango.de nun schon seit dem Jahr 2005 und damit auch die darüber laufenden Abzocke. Besonders fies dabei: obwohl die Abzocke sich an Gewerbetreibende richtet, landet auch Otto-Normalverbraucher in der Abofalle. Schließlich, so will Melango.de glauben machen, hätte er sich als Gewerbetreibender registriert und somit seine Rechte als Verbraucher verwirkt. Auf diese juristischen Spitzfindigkeiten wollen wir nicht näher eingehen, da es inzwischen mehr als genug Gerichte gab, die der Meinung waren, es wären keine Verträge aufgrund der überraschenden Zahlungsklausel zustande gekommen und die entsprechende Urteile gesprochen haben.

Aus aktuellem Anlass wollen wir uns damit befassen, wie Melango.de zu seinen Kunden kommt und wie die Plattform Facebook getäuscht wird. Denn eigentlich ist irreführende Werbung nach § 4 der Facebook-Werberichtlinie nicht zulässig. Facebook selbst ist sogar noch einen Schritt weiter gegangen und hat die Verwendung der Wörter Melango.de und wir-lieben-grosshandelspreise.de technisch gesperrt. Leider gehört Facebook selbst zu den Anbietern, die sich gerne hinter Automatismen verstecken, was die Meldung von Verstößen außerordentlich erschwert. Wie Melango.de die Werberichtlinie von Facebook unterläuft, wollen wir anhand der folgenden Screenshots veranschaulichen:.....................mehr im link
 

Niclas

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Nach Eigenangaben gibt es Melango.de nun schon seit dem Jahr 2005
Seit wann die Domain registriert ist, ist kaum feststellbar. DENIC ist da wenig informativ bzw hilfreich.
Als Abofalle ist sie ab Ende 2008 in Erscheinung getreten
>> Melango.de in der Kritik - Falle Internet - Auktionshilfe.info
Samstag, 29. November 2008, 17:30
Melango.de in der Kritik
Die Internet Agenten der P4M GmbH haben das B2B-Portal Melango.de zum Schwarzen Schaf des Monats November 2008 ernannt.
 
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schnippewippe

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schnippewippe

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Habe mir mal eben die Seite noch einmal angesehen.



Dieses "" Kauf auf Rechnung "" ist für mich irreführend. Da rechne ich bei der Anmeldung nicht mehr mit Kosten von Grundgebühr 249 Euro sowie die Aufnahmegebühr 199 Euro

Oben im anderen Post von mir, wird im link das mit der kaum lesbaren Mitteilung über eine Kostenpflichtige Anmeldung beim Button schon beschrieben.

Hier wie ich den sehe.



Hier habe ich es soweit wie es geht bei mir vergrössert.



So war das mit der Button-Lösung wohl kaum gedacht.

„gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern „zahlungspflichtig bestellen“ oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet“


.
 
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schnippewippe

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Melango: Übertragung von Adressdaten ohne Vertragsschluss

Melango: Übertragung von Adressdaten ohne Vertragsschluss

Was war geschehen ?
Lest bitte im Link
Das Wichtigste damit es nicht mal verloren geht.
Der Mandant staunte nicht schlecht, als er nach Abbruch eines Anmeldevorgangs zwei Rechnungen von Melango über insgesamt EUR 403,41 wegen eines angeblichen Vertragsschlusses über deren Website erhielt........................................................Lest bitte im Link weiter

.............................................................................................

Was kam bei Gericht raus.


Diese Frage wurde nun durch ein Sachverständigengutachten im Prozess vor dem Amtsgericht Peine zum Az.: NZS 5 C 440/11 geklärt: „Damit die Informationen aus der Erfassungsmaske (Seite 1) an den Server übertragen werden ist es nicht notwendig Aktivitäten auf der Seite 2 auszuführen. Die Informationen werden bereits nach Freigabe der ersten Erfassungsseite durch aktivieren des Schalters „weiter zu Schritt 2“ übertragen.“ Damit sollte klar sein, warum unser Mandant auch ohne Vertragschluss eine Rechnung erhalten konnte.

