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25.11.2009, 09:47
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#41 (permalink)
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 24.11.2009
Beiträge: 19
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AW: Abzocke durch MAXDOME
auf der letzten seite ist aber noch ein infofeld, wo steht, dass auch mit bankverbindung die kostenlosen dienste genutzt werden können. das inkassobüro sagte telefonisch, dass bei jeder bestellung die box nötig ist und somit mitbestellt wurde....da stimmt schon was nicht.
und wenn ich nicht nachweisen kann, dass ich es nicht bestellt habe, können die das ja jedem andrehen...
was soll ich nun machen?
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25.11.2009, 09:52
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#42 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 30.08.2009
Beiträge: 9.719
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AW: Abzocke durch MAXDOME
Zitat:
Haben Sie Ihre Bankdaten noch nicht eingegeben?
Ohne Angabe Ihrer Bankverbindung können Sie das maxdome-Angebot nur eingeschränkt nutzen.
Mit der Angabe Ihrer Bankverbindung haben Sie sofort schnellen und bequemen Zugriff auf alle Inhalte von maxdome und nightclub.de.
Sie zahlen bequem per Lastschrift. So haben Sie die volle Kostenkontrolle. Erst nachdem Sie die Rechnung erhalten haben, wird Ihnen der Betrag vom Konto abgebucht.
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@ Gulli
Das dunkle ist wenn man die Kontodaten eingibt. Was 23fly ja gemacht hat.
Gratis wäre ohne Kontodaten und dann nur ein eingeschränktes Angebot.
Ich glaube auch nicht, das 23fly den Widerruf per Einschreiben mit Rückschein geschickt hat. So ist es vor Gericht nicht zu beweisen.
Ich habe mal einen Teil aus unseren Musterbriefen rausgenommen.
Zitat:
Hilfsweise erkläre ich die Anfechtung einer etwaigen vertragsbezogenen Willenserklärung, weil von mir lediglich eine kostenlose Nutzung gewollt war und keine kostenpflichtige.
Schließlich mache ich hilfsweise auch von meinem Widerrufsrecht aus §§ 312d, 355 ff. BGB Gebrauch. Da eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Widerrufsbelehrung in Textform nicht erteilt worden ist, ist der Widerruf auch nicht durch Fristablauf ausgeschlossen.
Aus den genannten Gründen werde ich keinerlei Zahlung leisten.
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Würde auch mitteilen , das ich die Box zurück geschickt habe.
Zitat:
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das inkassobüro sagte telefonisch, dass bei jeder bestellung die box nötig ist und somit mitbestellt wurde...
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Man kann das Gratisangebot auch so aufrufen.
http://forum.fachinformatiker.de/963857-post4.html
Geändert von schnippewippe (25.11.2009 um 10:16 Uhr)
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25.11.2009, 14:11
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#43 (permalink)
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 24.11.2009
Beiträge: 19
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AW: Abzocke durch MAXDOME
die box ist ja zurückgegangen und von den 109€ kosten sind mir 99abgezogen worden, damit wäre doch der widerruf lt. agb erfolgt. zusätzlich sind die 12€ für die rücklastschrift nach dem widerruf durch rücksendung, wie in den agb von maxdome zu lesen, in rechnung gestellt worden . dazu kommen noch inkassogebühren. habe ich denn vom widerspruch, ohne es zu wissen, gebrauch gemacht und muß ich jetzt die 12€ zahlen?
Komme ich da denn wirklich mit den o.g. texten raus aus der sache? Oder habe ich die einzelheiten noch nicht genau genug beschrieben, so dass es für euch nachvollziehbar ist?
gruß micha
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04.12.2009, 23:00
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#44 (permalink)
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 24.11.2009
Beiträge: 19
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AW: Abzocke durch MAXDOME
Es gibt Neuigkeiten, jetzt habe ich einen Brief bekommen, wo sie trotz allem noch die Versandkosten und Stornogebühren haben wollen. Die geben nicht auf, meint Ihr der Ruhe Willen sollte ich die besch. 21€ zahlen, könnendie mir einen Strick drehen?
