Rechnung Anzocke trotz anonymer Anmeldung - Webitrans

dr.emmet

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Ich kann nach allem hier nur mitteilen: Nach der zweiten Mahnung per E-Mail und meiner ausbleibenden Reaktion, ist nichts mehr von denen gekommen. Das ist jetzt schon einige Zeit her (05.01.2011).
Ich glaube wirklich den Profis hier, dass da nix mehr kommt...
einfach Füße still halten. Wenn bei denen bettelt, dass man doch nicht hat und nicht wollte und nicht wusste,... naja. Ruhe bewahren hat bei mir geholfen (scheinbar). Danke ans Team für die beruhigenden Worte...
 

tomkul

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Heute kam die erste Reaktion auf meinen verspäteten Wiederspruch - ein Formschreiben - abgelehnt.
Da dieser VERTRAG jedoch über 24 Monate läuft, würde ich gerne zumindest noch eine Kündigung schicken bevor ich endgültig anfange diese Betrüger zu ignorieren. Denn wie wir ja alle Wissen, Recht haben und Recht bekommen, sind zwei unterschiedliche Dinge und sein Webauftritt wurde ja scheinbar an die derzeitige Rechtsprechung angepasst.
Kann ein solches Schreiben mehr verschlechtern als verbessern?

Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Ihrer Email vom ... machen Sie einen Betrag in Höhe von 96,- Euro für die angebliche Inanspruchnahme einer Internet-Serviceleistung gegen mich geltend.
Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass ich keinen kostenpflichtigen Vertrag mit Ihnen abgeschlossen habe. Sollten Sie anderer Meinung sein, so weisen Sie mir bitte nach, wann und wie es zu einem Vertragsschluss gekommen sein soll, wie Sie mich gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zum Fernabsatz belehrt und informiert haben. Verschärfend kommt hinzu, dass der Zugang nicht aktiviert wurde (der Bestätigungslink Ihrer Email vom ... wurde nicht genutzt). Somit können auch bis zu diesem Zeitpunkt keine Kosten entstanden sein.
Nach Inaugenscheinnahme Ihrer Homepage [Weblink] habe ich festgestellt, dass ein Preishinweis in den AGB versteckt ist, offenbar in der Absicht, unentdeckt zu bleiben.
Den angeblich abgeschlossenen Vertrag fechte ich vorsorglich wegen arglistiger Täuschung an. Zudem widerrufe ich diesen Vertrag hilfsweise nach den Vorschriften über Fernabsatzverträge. Höchst vorsorglich erkläre ich die Anfechtung wegen eines Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen, hilfsweise kündige ich fristlos.
Ausdrücklich bestreite ich Ihre Forderung gem. § 28a Abs. 1 Nr. 4d Bundesdatenschutz-gesetz. Die Übermittlung meiner personenbezogenen Daten über eine Forderung ist damit unzulässig. Bei Zuwiderhandlungen behalte ich mir alle in Betracht kommenden rechtlichen Schritte gegen Sie vor. Von Drohungen mit einer unberechtigten Strafanzeige sollten Sie Abstand nehmen, da ich mir ansonsten ebenfalls rechtliche Schritte gegen Sie vorbehalte.
Eine Zahlung werde ich nicht vornehmen.
 

schnippewippe

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Heute kam die erste Reaktion auf meinen verspäteten Wiederspruch - ein Formschreiben - abgelehnt.
Da dieser VERTRAG jedoch über 24 Monate läuft, würde ich gerne zumindest noch eine Kündigung schicken bevor ich endgültig anfange diese Betrüger zu ignorieren.
Habe es mir durchgelesen.
Bei dir steht :
Den angeblich abgeschlossenen Vertrag fechte ich vorsorglich wegen arglistiger Täuschung an. Zudem widerrufe ich diesen Vertrag hilfsweise nach den Vorschriften über Fernabsatzverträge. Höchst vorsorglich erkläre ich die Anfechtung wegen eines Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen, hilfsweise kündige ich fristlos.


Viele User schreiben leider nur -- kündige ich den Vertrag -- oder kündige ich den Vertrag zum nächstmöglichen Thermin --- und wundern sich dann, wenn sie die ganze Vertragslaufzeit zahlen sollen.
Vergessen auch zu schreiben den angeblichen Vertrag.

Also Vorsicht wenn ihr im Schreiben eine Kündigung des Vertrag mitschickt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo alle zusammen,

im März bin ich auch auf die Seite gekommen, und hatte die Mahnung von Webtains am 18.04.11 im meinem email-Fach. Ich hatte soweit auch nicht reagiert. Jetzt am 3.11.11 hatte ich das Schreiben von der Deutschen Zentral Inkasso im Briefkasten und habe mich sofort an die Verbraucherzentrale gewandt, die haben mir dann die Musterschreiben und eine ewiglange Erklärung mitgeschickt.
Ich wollte gerne mal wissen, ob jemand auch ein Schreiben der Deutschen Zentral Inkasso erhalten hat, und darauf auch nicht reagiert hatte.
Ich habe eig. nur die Angst, dass noch etwas gerichtliches auf mich zu kommt, und das Ganze dann noch teurer macht, oder ob die wirklich Ruhe geben ....

Schon mal an alle Danke ....
Matthias
 

Willi_M

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Das ist ein weiteres Zeichen dafür, wie merkwürdig dieser Laden eigentlich arbeitet. Also auf jeden Fall : Finger Weg und sich juristische (oder Verbraucherschützer) Hilfe besorgen.
 
Ja stimmt, normalerweise wenn es seriös zu geht erhält man ja normalerweise sowas wie die 1., 2. und 3. Mahnung. Was wie mit Recht bedeutet dass da etwas nicht stimmt oder rechtens zugeht. Ich hatte mich ja bereits an die Verbraucherzentrale gewandt und auch den Rat erhalten, juristische Schritte anzugehen, bzw. bei der Staatsanwaltschaft Anzeige erstatten wenn unrechtmäßige Schritte wie ein negativer Schufaeintrag gemacht wird.
Ich werde jetzt erst mal die Musterschreiben an das Inkassobüro und an Webtains schreiben und dann mal abwarten ......
 
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