Filesharing wird deutlich weniger gefährlich, wenn Werke älter als sechs Monate sind.
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Hinsichtlich der Frist, nach der die Abverkaufsphase bei Musikalben endet, orientiert sich das Gericht an einem offenen Geheimnis der Tonträgerindustrie: Dass herkömmliche Popmusik nämlich nur wenige Monate lang kommerziell interessant ist. Das OLG nimmt deshalb an, dass der Abverkaufszeitraum hier nicht mehr als ein halbes Jahr hinter dem Erscheinungsdatum liegt.
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Quelle&mehr:
heise.de
OLG Köln Az. 6W155/10
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Da einige Hinweise nichts fruchten.....
Wer fremde eMails veröffentlicht...wird für 1 Woche gesperrt.
Wer Klarnamen verwendet....wird für 1 Woche gesperrt.
Wer "böse" Wörter benutzt....wird für 1 Woche gesperrt
Update:>>
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Manchmal staune ich Bauklötze,und baue ein Wolkenhaus.
Ich staune weiter und komme nicht mehr raus.
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