Sunphone24

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Die Polizei ermittelt seit vergangenem Sommer gegen „Sunphone 24“. Jetzt geht die Akte an die Staatsanwaltschaft.
Pirna. Die Klagen gegen die Pirnaer Internetagentur Sunphone 24 reißen nicht ab. Erneut meldeten sich geprellte Kunden bei der SZ-Redaktion. Sie werfen dem Unternehmen Betrug vor. Das Vorgehen gleicht sich: Kunden aus ganz Deutschland bestellen per Internet ein Handy bei der Firma, zahlen im Voraus und erhalten weder die Ware noch das Geld zurück.

200 Fälle aktenkundig

Mittlerweile liegen der Kriminalpolizei Pirna über 200 Strafanzeigen gegen Sunphone 24 vor, teilt Polizeisprecher Lutz Teistler auf SZ-Anfrage mit. Seit Sommer vergangenen Jahres ermittelt die Behörde in dem Fall. Zu bisherigen Ergebnissen kann Teistler keine Aussage machen, auch nicht über die Gesamtschadenssumme. „Denn einige Kunden haben ihr Geld auch zurückerhalten“, erklärt Lutz Teistler.

Die Ermittlungen der Beamten seien jetzt soweit fortgeschritten, dass in den nächsten zwei bis drei Wochen ein Sammelverfahren in Sachen Sunphone der Staatsanwaltschaft in Pirna vorgelegt werden könne. „Falls weitere Strafanzeigen gegen die Pirnaer Agentur auch nach diesem Termin erhoben werden, ermittelt die Polizei weiter“, betont Teistler.

Zunächst ist jedoch die Staatsanwaltschaft gefragt. „Sobald wir die Ermittlungsergebnisse haben, prüfen wir, ob ein strafbares Verhalten vorliegt und ob wir gegebenenfalls Anklage gegen die Firma erheben“, sagt Lorenz Haase von der Staatsanwaltschaft Dresden, zu der auch die Staatsanwaltschaft in Pirna gehört. Der Vorwurf lautet auf „gewerbsmäßigen Betrug“, was das Gesetz als Betrug in „besonders schwerem Fall“ einstuft, informiert Haase. Der Strafrahmen für ein solches Vergehen liege zwischen sechs Monaten und zu zehn Jahren Freiheitstrafe für den Verurteilten.

Unterdessen fragen sich Sunphone-Kunden, ob sie jemals ihr Geld wiedersehen werden. So auch Thomas Hilbert aus Leipzig: „Ich habe vor vier Wochen ein Handy bestellt und per Vorauskasse bezahlt. Keine Ware, kein Geld zurück, keine Antworten auf Nachfragen bei der Firma. Die Abzocke geht offenbar unvermindert weiter.“...............weiter im link
 

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Das Schwarze Schaf im Mai 2011

Dubiose Handyverträge

Neben den bekannten Netzbetreibern und Mobilfunkprovidern gibt es auch immer mehr Online-Shops, die als eine Art „Zwischenhändler“ Handyverträge anbieten. Doch auch in diesem Segment scheinen nicht alle Anbieter seriös zu sein. So sorgte zum Beispiel laut Verbrauchermeldungen das Online-Portal sunphone24.de für viel Ärger und Beschwerden. Daher verleihen die Markenschutzexperten von OpSec Security dem Betreiber der Seite den Negativ-Preis „Das Schwarze Schaf“ für den Monat Mai.


Die Masche des Schwarzen Schafes: Der Online-Shop sunphone24.de bietet sowohl Handys als auch Handyverträge an. Doch wie Verbraucher OpSec meldeten und auch verschiedenen Internetforen zu entnehmen ist, kam es in vielen Fällen zu erheblichen Problemen bei der Abwicklung. So warteten Kunden bei reinen Handy-Käufen vergeblich auf die per Vorkasse bereits bezahlten Mobiltelefone. Bei Handyverträgen hieß es, dass die Grundgebühr wegfalle, doch auf den Rechnungen waren sie dann doch ausgewiesen. Kunden sollten daraufhin ihre Rechnungen einschicken und die Grundgebühr zurückerstattet bekommen. Dies geschah jedoch in den gemeldeten Fällen nicht. Vielen Verbrauchermeldungen zufolge erhielten die Betroffenen ihr Geld – wenn überhaupt – erst zurück, nachdem sie einen Anwalt oder die Polizei eingeschaltet hatten. Problematisch dabei ist, dass der Handyvertrag mit dem jeweiligen Mobilfunkanbieter inklusive der Grundgebühr abgeschlossen wird, die Rückerstattung der Grundgebühren jedoch mit sunphone24.de vereinbart wird. Dies bedeutet, dass der Kunde nur Ansprüche gegen den Online-Shop erheben kann, nicht jedoch gegen den Mobilfunkanbieter. So kann es passieren, dass man auf einem Vertrag mit 24 Monaten Laufzeit und monatlichen Grundgebühren sitzen bleibt, obwohl es mit dem Shop anders vereinbart war.

