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12.02.2011, 15:54
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#31 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 30.08.2010
Beiträge: 882
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AW: Zahlungsaufforderungen, der Werdegang
Zitat:
Zitat von schnippewippe
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Sehr guter Beitrag. Ein zusätzlicher Satz wäre aber zur Beruhigung
ängstlicher Gemüter ganz nützlich:
Dass gerichtliche Mahnbescheide der Abofallenabzocker sehr selten sind.
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24.11.2011, 14:47
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#32 (permalink)
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 21.10.2011
Beiträge: 4
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AW: Zahlungsaufforderungen, der Werdegang
Hi ihr, da das andere Thema, das ich als betroffener immer gelesen habe geschlossen wurde, möchte ich hier eine kurze aber dringende Frage stellen. Ich nenne das thema jetzt nicht, da ich nicht weiss ob ich damit gegen forenregeln verstoßen würde.
Aus dem wie gesagt gelöschten Thema ist zu entnehmen, dass ich eine besonders hartneckige internetfalle erwischt habe(heute mal wieder die "letzte Zahlungsaufforderun" gekriegt), die auch mal zum ominösen gerichtlichen mahnbescheid führt.
Ich weiss, dass ich da nur widersprechen muss, aber aus dem werdegang anderer heraus erwarte ich diesen bescheid ungefähr für den zeitraum in dem ich 1 monat im ausland sein werde.
deshalb die wichtige frage: darf ich eine vollmacht geben die jemand anderem erlaubt für mich zu widersprechen wenn ich mit flugtickets, rechnungen meine Abwesenheit beweisen kann?
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24.11.2011, 15:03
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#33 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 30.08.2009
Beiträge: 10.423
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AW: Zahlungsaufforderungen, der Werdegang
Meine Nachbarin hatte das auch mal gemacht. Die hatte aber mit einer Klage gerechnet. Also am besten du rufst mal bei dem für dich zuständigen Amtsgericht an und fragst was du da machen kannst.
Leider kann ich dir nicht sagen, ob sie da auf dem Gericht was hinterlegt hatte.
Ich hatte jedenfalls eine Vollmacht von ihr bekommen.
Wie du siehst es geht zu machen.
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24.11.2011, 15:14
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#34 (permalink)
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 21.10.2011
Beiträge: 4
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AW: Zahlungsaufforderungen, der Werdegang
Alles klar, vielen Dank für die Info. Wenn ich etwas weiss, poste ich es gerne hier.
Nur ist das zuständige Amtsgericht das jenige meiner DStadt oder das der Stadt der Abzocker? Tut mir leid, wenn die Frage zu dämlich ist, ich hab nur keine Ahnung
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24.11.2011, 16:04
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#35 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 30.08.2009
Beiträge: 10.423
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AW: Zahlungsaufforderungen, der Werdegang
Immer das Gericht wo der Beklagte ( Schuldner ) wohnt.
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24.11.2011, 16:12
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#36 (permalink)
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 21.10.2011
Beiträge: 4
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AW: Zahlungsaufforderungen, der Werdegang
Ales klar, danke dir!
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24.11.2011, 17:52
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#37 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 30.08.2010
Beiträge: 882
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AW: Zahlungsaufforderungen, der Werdegang
Zitat:
Zitat von schnippewippe
Immer das Gericht wo der Beklagte ( Schuldner ) wohnt. 
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Nö > Mahnverfahren ? Wikipedia
Zitat:
Die örtliche Zuständigkeit liegt beim zentralen Mahngericht des Bundeslandes,
in dem der Antragsteller seinen Wohnort hat.
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24.11.2011, 18:52
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#38 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 30.08.2009
Beiträge: 10.423
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AW: Zahlungsaufforderungen, der Werdegang
Hi- man lernt doch nie aus. Sorry vominternetbetrogen
Mahngericht - Amtsgericht - mahngerichte - Zentrales Mahngericht
Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichts
Zitat:
(1) Die gerichtlichen Handlungen, welche die Zwangsvollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte zum Gegenstand haben, erfolgen durch das Vollstreckungsgericht.
(2) Als Vollstreckungsgericht ist das Amtsgericht, bei dem der Schuldner im Inland seinen allgemeinen Gerichtsstand hat, und sonst das Amtsgericht zuständig, bei dem nach § 23 gegen den Schuldner Klage erhoben werden kann.
(3) Ist das angegangene Gericht nicht zuständig, gibt es die Sache auf Antrag des Gläubigers an das zuständige Gericht ab. Die Abgabe ist nicht bindend.
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Wie ist das denn beim Mahnbescheid ,wenn der Gläubiger in Dänemark ist. Wie lange dauert denn der Postweg dahin.
Verstehe ich das richtig ? Mahnbescheid aus Dänemark --- aber das Vollstreckungsgericht in Deutschland.
Geändert von schnippewippe (24.11.2011 um 18:54 Uhr)
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24.11.2011, 18:54
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#39 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 30.08.2010
Beiträge: 882
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AW: Zahlungsaufforderungen, der Werdegang
Zitat:
Zitat von schnippewippe
Wie ist das denn beim Mahnbescheid ,wenn der Gläubiger in Dänemark ist.
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mahngerichte.de - Antragsteller mit Auslandswohnsitz
Zitat:
Antragsteller mit Sitz/Wohnsitz im Ausland
Für Antragsteller mit dem Sitz oder Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist das Amtsgericht Wedding -Zentrales Mahngericht Berlin-Brandenburg-,13343 Berlin ausschließlich zuständig (§ 689 Abs. 2 Satz 2 ZPO).
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24.11.2011, 18:57
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#40 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 30.08.2009
Beiträge: 10.423
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AW: Zahlungsaufforderungen, der Werdegang
Aha---- Danke
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