Zurück   Echte-Abzocke.de > Abzocke Forum > Computer & Internet

Jetzt kostenlos registrieren. Mitglieder surfen ohne Werbung auf Echte-Abzocke.de!

Antwort

 

Themen-Optionen Ansicht
Alt 12.02.2011, 15:54   #31 (permalink)
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 30.08.2010
Beiträge: 882
Standard AW: Zahlungsaufforderungen, der Werdegang

Zitat:
Zitat von schnippewippe Beitrag anzeigen
Hier ein neues Video von der Verbraucherzentrale.

Abofallen im Internet – Ein teurer Klick zu viel?
Sehr guter Beitrag. Ein zusätzlicher Satz wäre aber zur Beruhigung
ängstlicher Gemüter ganz nützlich:
Dass gerichtliche Mahnbescheide der Abofallenabzocker sehr selten sind.
Niclas ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.11.2011, 14:47   #32 (permalink)
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.10.2011
Beiträge: 4
Standard AW: Zahlungsaufforderungen, der Werdegang

Hi ihr, da das andere Thema, das ich als betroffener immer gelesen habe geschlossen wurde, möchte ich hier eine kurze aber dringende Frage stellen. Ich nenne das thema jetzt nicht, da ich nicht weiss ob ich damit gegen forenregeln verstoßen würde.
Aus dem wie gesagt gelöschten Thema ist zu entnehmen, dass ich eine besonders hartneckige internetfalle erwischt habe(heute mal wieder die "letzte Zahlungsaufforderun" gekriegt), die auch mal zum ominösen gerichtlichen mahnbescheid führt.
Ich weiss, dass ich da nur widersprechen muss, aber aus dem werdegang anderer heraus erwarte ich diesen bescheid ungefähr für den zeitraum in dem ich 1 monat im ausland sein werde.
deshalb die wichtige frage: darf ich eine vollmacht geben die jemand anderem erlaubt für mich zu widersprechen wenn ich mit flugtickets, rechnungen meine Abwesenheit beweisen kann?
vominternetbetrogen ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.11.2011, 15:03   #33 (permalink)
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von schnippewippe
 
Registriert seit: 30.08.2009
Beiträge: 10.423
Standard AW: Zahlungsaufforderungen, der Werdegang

Meine Nachbarin hatte das auch mal gemacht. Die hatte aber mit einer Klage gerechnet. Also am besten du rufst mal bei dem für dich zuständigen Amtsgericht an und fragst was du da machen kannst.
Leider kann ich dir nicht sagen, ob sie da auf dem Gericht was hinterlegt hatte.
Ich hatte jedenfalls eine Vollmacht von ihr bekommen.
Wie du siehst es geht zu machen.
__________________
Foren Regeln !

Verbraucherzentrale erklärt was bei Zeitungsabo PVZ zu tun ist.

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitr...Abo-Abzocke%3F

Musterbriefe von der Verbraucherzentrale
http://www.verbraucherzentrale-rlp.d...nk618091A.html


Musterbrief für die Bank


Musterbrief Telefonandieter unberechtigte Forderung
http://www.vz-bawue.de/mediabig/143521A.pdf
schnippewippe ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.11.2011, 15:14   #34 (permalink)
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.10.2011
Beiträge: 4
Standard AW: Zahlungsaufforderungen, der Werdegang

Alles klar, vielen Dank für die Info. Wenn ich etwas weiss, poste ich es gerne hier.
Nur ist das zuständige Amtsgericht das jenige meiner DStadt oder das der Stadt der Abzocker? Tut mir leid, wenn die Frage zu dämlich ist, ich hab nur keine Ahnung
vominternetbetrogen ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.11.2011, 16:04   #35 (permalink)
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von schnippewippe
 
Registriert seit: 30.08.2009
Beiträge: 10.423
Standard AW: Zahlungsaufforderungen, der Werdegang

Immer das Gericht wo der Beklagte ( Schuldner ) wohnt.
__________________
Foren Regeln !

Verbraucherzentrale erklärt was bei Zeitungsabo PVZ zu tun ist.