Klar sein dürfte damit ebenfalls, dass Melango als Diensteanbieter gem. § 13 TMG den Nutzer zu Beginn des Nutzungsvorgangs zwar über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten in allgemein verständlicher Form zu unterrichten hat, diese Unterrichtung aber bei Nutzung der Erfassungsmaske generell nicht erfolgt - schliesslich wurde die Datenerhebung im Prozess sogar verneint. Im Ergebnis eine vorzügliche Methode, um massenhaft Daten über potentielle Konsumenten zu erfassen - und ab und an auch mal ein wenig Geld lediglich für das Ausfüllen eines Anmeldeformulars zu verlangen.......................aus dem Link
 

schnippewippe

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Amtsgericht Lindau weist Zahlungsanspruch von Melango.de gegen Privatperson zurück

Der User hatte bei Firma """ Privat """"eingetragen.


Amtsgericht Lindau weist Zahlungsanspruch von Melango.de gegen Privatperson zurück

Das Amtsgericht Lindau am Bodenseee hat mit Urteil vom 01.10.2012 zum Az.: 2 C 247/12 entschieden, dass der Melango.de GmbH gegenüber einer Privatperson keine von einer Mitgliedschaft abhängenden Forderung zusteht. Wie schon das Amtsgericht Bochum mit Urteil vom 16.04.2012 zum Az.: 47 C 59/12 festgehalten hat, setzt eine Mitgliedschaft auf der von Melango betriebenen Handelsplattform nämlich voraus, dass der Kunde Unternehmer ist. Fehlt diese Voraussetzung für eine Mitgliedschaft, ist natürlich - entgegen anderer Behauptungen - auch keine Zahlung an Melango.de zu leisten. .....................aus dem link
Die Urteile findet ihr im Link .
 
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schnippewippe

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Amtsgericht Offenbach verneint Zahlungsanspruch von Melango.de gegen Verbraucher

Amtsgericht Offenbach verneint Zahlungsanspruch von Melango.de gegen Verbraucher

Das Amtsgericht Offenbach hat mit Urteil vom 12.07.2012 zum Az.: 360 C 135/12 entschieden, dass der Melango.de GmbH gegenüber einem Verbraucher keine auf eine Mitgliedschaft zu gründende Forderung zusteht. Schon das Amtsgericht Bochum hatte mit Urteil vom 16.04.2012 festgehalten, dass eine Mitgliedschaft auf der von Melango betriebenen Internetplattform voraussetzt, dass der Kunde Unternehmer ist und einen Gewerbenachweis erbringt..............weiter im link
 

jowro

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Hallo
Ich habe heute von Melango ein weiteres schreiben bekommen.
Darin steht ich sollte die 288 Euro plus mahngebühr bezahlen oder melango will gegen mich
Strafanzeige bei der polizei stellen. allerdings währe die sache erledigt wenn ich innerhalb 5 tagen das Geld bezahle. Ich war am 10.10 bei Facebook auf der Seite. meldete mich auch an mit meiner firmenadresse. es war weder ein button wo stand kostenpflichtig noch ein Hinweis das es beim anmelden etwas kostet. es stand nur da, mann solle sich kostenlos registrieren. es kam weder ein bestätigungslink nach eine andere information an. im gegenteil war die seite blockiert.es ging nichts mehr. habe daraufhin den vorgang abgesbrochen. nach 2 tagen kam die rechnung von melango über 288 euro. dann kamen 2 mahnungen und nun die androhung der strafanzeige bei der polizei von melango.
was soll ich tun? war schon bei der verbraucherzentrale ,habe wideruf eingelegt per Einschreiben nach vorgabe der verraucherzentrale.verbraucherzentrale sagte nur da ich als geschäftsmann mich angemeldet habe kann sie nicht mehr tun.
wie geht es weiter
 

schnippewippe

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Bin zwar kein Anwalt aber was ich denke kann ich dir ja trotzdem mitteilen.

Widerruf ? Meinst du nicht eher Widerspruch. Widerruf zwischen Geschäftsleute gibt es doch nicht.
Da wäre eine Anfechtung des Vertrages auch noch eine Möglichkeit .

