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Alt 31.12.2010, 21:44   #1 (permalink)
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Beiträge: 10.423
Standard Achtet aufs Konto wenn die Abzocker nicht abbuchen konnten,da keine Geld drauf war.

Achtet auf Euer Konto wenn die Abzocker nicht abbuchen konnten,da keine Geld drauf war.

Schaut nach ob Euch die Bank dafür 5 Euro in Rechnung stellt.
Meine Bank schickt mir immer eine Auflistung zu was sie mir alle 3 Monate an Kosten in Rechnung stellt.

Zitat:
Dagmar Barownick ist sauer. Im Oktober häuften sich auf dem Konto ihres Sohnes, auf dem außer der monatlichen Taschengeldüberweisung und kleinen Barabhebungen üblicherweise kaum Bewegung herrscht, dubiose Lastschriften: Ein Internet-Bezahldienstleister, unterschiedliche Internetseiten, unter anderm von einem Anbieter einer Agentur zur Partnersuche, buchten auf dem Konto der Nassauischen Sp**kasse in Bad Camberg Beträge von bis zu 100 Euro ab.

Weil aber das Guthaben bei der Taschengeldsumme von 20 Euro nicht ausreichte, wurden die Lastschriften von der Bank zwar zurückgebucht, doch Sohn Alexander sollte für diesen Vorgang jedes Mal fünf Euro bezahlen. Das ärgerte die 49-jährige Hausfrau aus Selters besonders. „Ein Betrüger wollte von dem Konto zocken, und dafür soll man noch Gebühren zahlen“, sagt sie.

Nach längeren Verhandlungen und aufgrund der Recherchen der Frankfurter Rundschau lenkte die N**pa ein, das Benachrichtigungsentgelt von 35 Euro werde aus „Kulanzgründen“ erlassen .......................mehr darüber im link

Mal ganz ehrlich !!!!!! Das hätte der Bank aber echt auffallen müssen.

Zitat:
Verbraucherschützer sehen trotzdem die Banken in der Pflicht. Wolle eine Firma erstmals Gelder einziehen, müsse ihre Bank genauer die Zuverlässigkeit prüfen, so Frank-Christian Pauli vom Bundesverband der Verbraucherzentralen, der kürzlich in der Frankfurter Rundschau bessere Kontrollen forderte, um Konto-räubern das Handwerk zu legen.
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Verbraucherzentrale erklärt was bei Zeitungsabo PVZ zu tun ist.

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitr...Abo-Abzocke%3F

Musterbriefe von der Verbraucherzentrale
http://www.verbraucherzentrale-rlp.d...nk618091A.html


Musterbrief für die Bank


Musterbrief Telefonandieter unberechtigte Forderung
http://www.vz-bawue.de/mediabig/143521A.pdf

Geändert von schnippewippe (31.12.2010 um 21:50 Uhr)
schnippewippe ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31.12.2010, 23:22   #2 (permalink)
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Beiträge: 10.423
Standard Man sollte wohl auch sonst immer sein Konto im Auge behalten.

Ich begreife immer nicht ,wie sowas möglich ist.

Betrüger: Mehr als acht Millionen weg

Ein langjähriger Mitarbeiter der Eisenstädter Oberbank soll sich an Kundengeldern bedient haben.

Zitat:
EISENSTADT / Ein langjähriger Mitarbeiter der Oberbank-Filiale Eisenstadt soll laut ersten Berechnungen 8,2 Millionen Euro an Kundengeldern veruntreut haben. Dies bestätigt auch die Staatsanwaltschaft Eisenstadt, bei der Anzeige gegen den Bank-Angestellten eingebracht wurde. „Der Tatzeitraum liegt zwischen 2006 und Dezember 2010. Seit 23. Dezember sitzt der Verdächtige in der Justizanstalt Eisenstadt in Untersuchungshaft“, lässt Theresia Schneider-Ponholzer von der Staatsanwaltschaft Eisenstadt wissen.

Monatliches „Zubrot“ von 17.000 Euro ..............weiter im link
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Geändert von schnippewippe (31.12.2010 um 23:28 Uhr)
schnippewippe ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.01.2011, 04:42   #3 (permalink)
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Registriert seit: 12.09.2009
Beiträge: 2.627
Standard AW: Achtet aufs Konto wenn die Abzocker nicht abbuchen konnten,da keine Geld drauf wa

Zitat:
Zitat von schnippewippe Beitrag anzeigen
Zitat:
Zitat von Link
das Benachrichtigungsentgelt von 35 Euro werde aus „Kulanzgründen“ erlassen
Kulanz???
So einfach ist das nicht.

Zitat:
Rechtslage nach altem Recht

Mit Urteil vom 21.10.1997 (BGH XI ZR 5/97) hat der BGH entschieden, dass die Schuldnerbank im Falle der Nichteinlösung der Lastschrift kein Entgelt vom Schuldner verlangen kann.
(....)

Rechtslage seit dem 31.Oktober 2009
Eine Änderung der Rechtslage ergibt sich jedoch hinsichtlich der Benachrichtigung des Kunden. Grundsätzlich dürfen Kreditinstitute für die Erfüllung vertraglicher Nebenpflichten auch hier keine Entgelte verlangen
(...)
Eine solche Ausnahme stellt die unverzügliche Unterrichtung des Kunden bei berechtigter Ablehnung eines Zahlungsauftrages dar (§ 675o Abs. 1 Satz 4 BGB n.F.). Hier kann die Bank nun ein Entgelt durch ihre AGB's (unter Bezugnahme auf das Preisverzeichnis) wirksam vereinbaren. Uneingeschränkt gilt dies allerdings nur für Lastschriften im Abbuchungsauftragsverfahren und nach dem neuen SEPA-Lastschriftverfahren.
Quelle&mehr: Entgelte für die Nichtausführung einer Lastschrift
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