Erste jahr bezahlt. Anwalt holt das Geld zurück.

schnippewippe

New member
Da zur Zeit wieder viele User Rechnungen für das zweite Jahr bekommen, möchte ich mal einen Bericht eines Anwalts einstellen.
Da kommt doch echt Freude auf.

Anwalt holte das Geld für das erste Jahr zurück. Leider gibt es kein Urteil darüber :huh: Der Betreiber hat gekniffen und bezahlt.

Abofalle kneift
Ich wurde mandatiert, schickte ein Forderungsschreiben an den Herrn aus Niedersachsen. Der erwiderte sinngemäß: Gibt nix. Und im Übrigen habe der Mandant die Forderung durch Zahlung anerkannt. Wenn es genehm sei, möge man doch den Rechtsweg bestreiten.

Das taten wird dann auch. Ich hätte so gerne vom Amtsgericht Mannheim gewußt, ob eine ausdrücklich unter Vorbehalt geleistete Zahlung ein vorbehaltloses Anerkenntnis ist. Leider wurde nichts draus. Nun kam ein Herr aus M. und zeigte die Verteidigungsbereitschaft an und – schwupps wurde die eingeklagte Forderungssumme zurückgezahlt. Wir erklärten für erledigt und stellten Kostenantrag. Keine mündliche Verhandlung, kein Urteil, die Gegenseite wollte nicht.

Heute kam der Kostenfestsetzungsbeschluss. Immerhin: Der Mandant hat sein Geld wieder und die Kosten des unsinnigen Rechtsstreits trägt die Gegenseite.

Vielleicht beim nächsten Mal....................den Anfang davon im link
Viel Glück beim nächsten Mal :laugh:

Hier noch etwas :Abofalle - abofalle-das-zweite-jahr-zahlen-oder nicht.
Vorsicht wenn ihr vorhabt selber zu schreiben.
Und hier muss ich meinen Mandanten manchmal auf die Füße treten - dann nämlich, wenn sie vor dem Besuch bei mir schon einige Zeilen an die Gegenseite geschrieben haben, aus denen so etwas herauszulesen ist. Viele schreiben nämlich beispielsweise, dass sie keinen Streit möchten, dass sie deswegen gerne auch einen Teil zahlen möchten, dass sie ja die Abzocker verstehen könnten, aber...

Mein Rat: Treten Sie nicht selbst in Kontakt mit den Abofallen-Firmen, sondern lassen Sie das lieber jemanden machen, der sich damit auskennt. Schreiben Sie lieber nichts, als sich in einem Zweizeiler um Kopf und Kragen zu schreiben. Und fordern Sie gegebenenfalls die bereits geleisteten Zahlungen zurück. Denn auch das ist unter Umständen möglich!

Und: Zahlen Sie nicht. Aber das wissen Sie ja schon... ,,,,,,,den Anfang im link solltet ihr Euch auch durchlesen !!!!
14. Laut AGB soll der Vertrag zwei Jahre laufen. Die erste Jahresrate habe ich gezahlt. Muss ich jetzt auch die zweite Jahresrate zahlen?

Inzwischen tauchen immer häufiger die Fälle auf, bei denen die Betroffenen die erste Jahresrate aufgrund der Einschüchterungen gezahlt haben und nun aufgefordert werden, auch die zweite Jahresrate zu zahlen. Schließlich hätten sie durch die erste Zahlung den Vertrag anerkannt. Das ist rechtlich so allerdings nicht haltbar. Ein unwirksamer Vertrag wird nicht dadurch wirksam, dass man trotz Unwirksamkeit gezahlt hat. Im Gegenteil: In solchen Fällen leistet man ohne Rechtsgrund und kann sein Geld grundsätzlich zurückverlangen. Die Rückforderung ist lediglich dann ausgeschlossen, wenn man trotz Kenntnis der Nichtschuld gezahlt hat. Die Zahlung der zweiten Rate kann man aber in jedem Fall verweigern..................................aus dem link
Selbst ein Richter vom Oberlandgericht sagt. Nicht zahlen.
YouTube - AKTE 13.07.2010 - Statt Mitfahrgelegenheit - Geld weg! Part 2/2
Kommt fast am Ende des Videos.
 
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