Abzocke bei 1und1 - HILFE

chris2k4

New member
Hallo, ich befinde mich nun seit über einem Jahr mit 1+1 im Rechtsstreit. Um mein Problem zu erläutern, muss ich allerdings etwas weiter ausholen. Ich bitte den Text aufmerksam zu lesen, da sehr viele Informationen vorhanden sind und ich als Laie einfach nicht weiter weiß.

Mein Problem besteht darin, das ich 2007 als Minderjähriger mit damals 16 oder 17 Jahren einen 1und1 Vertrag unrechtmäßig abgeschlossen hatte auf das Haus meiner Großeltern. Dieser lief einige Monate und wurde während dieser genutzten Zeit auch von mir gezahlt. Danach habe ich aber gemerkt, dass die Kosten von monatlich 30 Euro zu hoch waren und wollte den Vertrag kündigen (mir war nicht bewusst das dass ein 2 Jahres Vertrag war beim Abschluss). Ich hatte die Situation genaustens 1und1 per Email erläutert. Ein Modem o.Ä. habe ich nie erhalten und habe nur die Nutzungsdaten verwendet. Internet selbst war bereits über T-Online geschaltet (Nutzungsdaten sind verloren gegangen).

Die Kommunikation endete damit das ich eine Ausweiskopie per Fax gesendet hatte und nie mehr eine Antwort erhalten hatte. Seit dem habe ich die Zahlungen auch eingestellt.

Lange war es Ruhig, aber fast 1 Jahr später im Sommer 2008 kam plötzlich eine Mahnung der Anwaltskanzlei Schneider über ca 450 Euro ins Haus. Ich habe natürlich sofort herumtelefoniert, an jeder Stelle wurde man verbunden bzw verwiesen. Auch schriftliche Anfragen wollten hartnäckig nicht auf das Problem eingehen bzw. es kam gar keine Antwort. Laut RA Schneider wurde bereits ein Gerichtsbeschluss (sog. Titel) erwirkt. Ich hatte jedoch nie einen Brief oder Mahnung erhalten. Das lässt sich wahrscheinlich so erklären, dass bei meinen Großeltern nicht mein Name am Briefkasten steht. Soetwas ist schonmal vorgekommen. Jedenfalls müssen alle Gerichtsbriefe / Mahnungen zurückgegangen sein.
Danach wurde die Adresse geändert auf meine offizielle Adresse, wo dann diese 450 Euro Mahnung einging.

Das ganze zog sich dann bis Dezember 2008 hin, wo bereits eine Gerichtsvollzieherin eingeschaltet wurde und die Briefe fortlaufend dorther kamen. Natürlich wollte weiterhin niemand Einsicht zeigen und alle taten nur ihren Job und verwiesen auf den jeweils anderen.

Nach mehreren Email Anfragen wurde ich von 1und1 gebeten, eine Ausweiskopie hinzuschicken.
Ich habe natürlich sofort eine gut lesbare Ausweiskopie sowie ausführlichem Begleitschreiben an 1und1 per Einschreiben gesendet. Eine Antwort hatte ich zwar nie erhalten, jedoch kamen keine weiteren Mahnungen der Gerichtsvollzieherin oder Antwalt Schneider. Ich ging davon aus, dass die Sache zu Ende und zurückgezogen war.

Nun heute, 6 Monate später, erreichte mich ein neuer Brief von Schneider mit der Forderung über 510 Euro und natürlich erneuter Androhung einer Zwangsvollsteckung.
Ich hab diesen Antwalt kontaktiert und nach einem längeren Gespräch mit einer Mitarbeiterin soll ich nun abermals eine Ausweiskopie dorthin schicken.

Ich bin heute 19 Jahre alt, Schüler ohne Einkommen und Laie in Rechtsfragen.

Ich werde natürlich den Ausweis nun auch zu dem Anwalt schicken, bin aber noch relativ skeptisch ob das das Problem entgültig löst.


Wie ihr seht, komplizierte Geschichte. Ich fühle mich allerdings nicht schuldig und sehe nicht ein für einen gemachten Fehler als Minderjähriger heute 500 Euro zu zahlen. Grade weil ich nie die Chance hatte zu reagieren (vor der auf 450 Euro aufgestauten Mahnung) sowie der gesamte Vertrag rechtsungültig ist.

Man kommt nicht wirklich weiter, wird nur verwiesen bzw. hätte man vor dem Gerichtsbeschluss VON DEM ICH NICHTS WUSSTE reagieren müssen und ich bin ziemlich am Ende.

Was kann ich machen? An wen soll ich mich wenden sofern das mit dem Ausweis nichts bringt?

Das wäre wirklich mal ein Fall fürs Fass ohne Boden...


