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Alt 14.02.2011, 02:01   #1 (permalink)
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Standard Täuschung durch Zusendung eines Branchenverzeichnisses Wettbewerbsverstoß

OLG Frankfurt a.M.: Täuschung durch Zusendung eines Branchenverzeichnisses Wettbewerbsverstoß

Zitat:
Die Versendung eines Branchenverzeichnisses, welches so gestaltet ist, dass es den Anschein eines Korrekturabzuges im Rahmen eines bereits bestehenden Vertragsverhältnisses erweckt, ist wettbewerbswidrig (OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 29.07.2010 - Az.: 6 U 11/10).

Der Kläger gab die bekannten "Gelben Seiten" heraus. Der Beklagte betrieb online ein Branchenverzeichnis. Er übersendete ungefragt Werbetreibenden Schreiben, welche den Eindruck eines Korrekturabzuges im Rahmen eines bestehenden Vertragsverhältnisses erweckten. Unterschrieben die Unternehmer das Dokument, verpflichteten sie sich damit zur Zahlung von 90,- EUR monatlich.

Die Frankfurter Richter sahen hierin einen klaren Wettbewerbsverstoß.

Der Angeschriebene werde durch die Art und Weise des Briefes über die tatsächlichen Umstände getäuscht. Es werde der Eindruck eines Korrekturabzuges vermittelt, in Wahrheit handelte es sich um ein neues Vertragsangebot.

Die Wettbewerbswidrigkeit entfalle auch nicht deswegen, weil nur ein kleiner Teil der angeschriebenen Gewerbetreibenden auf die Täuschung hereinfiele.
Bin mir nicht sicher ob wir das schon haben.
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Alt 23.08.2011, 22:53   #2 (permalink)
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Standard Dubiose Rechnungen sorgen für Beschwerden - Branchenverzeichnisses Wettbewerbsverstoß

Dubiose Rechnungen sorgen für Beschwerden


Zitat:
Solingen (RP). Nicht selten kommt es vor, dass eine Rechnung über mehrere hundert Euro im Briefkasten landet, bei dem Absender aber gar keine Leistung in Auftrag gegeben wurde. "So ein Fall wird uns mindestens ein Mal im Monat gemeldet", sagt Ludger Benda, bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) für Recht und Fair Play zuständig. "Und das sind nur die Fälle, bei denen wirklich eine Beschwerde bei uns eingeht." Wie viele von solchen dubiosen Rechnungen wirklich verschickt werden, könne er daher nicht sagen.

Unternehmen erhalten in diesen Fällen meist eine Rechnung über die Verlängerung eines Eintrags in einem Telefon- oder Branchenverzeichnis, in das sie sich aber nie eingetragen haben. "Oft betrifft das junge Unternehmen, die die Gepflogenheiten und Maschen auf dem Markt noch nicht kennen", erklärt Benda. "Sie schauen nicht so genau hin."

In Ruhe prüfen................mehr im link
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