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Alt 01.06.2011, 15:34   #21 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Marsmann Beitrag anzeigen
denk ich, das die Forderungen der Seite rechtskräftig sind...
Wie kommst du auf den lahmen Gaul? Wenn dem so wäre, warum hat der Laden
in sechs Jahren sich das noch nie vor Gericht bestätigen lassen?

Es gibt nicht nur euch beide, die von der Abzocke betroffen sind.
Niclas ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.06.2011, 17:04   #22 (permalink)
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Standard AW: Flirt Fever

Ist schon richtig hier.
@ich brauche hilfe hat das falsche Thema ausgewählt.
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De kleine Eisbeer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.06.2011, 17:31   #23 (permalink)
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Standard AW: Flirt Fever

Zitat:
Zitat von ich brauche hilfe Beitrag anzeigen

hab mich bei flirtfever angemeldet . leider richtige daten agegeben nur nicht telefon nr und konto nr. So jetzt schicken die mir jede 2-3 wochen mahnungen ich solle 135,02 euro bezahlen. hab aber nur abo abgeschlossen für 1,99 euro. und es per e-mail gekündigt. zählte aber nicht . die wollen per Brief. Hab es zu spät gelesen. Bekomme jetzt sogar briefe von deren anwälte. sind die nur FAKE oder meinen die das ernst zahle bis zum 11.06.11 oder es geht vor gericht!! helft mir ich mache sowas nie mehr!!!! bitteeeeeeee habe angst vor denen.
flirt-fever.de erhält Negativpreis “Das Schwarze Schaf”
Echt stark , Hat doch der Radiergummi wieder einmal zugeschlagen.
Der Monat August ist weg.

Dann eben mal hier den Inhalt.


Du hast das Probe Abo gekündigt ! In der Widerrufsbelehrung steht:
Zitat:
11. Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen.................

...........Der Widerruf per Brief ist zu richten an: Prebyte Media GmbH, Friedrichstraße 55, D-39218 Schönebeck oder per Email an Kundenservicesupport@ ............
Also zählt deine E-mail auch.

Ich würde mitteilen, dass ich das Test-Abo fristgerecht gekündigt habe und somit keine Überweisung von 135,02 Euro tätigen werde.

Ich habe mir mal die Seite jetzt noch einmal angesehen.
Zitat:
2009
Die Masche des Schwarzen Schafes: flirt-fever.de ist eine Flirt- und Dating-Plattform, bei der man sich nach Angaben des Betreibers kostenlos anmelden kann, so dass der Eindruck entsteht, die gesamte Nutzung des Dienstes sei gebührenfrei. Dass dies jedoch nicht der Fall ist, ist nicht auf Anhieb ersichtlich, sondern erst beim genauen Lesen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Weiter geht es oben im Link mit:


Zudem sind die Informationen zu den Kosten nicht in den AGBs, wie zu vermuten wäre, sondern in den „BGB-Informationen“ zu finden und werden somit vermutlich häufig gar nicht gelesen.
Genauso ist es heute auch noch, Wo sind die BGB ?
ImageShack® - Online Photo and Video Hosting

ImageShack® - Online Photo and Video Hosting

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Aus der AGB
Die bei Anmeldung jeweils gültigen Preise (Servicegebühren) für die kostenpflichtigen Leistungen der Prebyte Media GmbH sind den Anmeldeseiten ("Authentifizierung") und den gesonderten "BGB-Informationen" zu entnehmen.

Ich bin mal wieder überfragt. Wo findet man denn bei der Seite die BGB ?
AGB
flirt-fever - flirten. chatten. daten.
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Foren Regeln !

Verbraucherzentrale erklärt was bei Zeitungsabo PVZ zu tun ist.

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitr...Abo-Abzocke%3F

Musterbriefe von der Verbraucherzentrale
http://www.verbraucherzentrale-rlp.d...nk618091A.html


Musterbrief für die Bank


Musterbrief Telefonandieter unberechtigte Forderung
http://www.vz-bawue.de/mediabig/143521A.pdf

Geändert von schnippewippe (01.06.2011 um 17:35 Uhr)
schnippewippe ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.06.2011, 17:51   #24 (permalink)
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Standard AW: Flirt Fever

Zitat:
Zitat von schnippewippe Beitrag anzeigen
Du hast das Probe Abo gekündigt ! In der Widerrufsbelehrung steht:

Also zählt deine E-mail auch.
Falsch.
Kündigung>> Widerruf sind zwei paar Schuhe.
Damit das Probe-Abo nicht in ein "Normales" Abo übergeht muss ich das Probe-Abo kündigen.
Kündigen kann man nicht per Mail.
In der Regel muss eine Kündigung immer schriftlich geschehen.
So auch bei Flirtfever:
Zitat:
Die Kündigung, die Angaben zur zweifelsfreien Identifizierung des Nutzers enthalten muss (Name, Vorname, Anschrift, Benutzername, bei Prebyte registrierte Emailadresse, Unterschrift) ist schriftlich per Post oder Fax zu richten an:
Quelle AGB Flirtfever
Ps.
In den Fällen das ein Probe-Abo sich automatisch verlängert,sollte man sich auf dieses Urteil berufen:
Automatische Vertragsverlängerung bei "Schnupperangebot" unzulässig (AG Düsseldorf, Urteil vom 16.05.2007 - 41 C 1538/07)
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De kleine Eisbeer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.06.2011, 18:20   #25 (permalink)
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@De kleine Eisbeer

Zitat:
Damit das Probe-Abo nicht in ein "Normales" Abo übergeht muss ich das Probe-Abo kündigen.
Das hat der User ja auch gemacht. Das war ja klar.