Edit: Es gab in diesem Jahr zusätzlich eine Nachnamensänderung bei mir. Meine Eltern haben geheiratet und ich habe auch diesen Namen angenommen. Aus diesem Grund konnte die Gerichtsvollzieherin (laut Schneider-Mitarbeiterin) mich nicht finden und hat den Fall zurückgegeben. Offiziell existiert die Person gar nicht mehr.

Sollte man das vielleicht Ausnutzen und hinschreiben, dass die besagte Person hier nicht wohnt und das ganze hängen lassen?
Eine Ausweiskopie wäre dann natürlich sehr negativ, da wohl zurückverfolgbar.
 

kruemeltee

Super-Moderator
hmm ... hört sich schwierig an. Wie genau die Rechtslage aussieht, kann ich Dir nicht sagen, allerdings mein Gefühl dafür.

Punkt 1, der ursprüngliche Vertrag
da Du zu diesem Zeitpunkt minderjährig warst ist dieser grundsätzlich unwirksam. Da Du zwar in dieser Zeit Leistungen in Anspruch genommen hast und diese auch bezahlt hast, ist zwar okay, aber wie gesagt, der Vertrag als solcher sollte komplett ungültig sein.

Punkt 2, Schuldnertitel
Ein Schuldnertitel kommt so schnell gar nicht zu stande. Es muss jemand, begründet oder nicht, zum Gericht gehen und dort einen Mahnbescheid bzw. einen Antrag dafür einreichen (gibts als Vordrucke in jedem Schreibwarenladen). Das wird sicherlich der Anwalt gemacht haben. Sämtliche bis zu diesem Schreiben an Dich gesandten Mahnungen und Rechnungen müssen Dich nicht zwingend erreichen. Die müssen lediglich nachweisen, daß sie versucht haben Dich zu erreichen (quasi das Zeug per Post an Dich geschickt haben). Da Du dort offiziell nicht gewohnt hast und das Zeugs dort also nicht ankam, hast Du zumindest bis dahin (also inklusive alles was der Anwalt geschickt hat) Pech gehabt,
einen Mahnbescheid vom Gericht ist allerdings ein per Einschreiben verschicktes Dokument, sprich dafür MUSS jemand unterzeichnen, daß er es entgegengenommen hat. Gegen diesen hast Du 2 Wochen Zeit Einspruch zu erheben, dann (falls Du das nicht gemacht hast) folgt automatisch der Vollstreckungsbescheid (DAS ist dann er Schuldnertitel und dieser ist rechtskräftig, unabhängig ob seine Forderungen Gültigkeit haben oder nicht)

Beispiel: ich reiche diesen Antrag ein, und behaupte, ich bekomme von meinem Freund 500 EUR. Egal ob das stimmt oder nicht, das Gericht schreibt mir erst einmal einen Mahnbescheid ... gegen den kann mein Freund dann Widerspruch einlegen. Macht er dies nicht, kommt vom Gericht ein Vollstreckungsbescheid und ich habe einen Schuldnertitel. D.h. mein Freund MUSS zahlen, kann allerdings anschliessend gerichtlich gegen diese Zahlung vorgehen und sich ggf. das Geld wieder zurück holen)

Der Umstand, daß Du heute volljährig bist, wird Dich vermutlich in die Lage bringen, daß Du heute schuldfähig bist und für Deinen Fehler einstehen musst (rechtlich). Allerdings solltest Du den Anwalt einmal darauf hinweisen, daß der ursprüngliche Vertrag nichtig ist.

Für weitere und genauere Auskünfte würde ich Dir empfehlen, so Deine Eltern eine rechtsschutzversicherung haben, Dich einmal mit denen auseinander zu setzen und ggf. einen Anwalt zu konsultieren. Allerding kann ich mich bei einem Bekannten gern noch einmal schlau machen, wie das rechtlich aussieht.

Darüber hinaus kannst Du auch einmal beim Verbraucherschutz anfragen, wie es in Deinem Fall aussieht. Das kostet Dich allerdings pauschal 10,00 EUR.

mit freundlichem Gruß
Maddin
 
Zuletzt bearbeitet:
Prinzipiell müsste Punk 1 bereits alles abdecken.
Du warst minderjährig, der Vertrag ist somit eigentlich unwirksam sofern niemand zustimmt.

Die Frage ist jedoch, haben deine Großeltern das Sorgerecht für dich?
In diesem Falle hätten sie ja zustimmen können bzw es gemacht.

Was war denn eigentlich der Grund den Vertrag auf deinen Namen und nicht den deiner Großeltern abzuschliessen?
 

chris2k4

New member
Nein, meine Großeltern hatten kein Sorgerecht. Mittlerweile habe ich mich direkt an 1und1 per Telefon gewandt, wo mir gesagt wurde, dass der Vertrag und alle Kosten gestrichen wurden (da ich ja nen Ausweis hingeschickt hatte).

