Ein Internet-System-Vertrag ist ein Werkvertrag

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Ein Internet-System-Vertrag ist ein Werkvertrag

Unter einem Internet-System-Vertrag versteht man häufig die Konzeptionierung und das Gestalten einer individuellen Webpräsenz sowie das Hosting und die Betreuung einer Webseite. Bereits Anfang März 2010 hatte der Bundesgerichtshof über den rechtlichen Charakter dieser Vertragsart zu entscheiden. Der BGH kam zu dem Ergebnis, dass es sich bei Internet-System-Verträgen um Werkverträge nach §§ 631 ff. BGB handelt (BGH, Urteil v. 04.03.2010 – Az.: III ZR 79/09).

In einem aktuellen Urteil hat sich die das Landgericht Schweinfurt dieser Ansicht angeschlossen und den Internet-System-Vertrag ebenfalls weitgehend als Werkvertrag eingeordnet. (Urteil vom 09.07.2010 – Az.: 24 S 42/10)........................mehr darüber im link
 
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