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Alt 31.01.2012, 22:42   #101 (permalink)
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okay und was kann er machen weil er schiß hat ein zu fliegen oder was in die akte zu bekommen
zu mal er auch nicht wusste das es was kostet da dort stand kostenlos

Geändert von Dominik (31.01.2012 um 22:46 Uhr)
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Alt 31.01.2012, 23:07   #102 (permalink)
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Standard AW: Flirt Fever

Zitat:
Zitat von Dominik Beitrag anzeigen
okay und was kann er machen weil er schiß hat ein zu fliegen oder was in die akte zu bekommen
zu mal er auch nicht wusste das es was kostet da dort stand kostenlos
Hat er seine realen Daten z.B. Adresse.angegeben?
über die IP-Nummer werden die nichts ermitteln können.
__________________
.
Da einige Hinweise nichts fruchten.....
Wer fremde eMails veröffentlicht...wird für 1 Woche gesperrt.
Wer Klarnamen verwendet....wird für 1 Woche gesperrt.
Wer "böse" Wörter benutzt....wird für 1 Woche gesperrt
Update:>> Hier lesen

.................
Manchmal staune ich Bauklötze,und baue ein Wolkenhaus.
Ich staune weiter und komme nicht mehr raus.

....................
De kleine Eisbeer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31.01.2012, 23:15   #103 (permalink)
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Standard AW: Flirt Fever

naja nur Postleizahl und ort also die richtigen und email
Dominik ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31.01.2012, 23:20   #104 (permalink)
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Standard AW: Flirt Fever

Verbraucherzentrale Berlin
Zitat:
Hat man aber schon einmal bezahlt.
14. Laut AGB soll der Vertrag zwei Jahre laufen. Die erste Jahresrate habe ich gezahlt. Muss ich jetzt auch die zweite Jahresrate zahlen?

Inzwischen tauchen immer häufiger die Fälle auf, bei denen die Betroffenen die erste Jahresrate aufgrund der Einschüchterungen gezahlt haben und nun aufgefordert werden, auch die zweite Jahresrate zu zahlen. Schließlich hätten sie durch die erste Zahlung den Vertrag anerkannt. Das ist rechtlich so allerdings nicht haltbar. Ein unwirksamer Vertrag wird nicht dadurch wirksam, dass man trotz Unwirksamkeit gezahlt hat. Im Gegenteil: In solchen Fällen leistet man ohne Rechtsgrund und kann sein Geld grundsätzlich zurückverlangen. Die Rückforderung ist lediglich dann ausgeschlossen, wenn man trotz Kenntnis der Nichtschuld gezahlt hat. Die Zahlung der zweiten Rate kann man aber in jedem Fall verweigern.
Ich verstehe echt nicht ,
wieso es bei Ratenzahlung anders ist als bei einer Zahlung . Das, wenn ich bei einen unwirksamen Vertrag aus Unwissenheit eine Ratenzahlung eingehe, ich diesen damit anerkenne. Soll aber so sein.

Also was er macht da halte ich mich nun lieber raus.


Ich würde schreiben, dass ich ja nur ein Testabo für 1,99 € abgeschlossen habe.
Das die Mitteilung über die Verlängerung und deren Kosten versteckt waren.
Das ich einer Ratenzahlung aus Unwissenheit meiner wirklichen Lage zugestimmt habe.
Das AG Düsseldorf (Az.: 41 C 1538/07, Urteil vom 16.05.2007)

Amtsgericht München entschieden (Az. 262 C 18519/08).
Das Gericht gab dem Kunden aber noch aus einem anderen Grund recht: Prebyte hatte im Vertragsdickicht versteckt, dass die günstige Probemitgliedschaft nach kurzer Zeit in eine teurere Mitgliedschaft übergeht und sich automatisch verlängert.
__________________
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Verbraucherzentrale erklärt was bei Zeitungsabo PVZ zu tun ist.