Kritisiert wurde von vielen betroffenen Kunden auch der Kundenservice. Fragen per Mail wurden meist nicht beantwortet und telefonisch war der Shop gar nicht oder nur schwierig zu erreichen.......................aus dem link
 

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Anklage gegen Online-Shop wird geprüft
Von Mareike Huisinga
Sunphone24 aus Pirna soll gut 300 Handy-Käufer im Internet abgezockt haben. Die Kripo hat ermittelt, nun ist der Staatsanwalt dran.
Die Kriminalpolizei Pirna hat jetzt größtenteils ihre Ermittlungen gegen die Pirnaer Internetfirma Sunphone 24 abgeschlossen. Das Ergebnis des Sammelverfahrens wurde der Staatsanwaltschaft Pirna übergeben, teilt Polizeisprecher Wolfgang Kießling auf SZ-Anfrage mit.

Die Staatsanwaltschaft prüft nun, ob ein strafbares Verhalten vorliegt und ob sie gegebenenfalls Anklage gegen die Firma erhebt. Der Vorwurf lautet auf „gewerbsmäßigen Betrug“, was das Gesetz als Betrug in „besonders schwerem Fall“ einstuft, informiert Lorenz Haase von der Staatsanwaltschaft Dresden, zu der auch die Staatsanwaltschaft in Pirna gehört. Der Strafrahmen für ein solches Vergehen liege zwischen sechs Monaten und bis zu zehn Jahren Freiheitstrafe für den Verurteilten.

Wann die Prüfung abgeschlossen wird, kann Haase nicht sagen. Er verweist auf die umfangreichen Ermittlungsergebnisse. „Das Sammelverfahren umfasst 320 Strafanzeigen in 23 Ordnern mit über 8100 Seiten“, sagt Haase. Der zuständige Staatsanwalt sei jedoch bemüht, die Prüfungen noch dieses Jahr abzuschließen.

Bereits im Spätherbst 2010 wurden schwere Vorwürfe gegen das Unternehmen Sunphone 24 laut. Kunden aus ganz Deutschland beschwerten sich, dass sie keine Ware erhielten, obwohl sie per Vorauskasse zahlten. Viele stornierten daraufhin den Auftrag.

Zwar erhielten einige Kunden ihr Geld zurück, aber offensichtlich längst nicht alle. Sie erstatteten Anzeige. Sunphone-Geschäftsinhaberin Selina Horx begründete die Schwierigkeiten damals mit einem Server-Ausfall des Firmencomputers (SZ berichtete)..................aus dem link
 

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AW:17. Anklage gegen Pirnaer Onlineshop Sunphone24

Anklage gegen Pirnaer Onlineshop


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..........Verhandelt wird vor dem Landgericht Dresden und nicht beim Amtsgericht Pirna, das ansonsten üblicherweise die erste Instanz ist.

Schwerer Betrug

Nach Information der Staatsanwaltschaft ist das zu erwartende Strafmaß der Grund für diesen Schritt. Bei möglichen Strafen von bis zu zwei Jahren sei üblicherweise ein Schöffengericht zuständig, bei Strafen von zwei bis vier Jahren das Amtsgericht. Bei zu erwartenden Strafen von über vier Jahren sei das Landgericht verantwortlich, da ein Amtsgericht keine Strafen über vier Jahre verhängen dürfe.

Auch wenn natürlich auch in diesem Fall bis zu einer Verurteilung die Unschuldsvermutung gilt, so zeigt dieses Vorgehen doch, wie ernst die Staatsanwaltschaft den Vorgang nimmt und wie ernst vor allem das vermutete Vergehen eingestuft wird. Der Vorwurf lautet „gewerbsmäßiger Betrug“, was das Gesetz als Betrug in besonders schwerem Fall einstuft. Der Strafrahmen für ein solches Vergehen liegt nach Auskunft der Juristen zwischen sechs Monaten und bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe für den Verurteilten.

Bei den Kunden hatte aber nicht nur das Geschäftsgebaren der Pirnaer Internethändler für Unmut gesorgt, sondern dass die Seite trotz der massiven Vorwürfe und vieler Anzeigen lange Zeit weiterbetrieben wurde. Es hatten auch einige Kunden ihr Geld zurück erhalten, doch offenkundig erst auf großen Druck oder auf Medienberichterstattung hin. Die Sunphone24-Geschäftsführerin Selina H. begründete die Schwierigkeiten damals gegenüber der SZ mit einem Server-Ausfall des Firmencomputers..........................mehr im link
 
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