Der Anwalt würde angeblich nur seine Inkasso Kosten eintreiben, wobei bei diesen 510 Euro ja noch die 1und1 Gebühren dabei sein müssen. Ich werde nun doch alle Unterlagen nochmal direkt zum Anwalt schicken und hoffen, dass die Sache damit erledigt ist, da 1und1 die Klage ja Fallen gelassen hat.
 

kruemeltee

Super-Moderator
ich möchte mich ja jetzt nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, allerdings kann sich der Anwalt meiner Meinung nach abschminken, von Dir seine Kosten erstattet zu bekommen für etwas, wofür Du gar nicht verantwortlich (rechtskräftig schuldig) bist.
Das ist als würde ich einen Anwalt beauftragen von Dir (unberechtigter Weise) 500 Euro einzuklagen. Dann stellt sich heraus, daß ich gar kein Recht auf die 500 EUR hatte und Du musst jetzt meinen Anwalt bezahlen. ;-) Ich glaub nicht, daß das rechtskräftig ist!

mfg Maddin
 

Karo

New member
Nichts zu danken...
Meine Tochter und ich üben gerade an Maxdome. Sie hatte sich zu einem Probeabo angemeldet und kaum hat sie sich einen Film angeguckt, kam schon eine Rechnung. Wir haben dann widersprochen, auch das sie keinen Vertrag über 12 Monate abgeschlossen hat, sondern nur einen Probemonat. Das ging hin und her...dann war man so kulant :) und hat ihr die 11 Monate überlassen - Sie solle jetzt noch für einen Monat zahlen und noch eine Gebühr, wegen der Bankrückbuchung. Wir haben verneit, dass wir bezahlen werden und dann kam ein Inkassobrief...Den ersten Brief haben wir ignoriert - beim zweiten Brief, habe ich dann dort angerufen und gesagt, dass wir nicht zahlen...Dann haben die uns gebeten, die Korrespondenz zwischen Maxdome und meiner Tochter, einschl. des Widerspruchs, in Kopie, zu schicken. Haben wir gemacht.
Nun kommt :) heute ein Brief, man würde auf die Kosten des Inkassobüros verzichten und wir sollten doch den Betrag von ca. 30 € begleichen. Sind wir also wieder da, wo wir zu Anfang waren. Tun wir das nichts, wäre dieser aussergerichtliche Versuch, hinfällig und sie müsste dann wieder den vollen Betrag zahlen.:D
Ich werde ihnen jetzt dann mal diesen Link drucken und schicken, dann abwarten was geschieht.
Kommt ein gerichtlicher Mahnbescheid, wird widersprochen...da ich ja die Inkassokosten nicht bezahlen muß, bin ich gespannt, wie es weiter geht :cool:


So, ich hoffe nur Chris bekommt diesen Link noch rechtzeitig, damit er wieder ruhig schlafen kann :)

Allen..einen lg Karo
 

kruemeltee

Super-Moderator
ich glaube nicht, daß MAXDOME bis zum Gericht rennen wird. Höchstens wirklich bis zum ersten gerichtlichen Mahnbescheid. Allerdings müssen die dann damit rechnen, daß Widerspruch eingelegt wird und dann wirds richtig teuer (zumindest für die). Daher geben die meisten vorher auf.

Viel Erfolg Karo!

Gruß Maddin
 

Karo

New member
Hallo und danke, kruemeltee, ich habe jetzt den Brief für 1&1/Maxdome verfasst und werde ihn heute Mittag zur Post bringen. Bin gespannt, was geschieht. Ob ein Gericht sich mit 30 € befassen wird, werden wir sehen. Ich werde, wenn nötig einen Rechtsanwalt einschalten. Gesprochen habe ich scbon mit ihm.

Dir, einen lieben Gruß

Karo
 

Karo

New member
Wenn du mich meinst...nein, ist noch ganz still. Entweder bekomme ich jetzt einen gerichtlichen Mahnbescheid oder ....?
Lassen wir uns überraschen...

lg und einen schönen Sonntag

Karo
 

schnippewippe

New member
LG Koblenz stoppt 1und1-Werbung

LG Koblenz stoppt 1und1-Werbung

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat vor dem Koblenzer Landgericht ein denkwürdiges Urteil gegen die 1und1 AG erstritten, das insbesondere den um Reputation sehr bemühten Herrn D’Avis bös’ im Magen liegen dürfte. Demnach dürfen Unternehmen Produkte nicht als Gratisleistung anpreisen, wenn diese nach einiger Zeit in kostenpflichtige Abonnements übergehen. Der Verband hatte gegen eine solche Praxis bei 1und1 geklagt und ebenso wie im früheren Verfahren gegen ähnliches Vorgehen bei der 1und1-Tochter web.de gewonnen......................aus dem link
 
Oben