Du
es war weder ein button wo stand kostenpflichtig noch ein Hinweis das es beim anmelden etwas kostet. es stand nur da, mann solle sich kostenlos registrieren.
Meiner Meinung nach,hat unsere Regierung da mal wieder nur halbe Arbeit gemacht. Zwischen Geschäftsleute zählt die Buttonlösung nicht :mad:

Es gibt Gerichte die der Meinung sind , dass auch Gewerbeleute hier nicht zahlen müssen. So wie du es hier mitteilst , waren die Kosten nicht klar mitgeteilt worden. Dann zählt das als eine versteckte Preisangabe. § 1 Abs. 6 PAngV Verstoß gegen Treu und Glauben (§ 307 BGB). Es gibt Gerichte die in solchen Fällen im Urteil sagen, Preisklausel in den AGB wird nicht Vertragsbestandteil, weil sie überraschend § 305c BGB ist. Somit würde ich meinen, dass auch hier die Anfechtung wegen Irrtums in Frage kommt. Der Irrtum ist durch die nicht klaren Informationen auf deren Seite entstanden. §123 BGB
Hier hat ein User ein Beispiel für einen Brief eingestellt.
http://www.echte-abzocke.de/allgeme...de-vor-grosshandel-angebote-de.html#post25285
Als Gewerbetreibender würde ich ein einziges Widerspruchsschreiben verfassen und per Einschreiben mit Rückschein zustellen.
Mit folgenden Stellungnahmen:
Du
es kam weder ein bestätigungslink nach eine andere information an. im gegenteil war die seite blockiert.es ging nichts mehr. habe daraufhin den vorgang abgesbrochen.
Das würde ich auch mitteilen. Für dich war es dadurch gar nicht möglich den Vertrag abzuschliessen.

melango.de - Amtsgericht Dresden verneint Zahlungspflicht für Gewerbetreibenden

Nun droht Melango den Kunden mit Strafanzeigen
http://www.echte-abzocke.de/computer-internet/2041-vorsicht-melango-bietet-100-falle.html#post20848

Wie Melango.de bei Facebook in die Falle lockt

Grundlegendes Urteil gegen umstrittenen Onlinemarktplatz Melango.de

Bei der Dienstleistung von Melango.de handelt es sich nach Auffassung des Gerichts um eine im Internet typischerweise kostenlose. Darauf, dass sie in diesem Fall etwas kostet, sei bei Vertragsschluß nicht deutlich hingewiesen worden. Die Anmeldeseiten enthielten keinerlei Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit und auf den folgenden Seiten der Anmeldemaske sei nur im Fließtext ein Hinweis auf die Preisliste zu finden. Dieser lässt sich nach Auffassung des Gerichts aber leicht übersehen. Für Verbraucher sei nicht zu erkennen, dass bereits Anmeldung und Mitgliedschaft kostenpflichtig sind. Kunden seien gewohnt, derartige Marktplätze ohne Aufnahme- und Mitgliedsgebühr nutzen zu können.
Melango: Übertragung von Adressdaten ohne Vertragsschluss
http://www.echte-abzocke.de/compute...cht-melango-bietet-100-falle-4.html#post28012

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Bin gerade mal wieder auf der Seite von RA. Meier gewesen.

29.10.2012: keine Chance: 2x Thomas Meier gegen 1x melango!

http://www.kanzlei-thomas-meier.de/urteil-gegen-melango-ergangen

Nun hat melango aber bei der Anmeldung offenbar ein Problem: die Adressdaten werden offenbar nicht überpüft. Es kann also jeder jeden dort anmelden. So melde auch ein Unbekannter einen "Thomas Meier" aus der Mommsenstraße 58 in Berlin an, allerdings mit einer Emailadresse eines anderen Thomas Meier. Einer davon ist Anwalt, der andere durch seinen Beruf ein wunderbarer Zeuge. Thomas Meier, der Rechtsanwalt bekam also am 27.8.2012 die übliche Rechnung von Melango - wie gesagt, ohne dass er sich angemeldet oder jemanden dazu authorisiert hätte - Thomas Meier, der Zeuge bekam eine entsprechende Email.

Nach einem kurzen Anwaltsschreiben an melango, das nicht entsprechend beantwortet wurde, habe ich für mich selbst geklagt, denn die Melango GmbH hätte vor Rechnungsversand die eingegebenen Daten in irgend einer Weise prüfen müssen. Jetzt hatte sie die Beweislast dafür, dass ich es war, der einen "Vertrag" mit ihnen schließen wollte.

Dagegen hatte die Melango GmbH dann auch nicht mehr viel zu sagen und ließ ein Versäumnisurteil gegen sich ergehen.................aus dem link
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