Meins
Du hast das Probe Abo gekündigt ! In der Widerrufsbelehrung steht:
Zitat:
Zitat:
11. Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen.................

...........Der Widerruf per Brief ist zu richten an: Prebyte Media GmbH, Friedrichstraße 55, D-39218 Schönebeck oder per Email an Kundenservicesupport@ ............
Also zählt deine E-mail auch. .................das bezog sich ja darauf z.B. Brief, Fax, E-Mail darum auch schwarz hervorgehoben.

@De kleine Eisbeer
Zitat:
Die Kündigung, die Angaben zur zweifelsfreien Identifizierung des Nutzers enthalten muss (Name, Vorname, Anschrift, Benutzername, bei Prebyte registrierte Emailadresse, Unterschrift) ist schriftlich per Post oder Fax zu richten an:
Quelle AGB Flirtfever

Auch ich hatte damals das Testabo nur per E-mail gekündigt.
Denn wie man das Testabo kündigt hatte ich nicht gefunden. Also hatte ich mir die schwarze hervorgehobene Widerrufsbelehrung angesehen.
Habe dann später mitgeteilt, das ich fristgerecht per E-mail gekündigt habe .Hatte auch nicht bezahlt. Besser gesagt , habe das Geld von meiner Bank zurückholen lassen.
Das war Mitte 2008

Hi- wenn ich ganz ehrlich bin ,habe ich das Testabo damals nicht per E-mail gekündigt sondern widerrufen. Warum ? Weil ich mir die hervorgebene Widerrufsbelehrung angesehen habe.
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Geändert von schnippewippe (01.06.2011 um 18:47 Uhr)
schnippewippe ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.06.2011, 20:04   #26 (permalink)
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hab nach 1-2 wochen per- email geschrieben. hiermit wiederrufe ich die anmeldung bei flirtfever und das abo. was soll ich tun? sagt ehrlich, wenn ich zahle , ziehen die mir dann immer mehr geld vom konto oder nicht? bin in einer scheiss Situation.
ich brauche hilfe ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.06.2011, 21:39   #27 (permalink)
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Na wenn die Geld abbuchen, dann lass es zurückbuchen
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Ich glaube, der beste Weg ein Problem zu lösen, ist, seine lustige Seite zu entdecken.
Thomas Alva Edison

Glück besteht aus einem hübschen Bankkonto, einer guten Köchin und einer tadellosen Verdauung
Jean-Jacques Rousseau
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Alt 02.06.2011, 21:46   #28 (permalink)
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Ich hatte damals ja auch per E-mail widerrufen. Das man hier ein Probeabo kündigen muss war mir echt neu.
Der Anwalt meinte ich hätte nicht fristgerecht gekündigt.
Da man immer in den ja Foren mitteilt dass man einen Vertrag nicht kündigen darf, sonst muss man die Laufzeit des Vertrages auch bezahlen , habe ich der Mitteilung des Anwalts widersprochen.
Habe mitgeteilt, das ich nicht gekündigt habe sondern einen Widerruf geschickt habe. Das er mir eine Kopie meiner angeblichen Kündigung schicken möchte.
Bekam ich natürlch nicht.

Also ich habe nicht bezahlt.

und würde das noch schicken.

Ich würde noch einmal an den Anwalt schreiben das ich meinen Widerruf fristgerecht per E-mail geschickt habe.

unter """Geltung, Vertragsschluss """ wird mitgeteilt ,
1.5 Dem Nutzer steht ein Widerrufsrecht von 2 Wochen zu (siehe Belehrung in Ziffer 11).
11. Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform,.....................usw
Diese Widerrufsbelehrung wird in der AGB auch noch extra schwarz hervorgehoben.

Ich wäre nur bereit die 1,99 für den Testzeitraum von 2 Wochen zu bezahlen.
Ich habe wie vorgeschrieben fristgerecht widerrufen und somit besteht auch keine Forderung von.......................

Das man es nicht per E-mail machen kann steht nur in diesen Text.
3. Preise, Zahlung, Laufzeit, Kündigung
3.7. Der Vertrag, bei dem die Zahlung kostenpflichtiger Dienste per Handypayment erfolgt, hat abweichend von 3.6. eine Mindestlaufzeit von sieben Tagen und verlängert sich um jeweils weitere sieben Tage, wenn er nicht vor Ablauf gekündigt wird.
3.8. Die Kündigung, die Angaben zur zweifelsfreien Identifizierung des Nutzers enthalten muss (Name, Vorname, Anschrift, Benutzername, bei Prebyte registrierte Emailadresse, Unterschrift) ist schriftlich per Post oder Fax zu richten an: Prebyte Media GmbH, Friedrichstraße 55, D-39218 Schönebeck oder Fax: + 49 (0) 1805 - 36 25 37 (14 ct./Min. aus dt. Festnetz, Mobil max. 42 ct./Min.).