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitr...Abo-Abzocke%3F

Musterbriefe von der Verbraucherzentrale
http://www.verbraucherzentrale-rlp.d...nk618091A.html


Musterbrief für die Bank


Musterbrief Telefonandieter unberechtigte Forderung
http://www.vz-bawue.de/mediabig/143521A.pdf
schnippewippe ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.11.2011, 16:12   #36 (permalink)
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.10.2011
Beiträge: 4
Standard AW: Zahlungsaufforderungen, der Werdegang

Ales klar, danke dir!
vominternetbetrogen ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.11.2011, 17:52   #37 (permalink)
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 30.08.2010
Beiträge: 882
Standard AW: Zahlungsaufforderungen, der Werdegang

Zitat:
Zitat von schnippewippe Beitrag anzeigen
Immer das Gericht wo der Beklagte ( Schuldner ) wohnt.
Nö > Mahnverfahren ? Wikipedia
Zitat:
Die örtliche Zuständigkeit liegt beim zentralen Mahngericht des Bundeslandes,
in dem der Antragsteller seinen Wohnort hat.
Niclas ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.11.2011, 18:52   #38 (permalink)
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von schnippewippe
 
Registriert seit: 30.08.2009
Beiträge: 10.423
Standard AW: Zahlungsaufforderungen, der Werdegang

Hi- man lernt doch nie aus. Sorry vominternetbetrogen
Mahngericht - Amtsgericht - mahngerichte - Zentrales Mahngericht

Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichts
Zitat:
(1) Die gerichtlichen Handlungen, welche die Zwangsvollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte zum Gegenstand haben, erfolgen durch das Vollstreckungsgericht.

(2) Als Vollstreckungsgericht ist das Amtsgericht, bei dem der Schuldner im Inland seinen allgemeinen Gerichtsstand hat, und sonst das Amtsgericht zuständig, bei dem nach § 23 gegen den Schuldner Klage erhoben werden kann.

(3) Ist das angegangene Gericht nicht zuständig, gibt es die Sache auf Antrag des Gläubigers an das zuständige Gericht ab. Die Abgabe ist nicht bindend.
Wie ist das denn beim Mahnbescheid ,wenn der Gläubiger in Dänemark ist. Wie lange dauert denn der Postweg dahin.
Verstehe ich das richtig ? Mahnbescheid aus Dänemark --- aber das Vollstreckungsgericht in Deutschland.
__________________
Foren Regeln !

Verbraucherzentrale erklärt was bei Zeitungsabo PVZ zu tun ist.

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitr...Abo-Abzocke%3F

Musterbriefe von der Verbraucherzentrale
http://www.verbraucherzentrale-rlp.d...nk618091A.html


Musterbrief für die Bank


Musterbrief Telefonandieter unberechtigte Forderung
http://www.vz-bawue.de/mediabig/143521A.pdf

Geändert von schnippewippe (24.11.2011 um 18:54 Uhr)
schnippewippe ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.11.2011, 18:54   #39 (permalink)
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 30.08.2010
Beiträge: 882
Standard AW: Zahlungsaufforderungen, der Werdegang

Zitat:
Zitat von schnippewippe Beitrag anzeigen
Wie ist das denn beim Mahnbescheid ,wenn der Gläubiger in Dänemark ist.
mahngerichte.de - Antragsteller mit Auslandswohnsitz
Zitat:
Antragsteller mit Sitz/Wohnsitz im Ausland

Für Antragsteller mit dem Sitz oder Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist das Amtsgericht Wedding -Zentrales Mahngericht Berlin-Brandenburg-,13343 Berlin ausschließlich zuständig (§ 689 Abs. 2 Satz 2 ZPO).
Niclas ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.11.2011, 18:57   #40 (permalink)
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von schnippewippe
 
Registriert seit: 30.08.2009
Beiträge: 10.423
Standard AW: Zahlungsaufforderungen, der Werdegang

Aha---- Danke
__________________
Foren Regeln !

Verbraucherzentrale erklärt was bei Zeitungsabo PVZ zu tun ist.

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitr...Abo-Abzocke%3F

Musterbriefe von der Verbraucherzentrale
http://www.verbraucherzentrale-rlp.d...nk618091A.html


Musterbrief für die Bank


Musterbrief Telefonandieter unberechtigte Forderung
http://www.vz-bawue.de/mediabig/143521A.pdf
schnippewippe ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are aus


Wichtig: Nach Rechtsberatungsgesetz darf nur ein zugelassener Rechtsanwalt eine Rechtsberatung
im Einzelfall durchführen. Diskutiert daher bitte nur allgemeine Rechtsfragen in unserem Forum.


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 13:44 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, vBulletin Solutions, Inc.

Content Relevant URLs by vBSEO 3.3.2