Gruß MIcha
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06.12.2009, 22:57
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#45 (permalink)
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 24.11.2009
Beiträge: 19
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AW: Abzocke durch MAXDOME
Halloooo, keiner mehr hier im Thread,
ich habe mir das Schreiben nochmal genauer angesehen und entdeckt, dass die immernoch 51,95€ haben wollen, ein Grund wurde nicht geschrieben, ausser diese zusammenstellung der Forderungen:
12.10 Rg. Dienstl.vertrag 109,59€
20.10 ungerechtf. bereicherung 12€
20.10 gutschr. auf hf -99,99€
18.11 gläubiger Mahnspesen 10€
19.11 1.ink.briefzk ma 13,30€
01.12 kontoführungsgeb. 7€
01.12 5,12% aus 9,60€ vom 11.11.09-01.12.09 0,03€
01.12 5,12% aus 12€ vom 11.11.09-01.12.09 0,03€
01.12 forderungsstand 51,95
Text Zitat:
....nehmen wir Bezug auf.....und teilen Ihnen mit, dass die zurückgesandte Hardware nunmehr gutgeschr. wurde.
Weiterhin teile ich Ihnen mit, dass Sie aber für die Versandkosten der Hardware die Kosten auf jeden Fall zu tragen haben, ebenso die Rücklastschriftgeb.
Die Forderung ist berechtigt.
Einem Zahlungseingang sehe ich bis zum 15.dez.09 entgegen.
Ist ja super, ich hoffe dass mir diesmal jemand hier antwortet, die Zeit vergeht ja schnell. Ich wollte eigentl. ja nicht zahlen...
Gruß Micha
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08.12.2009, 16:32
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#47 (permalink)
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 24.11.2009
Beiträge: 19
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AW: Abzocke durch MAXDOME
Hallo, bei mir ist es ja nicht die Blickfangwerbung, sondern die angebliche Bestellung, die ich damit ausgelöst haben soll. Ich kann nicht das Gegenteil beweisen! Irgendwo ist wohl ein Kästchen, dass deaktiviert werden muss gewesen?
Jetzt soll ich für die Rücklastschrift und für den Versand die Gebühren tragen. Weils so schön ist kommen auch Inkassogebühren dazu. Aus der kostenlosen Movie-Flat bin ich schon lange raus, das ging einwandfrei. Ich wusste bis zu dem Tag, wo die Box bei mir zuhause ankam, nichts von einer Bestellung. Ich habe auch nicht im Mailpostfach nachgesehen, wo eine Bestellbestätigung ankam, weil es ein ungenutztes web.de Konto ist.
Wie ist nun meine Erfolgschance?
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08.12.2009, 17:20
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#48 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 30.08.2009
Beiträge: 9.719
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AW: Abzocke durch MAXDOME
Zitat:
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1. Eine kostenlose "Premium Funktion" für besonders treue Kunden ist kein Geschenk, sondern eine irreführende Blickfangwerbung, wenn Kunden eine Art Probeabonnement angedient wird, an das sich, falls nicht rechtzeitig die Kündigung erfolgt, nahtlos ein kostenpflichtiges Abonnement anschließt.
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Das war doch bei dir der Fall gewesen.
Web.de
Zitat:
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ließ dann tollerweise vortragen, das treugeschenk sei keines und man müsse dies wissen. Originalzitat aus dem dem Tatbestand zu entnehmenden Vortrag von Web.de:
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Lese dir doch das mal oben in dem link """ LG Koblenz: Tarnung eines kostenpflichtigen Vertrages durch Web.de als Dankeschön bzw. Treuegeschenk ist irreführend | Internet-Abofallen
""" durch.