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitr...Abo-Abzocke%3F

Musterbriefe von der Verbraucherzentrale
http://www.verbraucherzentrale-rlp.d...nk618091A.html


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Geändert von schnippewippe (31.01.2012 um 23:37 Uhr)
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Alt 31.01.2012, 23:23   #105 (permalink)
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ich meinet er sollte zur verbraucher zentrale aber er traut sich nicht
das ist die angst

also nicht zahlen oder nur die 1,99 euro oder wie

Geändert von Dominik (31.01.2012 um 23:36 Uhr)
Dominik ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31.01.2012, 23:39   #106 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Dominik Beitrag anzeigen
ich meinet er sollte zur verbraucher zentrale aber er traut sich nicht
das ist die angst

also nicht zahlen oder nur die 1,99 euro oder wie
Die 1,99 € würde ich auf jeden Fall zahlen. Habe oben noch was dazu geschrieben.
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Alt 01.02.2012, 06:40   #107 (permalink)
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@ Dominik
wenn Du deine Posts bitte mal auf Grammatik sowie Rechtschreib- und Tippfehler prüfst, bevor Du sie ins Netz stellst, wird es für Nutzer hier sicher leichter, zu verstehen, was Du eigentlich meinst. (einfach mal die Vorschau benutzen)
Ich blick kaum durch beim Lesen deines Problems bzw. des Problems Deines Freundes...

Generell scheint er aber das selbe Thema zu haben wie viele hier.

Dann gilt:

.) die erste "Testphase" (1,99 € oder ähnlich?) ist zu bezahlen, weil ja bestellt und erfüllt.
.) der automatischen Verlängerung widersprechen per Musterbrief (Anfechten des Vertrages, Widerspruch, hilfsweise Kündigung etc.)
.) Mahnschreiben etc. wegwerfen, emails lööschen, am besten gar nicht mehr reagieren.

greets
Oesigolfer
Oesigolfer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.02.2012, 19:23   #108 (permalink)
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Standard Flirt Fever

Möchte hier nochmal dazu aufrufen sich gegen diese Ab****e zu wehren und alles Mögliche zu tun, damit solche Dreistheit nicht länger möglich ist.

Liebe Community,

ich weiß, dass das Thema schon häufig durchgekaut wurde, allerdings möchte ich nochmal darauf hinweisen und auch eventuell ein wenig Erleichterung bekommen.

Ende letzten Jahres habe ich mich aus langeweile bei der Internetseite Flirt-Fever kostenlos angemeldet.

Bei genauerer Betrachtung musste ich dann feststellen, dass das Gesamtangebot (Verschicken und Erhalten von Nachrichten) nur durch eine einmalige Gebühr von 1,99 € freigeschaltet werden kann.

Nichts ahnend habe ich den geringen Betrag per Lastschrift abbuchen lassen.

Ende letzten Monats kam dann die unerwartete Forderung von 81,00 € ins Haus. Hab mich natürlich gewundert, da ich bei der Anmeldung nichts von einer Abo-Erweiterung wahrgenommen habe. Leider bin ich jemand, der die AGBs nur überfliegt und nur bei Geldbeträgen genauer liest, diese waren jedoch in diesen AGBs nicht vorhanden. Der Brief kam übrigens so ungünstig, dass die Überweisung bis zur Frist gar nicht mehr möglich gewesen wäre.

Habe mich sofort an den Rechner gesetzt und nach Informationen zu dieser sogenannten Prebyte Media GmbH gesucht.

Schnell wurde klar, dass ich nicht das einzige Opfer dieser Ab****e bin. Wollte diese unberechtige Forderung auch nicht auf mir sitzen lassen und hab mit Hilfe eines Musterbriefs meiner Wut Luft gemacht.
"Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom XX.XX.XXXX machen Sie einen Betrag in Höhe von 81,00 Euro für die angebliche Inanspruchnahme einer Internet-Serviceleistung gegen mich geltend.

Bezug nehmend auf obige Rechnung vom XX.XX.XXXX teile ich Ihnen mit, dass ich alle evtl. geschlossenen Verträge wegen arglistiger Täuschung anfechte. Hiernach ist ein Vertrag – sollte er jemals bestanden haben – als von Anfang an nichtig anzusehen.

Hilfsweise teile ich Ihnen mit, dass ich aufgrund der Regeln über den Fernabsatz hiermit den Verbraucherwiderruf erkläre. Dies kann ich schon deshalb tun, weil auf der Seite Flirt-Fever nicht in ordnungsgemäßer Weise auf das Recht zum Verbraucherwiderruf hingewiesen worden ist. Auf eine Zweiwochenfrist kommt es daher nicht an. Nach Inaugenscheinnahme Ihrer Homepage habe ich auch festgestellt, dass der Preishinweis versteckt ist, offenbar in der Absicht, unentdeckt zu bleiben. Es hat den Anschein, als werde die Leistung kostenlos angeboten.

Hilfsweise hierzu erkläre ich die Anfechtung wegen Irrtums. Hilfsweise hierzu kündige ich den Vertrag sofort; hilfsweise hierzu zum, nächstmöglichen Zeitpunkt.