Das kommt für mich nicht in Betracht.

*****************
Die 1,99 habe ich damals bezahlt. Das andere Geld habe ich zurückgeholt.
Dann habe ich auf den Mahnbescheid gewartet. Kam aber keiner.

Leute ich würde immer noch gerne wissen wo ich da die BGB finde ????????????
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Geändert von schnippewippe (03.06.2011 um 19:33 Uhr)
schnippewippe ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.06.2011, 18:07   #29 (permalink)
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das heißt?

soll ich zahlen habe das abo ja nur per e-mail gekündigt? ich habe echt angst vor denen. wer kann mir 100% sagen was die machen , wenn ich nicht zahle. ich will nicht vor gericht, wegen so einem scheiss. das ist abzocke und ich soll zahlen, das gibts doch gar nicht!!!

und was ist wenn ich den betrag zahle, muss ich dann immer noch da schriftlich kündigen?


bitte um sehr schnelle antwort, will das thema beenden und ruhiger schlafen
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Alt 04.06.2011, 01:15   #30 (permalink)
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Zitat:
Zitat von ich brauche hilfe Beitrag anzeigen
das heißt?

soll ich zahlen habe das abo ja nur per e-mail gekündigt? ich habe echt angst vor denen. wer kann mir 100% sagen was die machen , wenn ich nicht zahle. ich will nicht vor gericht, wegen so einem scheiss. das ist abzocke und ich soll zahlen, das gibts doch gar nicht!!!

und was ist wenn ich den betrag zahle, muss ich dann immer noch da schriftlich kündigen?


bitte um sehr schnelle antwort, will das thema beenden und ruhiger schlafen
Wie kann ich schreiben , du sollst zahlen. Habe es ja selber nicht bezahlt.
Was ich machen würde hatte ich ja geschrieben. Ob du es auch machst ??? musst du selber wissen.

Zitat:
wer kann mir 100% sagen was die machen ,
Das kann kein User dir sagen. Aber bis jetzt gab es soviel ich weiss, noch kein Urteil was hier gegen die Kunden gesprochen wurde. Das obwohl diese Seite schon seit Jahren im Internet ist.

Verstecke Kosten in den AGB/BGB Informationen
Wenn du dir die Antwort des Anwalts langsam durchliest , müsstest du wissen was zu tun ist.

Flirt-fever.de - Internet-Singlebörse muss Geld zurückerstatten - Meldung - Stiftung Warentest
Zitat:
Das Gericht gab dem Kunden aber noch aus einem anderen Grund recht: Prebyte hatte im Vertragsdickicht versteckt, dass die günstige Probemitgliedschaft nach kurzer Zeit in eine teurere Mitgliedschaft übergeht und sich automatisch verlängert.
Gelernt hat Prebyte aus dem Urteil nichts. Die Hinweise zum Übergang in eine teure Mitgliedschaft und zur automatischen Verlängerung sind nach wie vor undeutlich, sodass sich womöglich auch andere Kunden vor Gericht gegen die Prebyte durchsetzen können.
Aber das hatte @De kleine Eisbeer auch schon mitgeteilt.

Urteil > 262 C 18519/08 | Amtsgericht München | Flirtseite im Internet: Im Fließtext enthaltene Entgeltvereinbarung ist unwirksam < kostenlose-urteile.de

www.oekotest.de ÖKO-TEST Online Nachwirkungen Flirtfever.de, Single.de und Datingcafe.de


Zitat:
und was ist wenn ich den betrag zahle, muss ich dann immer noch da schriftlich kündigen?
Wenn du jetzt die 135,02 bezahlst, dann stimmst du ja der Verlängerung des Vertrags zu.
Klar musst du das dann auch schriftlich kündigen.
Deine andere Kündigung war ja in der Zeit des Testabo. Dann verlängert sich der Vertrag ja nicht.

Zitat:
3.6. Wird der Vertrag über kostenpflichtige Services nicht gekündigt, dann verlängert er sich um neun Wochen. Der Vertrag verlängert sich danach um jeweils weitere neun Wochen, wenn der Nutzer nicht vor Ablauf der jeweiligen Verlängerungszeiträume kündigt. Die Kündigung zum Ende der Testphase ist ohne Einhaltung einer Frist möglich, danach beträgt die Kündigungsfrist 14 Tage zum Ablauf der Verlängerungszeiträume.
Ich würde mir hier ALLES noch einmal langsam durchlesen. Vielleicht verlierst du dann doch noch deine Angst.
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Geändert von schnippewippe (04.06.2011 um 01:26 Uhr)
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