Der Richter,
Dem folgte das Gericht nicht. Es sah vielmehr die Werbung als irreführend an,
Zitat:
"...weil sie den Eindruck erweckt, die Beklagte biete den Verbrauchern für einen Zeitraum von 3 Monaten ohne weitere Vorbedingungen, vielmehr als Entgegenkommen für ein vorangegangenes Nutzungsverhältnis, eine kostenlose Leistung an. Tatsächlich kommt der Kunde aber nur dann in den Genuss der Probemitgliedschaft, wenn er einen kostenpflichtigen Vertrag über einen Zeitraum von 12 Monaten abschließt, unabh~ngig davon, dass er diesen wieder kündigen kann."
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Das ist doch Aussage genug. Du bist darauf reingefallen, weil die Sache irreführend ist. Ich weiss nicht was ich dir noch schreiben kann.
Das was sie gemacht haben ist laut LG Koblenz nicht rechtens.
Hast du dich denn nun schon mal per Einschreiben mit Rückantwort gewehrt.
Geändert von schnippewippe (08.12.2009 um 17:24 Uhr)
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08.12.2009, 21:02
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#49 (permalink)
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Super-Moderator
Registriert seit: 12.09.2009
Beiträge: 2.459
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AW: Abzocke durch MAXDOME
Zitat:
Zitat von schnippewippe
GMX, Web.DE und 1&1 gehören alle zur selbem Gesellschaft: United Internet
Daher gibts bei allen auch diese Movie-Flat . Somit zählen auch die gleichen Ratschläge von Anwälten.
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Vorsichtig. 
GMX, Web.DE und 1&1 sind eigenständige Firmen.
Das sie die gleiche Mutter haben ist eine andere Sache.
Zitat:
Zitat von schnippewippe
LG Koblenz: Tarnung eines kostenpflichtigen Vertrages durch Web.de als Dankeschön bzw. Treuegeschenk ist irreführend
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Solche Urteile sind "Einzelentscheidungen",haben also keinen Grundsatzcharakter.
Und,ein Landesgericht fällt keine Grundsatzentscheidung.
Das machen nur,wenn,obere oder oberste Gerichte.
Zu Maxdome; es ist ein Gemeinschaftsunternehmen von ProSiebenSat.1-Gruppe und United Internet.
Und ist auch nur eine "Tochterfirma",also eigenständig.
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08.12.2009, 21:19
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#50 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 30.08.2009
Beiträge: 9.719
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AW: Abzocke durch MAXDOME
Zitat:
Solche Urteile sind "Einzelentscheidungen",haben also keinen Grundsatzcharakter.
Und,ein Landesgericht fällt keine Grundsatzentscheidung.
Das machen nur,wenn,obere oder oberste Gerichte.
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Wo steht was von einer Grundsatzentscheidung.[? Aber das Urteil vom LG Koblenz: es ist trotzdem beruhigend. Genauso wie die Urteile bei den Aboseiten.
Übernahme: GMX und Web.de wachsen zusammen
Zitat:
Der Internetdienstleister United Internet kann das Internetportal der Karlsruher Web.de AG übernehmen. Das Bundeskartellamt habe die Übernahme des Geschäftsbereichs sowie die geplante umfassende Allianz beider Unternehmen genehmigt, teilten United Internet und Web.de AG am Mittwoch mit.
United Internet könne damit das gesamte Portalgeschäft von Web.de mit allen Mitarbeitern, Technologien, Vermögensgegenständen sowie Marken- und Lizenzrechte übernehmen, hieß es. Die entsprechenden Verträge waren bereits vergangenen Freitag unterzeichnet worden. Vollzogen werden soll die Übernahme voraussichtlich im dritten Quartal 2005.
United Internet bietet unterschiedliche Produkte rund um das Internet wie etwa Internetzugänge, Softwareanwendungen, Internetauftritte sowie E-Mail-Adressen für private Anwender und Firmenkunden an. Zum Unternehmen gehören bislang unter anderem die Marken GMX, 1&1 Internet und Adlink.
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Für mich lieste es sich so , dass sie nun zusammen gehören.
Kannst mich ja mal aufklären.
Geändert von schnippewippe (08.12.2009 um 21:22 Uhr)
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