Gesetze über Gewinnspiele -Glücksspiele- lotto per Telefon usw.

schnippewippe

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BGH-Entscheidungen zum Verbot von Sportwetten und Glücksspielen

BGH-Entscheidungen zum Verbot von Sportwetten und Glücksspielen
BGH-Entscheidungen zum Verbot von Sportwetten und Glücksspielen im Internet liegen im Volltext vor
Die Entscheidungen des BGH zum Verbot von Gewinnspielen im Internet liegen im Volltext vor (siehe auch "BGH: Verbot privater Sportwetten und anderer Glücksspiele im Internet ist wirksam und nicht europarechtswidrig"):

BGH, Urteil vom 28.09.2011 - I ZR 30/10
BGH, Urteil vom 28.09.2011 - I ZR 43/10
BGH, Urteil vom 28.09.2011 - I ZR 93/10..............................zum anklicken im link
Mit einem Klick ist das Geld weg

Zwei Männer und zwei Frauen sitzen auf der Anklagebank: Sie sollen in 223.531 Fällen ihren Opfern die Teilnahme an kostenlosen Internetgewinnspielen angeboten haben.
 
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Geschicklichkeitsspiele mit Teilnahmeentgelt über 50 Cent rechtswidrig?

Sind Internet-Geschicklichkeitsspiele mit Teilnahmeentgelt über 50 Cent rechtswidrig?
Diese Frage hat immerhin das VG Münster im Beschluss vom 14.06.2010 bejaht. Folgte man dieser Rechtsansicht, so wären die praktischen Konsequenzen erheblich, dass sich die meisten Quiz-Gewinnspiele oder sonstigen Geschicklichkeitsspiele nur schwer finanzieren ließen.

Allerdings scheint der Wortlaut des § 8a Abs. 1 S. 6 1. Hs RStV dem VG Münster zunächst Recht zu geben. Denn danach "darf für die Teilnahme" an einem Gewinnspiel (im Rundfunk oder in vergleichbaren Telemedien) nur ein Entgelt bis zu 0,50 Euro verlangt werden".

Fraglich ist aber, ob aus dem Normwortlaut der Umkehrschluss gezogen werden kann, dass alle Online-Gewinnspiele mit höherem Teilnahmeentgelt generell unzulässig sein sollen. Die Rechtsliteratur lehnt dies überwiegend ab (vgl. z.B. Bolay, ZfWG 2010, 88 ff.; Lober, MMR 2010, 295, 297)......................................weiter im link
 

schnippewippe

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Schleswig-Holstein will neuem Glücksspiel-Staatsvertrag beitreten

Schleswig-Holstein will neuem Glücksspiel-Staatsvertrag beitretenNach
Informationen des Schleswig-Holsteinischen Zeitungsverlages will die neue Landesregierung in Kiel ihren Sonderweg in Sachen Glücksspielrecht verlassen und dem Glücksspiel-Staatsvertrag, den die anderen 15 Bundesländer beschlossen haben, nun wieder beitreten.

Ministerpräsident Alibg beabsichtige, das eigene Glücksspielgesetz aufzugeben und sich dem länderübergreifenden Glücksspiel-Staatsvertrag anzuschließen. ...................mehr im link
http://www.dr-bahr.com/news/gluecksspielrecht-gewinnspielrecht.html

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Die Neuregelung des Glückspielrechts und europäisches Unionsrecht

Die Neuregelung des Glückspielrechts und europäisches Unionsrecht
Seit 1. Januar 2012 gilt in Schleswig-Holstein ein liberalisiertes Glücksspielrecht. Danach sind Vertrieb und Werbung für Glücksspiele im Internet grundsätzlich zulässig; unter bestimmten objektiven Voraussetzungen ist die Genehmigung für den Vertrieb öffentlicher Wetten jedem Antragsteller aus der EU zu erteilen. In den übrigen Bundesländer gilt dagegen inzwischen ein neuer Glücksspielstaatsvertrag (1. Glücksspieländerungsstaatsvertrag – GlüStV 2012). Der GlüStV 2012 enthält weiterhin Vertriebs- und Werbeverbote für Glücksspiel im Internet. Zwar kann die Verwendung des Internets zu diesen Zwecken unter bestimmten Voraussetzungen nunmehr erlaubt werden. Auf die Erlaubniserteilung besteht aber kein Rechtsanspruch. Damit unterscheidet sich die Rechtslage im übrigen Bundesgebiet wesentlich von der Schleswig-Holsteins.

Der Bundesgerichtshofs hat nun dem Gerichtshof der Europäischen Union vier Fragen zur Neuregelung des Glücksspielrechts durch den Glücksspieländerungsstaatsvertrag zur Vorabentscheidung vorgelegt............................weiter im link
 
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