Ausdrücklich bestreite ich Ihre Forderung gem. § 28a Abs. 1 Nr. 4d Bundesdatenschutz-gesetz. Die Übermittlung meiner personenbezogenen Daten über eine Forderung ist damit unzulässig. Bei Zuwiderhandlungen behalte ich mir alle in Betracht kommenden rechtlichen Schritte gegen Sie vor. Von Drohungen mit einer unberechtigten Strafanzeige sollten Sie Abstand nehmen, da ich mir ansonsten ebenfalls rechtliche Schritte gegen Sie vorbehalte.

Ich fordere Sie zugleich auf, mir binnen 10 Tagen schriftlich zu bestätigen, dass Sie von allen Forderungen mir gegenüber Abstand nehmen.

Eine Zahlung werde ich nicht vornehmen."
Natürlich kam nur eine standard Mail zurück, wobei nicht auf meine Forderungen eingegangen und lediglich erneut auf die Zahlung hingewiesen wurde.

Vor kurzem kam denn ein weiterer Brief. Dieses mal von der Auer Witte Thiel Rechtskanzlei. Die Forderung hat sich nun durch Gebühren, Mahnspesen und Zinsen auf 132,81 € erweitert.

Erneut hab ich reagiert und dieses Mal in meinem Profil und durch Nachrichten vor der Abzocke gewarnt.

Nun zu meinen Fragen:

1.) Sollte beziehungsweise muss ich zahlen und was soll ich tun? Würd sonst einfach die Papierflut ertragen, wenns mir zu bunt wird allerdings rechtliche Schritte einleiten. Ich lese zwar immer wieder, dass man das einfach ignorieren soll, allerdings gibt es nur wenige Leute, die wirklich von einer Einstellung des Verfahrens berichten. Viele schreiben ja, dass sie sich schon seit Jahren Briefe kriegen und teilweise Forderungen über 1000 € erhalten. Bin mir da also nicht sicher, ob gerade die Leute die lange warten letztendlich doch zur Kasse gebeten werden.
2.) Ist die Seite legal, also hat der Betreiber alle Informationspflichten eingehalten? Soweit ich weiß, muss nämlich deutlich auf die Kosten hingewiesen werden!
3.) Ist ein Schufa Eintrag möglich? Habe im Internet gelesen, dass die GmbH angeblich Partner der Schufa ist!
4.) Wieso gibt es die Seite noch?
5.) Ist es möglich dieser Abzocke ein Bein zu stellen und was wäre da am sinnvollsten (Akte 2012, Anwaltskammer, Polizei, Gericht usw.)?
6.) Sollte ich kündigen, obwohl ich nicht zahlen werde, oder ruf ich denen damit irgendwelche Rechte oder Zusprüche ein?


Viele Grüße und schonmal ein Danke für Antworten.

Geändert von Wutori (12.02.2012 um 19:50 Uhr)
Wutori ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.02.2012, 20:16   #109 (permalink)
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Standard AW: Prebyte Media GmbH, Flirt-Fever, Auer Witte Thiel

Ich hatte mich 2008 bei Flirt-Fever angemeldet. Als ich aufhörte dem Anwalt zu antworten ,hatte ich Ruhe.

Hast doch den Vertrag angefochten. Mehr geht doch gar nicht zu machen.
Irre ich mich ? Habe nicht gesehen ob du es per Einschreiben geschickt hast.
Also wer sicher gehen will sollte es tun. Mich hat es jedenfalls beruhigt.
E-mails wie wir sie schicken , sind kein Beweis vor Gericht.

Wer nach der Testzeit eine Kündigung schickt muss auch bezahlen. Also lasst das mit der Kündigung nach der Testzeit sein.

Wer vor einen Schufaeintrag sicher sein will , sollte den Vertrag Anfechten.
Damit ist die Sache strittig gestellt und es darf kein Schufaeintrag gemacht werden.
__________________
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Geändert von schnippewippe (12.02.2012 um 20:18 Uhr)
schnippewippe ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.02.2012, 20:25   #110 (permalink)
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Standard AW: Flirt Fever

Hab den Musterbrief vorerst per Email geschrieben. Werd aber Anfang nächster Woche dann ein Brief per Einschreiben abschicken.

Eignet sich der Text dazu, da ich ja auch hier quasi eine Kündigung fordere?!
Wutori ist offline   Mit Zitat antworten
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