AW: Abo-Fallen im Internet als gewerbsmäßiger Betrug eingestuft
Hier mal etwas ausführlicher:
Ablehnung einer Kontoeröffnung im Hinblick auf Belange des Verbraucherschutzes sachlich gerechtfertigt.
Zitat:
Eine öffentliche Sparkasse ist nicht verpflichtet einem Inkassounternehmen, das für einen so genannten „Internetabzocker“ tätig ist, ein Konto zur Verfügung zu stellen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main.
Im zugrunde liegenden Streitfall wurde die Klage eines Inkassounternehmens aus dem Landkreis Offenbach abgewiesen, mit der die Verurteilung der Frankfurter Sparkasse erreicht werden sollte, für dieses Unternehmen ein Konto einzurichten. Die Sparkasse hatte dies abgelehnt, weil das Inkassounternehmen auch für Anbieter von internetbasierten Dienstleistern tätig ist, die in einschlägigen Internetforen als „Internetabzocker“ bezeichnet werden.
Quelle&mehr: kostenlose-Urteile.de
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Manchmal staune ich Bauklötze,und baue ein Wolkenhaus.
Ich staune weiter und komme nicht mehr raus.
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