Freie Fahrt für Abofallensteller europaweit?

Niclas

Active member
Rückenwind aus der EU für Abofallensteller?
Das eröffnet doch europaweite Märkte...
Richtlinien-Vorschlag des EU-Parlaments legalisiert Abofallen » shopbetreiber-blog.de
Registrierung bedeutet Bestätigung

Buchstabe a dieses Vorschlags stellt lediglich eine Wiederholung einer bereits bestehenden Pflicht zur Preisangabe dar (siehe § 1 PAngV, § 5a UWG).

Der eigentliche Knackpunkt steht in Buchstabe b. Zunächst soll eine Verpflichtung zur Bestätigung der Kenntnisnahme der klaren und deutlichen Preisangabe erfolgen. Auch das sieht noch nach Button-Lösung aus.

Danach folgt aber eine gesetzliche Vermutung.

Wenn sich der Verbraucher auf einer Website registrieren muss, um das Angebot des Unternehmers anzunehmen, GILT dies als Bestätigung dafür, dass der Verbraucher die Preise gelesen und verstanden hat.

Ob die Preise tatsächlich klar und deutlich auf der Webseite standen, spielt dann eigentlich gar keine Rolle mehr, denn mit der Registrierung gilt per Gesetz, dass der Verbraucher die Kenntnisnahme bestätigt. Will sich der Verbraucher - z.B. bei einer Abofalle - im anschließenden Prozess darauf berufen, dass die Preise nicht dargestellt werden, hat der Abofallen-Betreiber ein sehr starkes Instrument in der Hand, nämlich die gesetzliche Fiktion und diese ist nicht widerlegbar.
 

schnippewippe

New member
Wenn sich der Verbraucher auf einer Website registrieren muss, um das Angebot des Unternehmers anzunehmen, GILT dies als Bestätigung dafür, dass der Verbraucher die Preise gelesen und verstanden hat.
Kann mal einer diesen Wahnsinn stoppen :mad:
 
Oben