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Alt 13.04.2010, 15:28   #11 (permalink)
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Da ich heute eine Anfrage bekam ,hier noch einmal kurz etwas aus dem Link.

Wenn Sie sich reingelegt fühlen
Zitat:
Wenn Sie sich reingelegt fühlen, sollten Sie den Vertrag widerrufen und wegen arglistiger Täuschung anfechten (mehr Info). Abbuchungen von Ihrem Konto können Sie innerhalb 6 Wochen bei Ihrer Bank rückgängig machen.
Weitere Päckchen mit Testprodukten gar nicht erst annehmen bzw. ungeöffnet zurückgehen lassen.
Informieren Sie die Verbraucherzentrale, wenn Sie sich reingelegt fühlen. Wenden Sie sich mit Ihren Unterlagen an die Beschwerdestelle der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V
Das Einverständnis, dass Ihre Daten für Werbezwecke verwendet werden dürfen, sollten Sie bei der EuMedien GmbH widerrufen..................aus dem link
Damit müsste ja alles klar sein.

Das mit den Abbuchungen hat sich geändert. Jetzt 8 Wochen


Bei Lastschriften ohne wirksame Ermächtigung ist seit November 2009 die Frist auf 13 Monate festlegt.
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http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitr...Abo-Abzocke%3F

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Geändert von schnippewippe (13.04.2010 um 16:01 Uhr)
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Alt 13.04.2010, 16:42   #12 (permalink)
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Zitat:
Zitat von schnippewippe Beitrag anzeigen
Das mit den Abbuchungen hat sich geändert. Jetzt 8 Wochen (Link)
Bei Lastschriften ohne wirksame Ermächtigung ist seit November 2009 die Frist auf 13 Monate festlegt.
Das gilt nur für Lastschriften die nach dem neuem SEPA-Lastschriftverfahren (europäisches Lastschriftverfahren) ausgeführt wurden.
Wurde die Lastschrift nach dem "alten" nationalen Verfahren ausgeführt,bleibt die "ominöse" (siehe=> Ausserdem) 6 Wochenfrist.

Ausserdem:
Leitsatz:
1.Die Möglichkeit des Schuldners zum Widerspruch gegen Belastungen seines Kontos aufgrund Einzugsermächtigungslastschriften ist nicht befristet und endet erst durch Genehmigung gegenüber der Zahlstelle.

2. Eine Genehmigung solcher Belastungen kann nach den geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr der Sparkassen nicht in einem Schweigen auf einen Rechnungsabschluß gesehen werden.
Quelle&mehr: Bundesgerichtshof Urteil vom 6. Juni 2000 XI ZR 258/99
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Alt 13.04.2010, 18:07   #13 (permalink)
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Da ich hier nicht sehe wo ich aufhören kann, stelle ich es mal ganz ein.
Hier der Link zur Kanzlei-Richter-Berlin

Zitat:
Eine generelle 6-Wochen-Frist für die Rückgabe unberechtigter Lastschriften existiert entgegen weitverbreiteter Annahme nicht. Banken erzählen das Märchen und die Medienwelt plappert es nach. Zum Schaden der betrogenen Kunden und zum Nutzen der Banken.
Der Bundesgerichtshof stellte im Jahre 2000 fest, dass die Möglichkeit zum Widerspruch gegen Belastungen des Kontos aufgrund von Einzugsermächtigungslastschriften nicht befristet ist und erst durch Genehmigung gegenüber der Zahlstelle endet. Eine Genehmigung solcher Belastungen konnte nach den damals geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr der Sparkassen nicht in einem Schweigen auf einen Rechnungsabschluß gesehen werden. (BGH, Urteil vom 06.06.2000 - Az. XI ZR 258/99, Volltext hier)
Ob und ab wann aufgrund mittlerweile geänderter Allgemeiner Geschäftsbedingungen der Kreditinstitute von einer Genehmigung auszugehen ist, ist eine Frage des Einzelfalles. Die meisten Banken haben derzeit folgenden Passus in ihren AGB enthalten:

Zitat:
7.3 Genehmigung von Belastungen aus Lastschriften
Hat der Kunde eine Belastungsbuchung aus einer Lastschrift, für die er dem Gläubiger eine Einzugsermächtigung erteilt hat, nicht schon genehmigt, so hat er Einwendungen gegen diese im Saldo des nächsten Rechnungsabschlusses enthaltene Belastungsbuchung spätestens vor Ablauf von sechs Wochen nach Zugang des Rechnungsabschlusses zu erheben. Macht er seine Einwendung schriftlich geltend, genügt die Absendung innerhalb der Sechs-Wochen-Frist. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungenen gilt als Genehmigung der Belastung. Auf diese Folge wird die Bank bei Erteilung des Rechnungsabschlusses besonders hinweisen.
Bei den Sparkassen findet sich der Passus in Ziffer 7.4. Lediglich bei der Postbank ist der Passus zwar ebenfalls unter Ziffer 7.4 enthalten, jedoch fehlt die wichtige Passage "für die er dem Gläubiger eine Einzugsermächtigung erteilt hat" fehlt hier.
Demnach gilt die 6-Wochenfist generell nicht in den Fällen, in denen Unbekannte widerrechtlich Lastschrifteinzüge vornehmen.

Eine Ausnahme bildet die Postbank, wobei ich die diesbezügliche Klausel wegen unzulässiger Benachteiligung für unwirksam halte.

Wichtig ist es ohnehin, zu wissen, dass etwaige Genehmigungsfristen jedenfalls nicht etwa mit der Buchung zu laufen beginnen, sondern frühestens ab Zugang eines Rechnungsabschlusses (oft Quartalsabschlüsse vereinbart).
Dies hat insbesondere auch Bedeutung in den aktuellen Fällen betrügerischer Lastschriften nach Datenmißbrauch durch Lotterieverkaufs-Callenter. Insofern sollte bei Entdeckung älterer unberechtigrter Lastschriften stets genauestens geprüft werden, ob dem Lastschriftwiderspruch tatsächlich eine wirksame Frist entgegensteht. Die sogar von Verbraucherverbänden häufig kolportierten Hinweise auf eine 6-Wochen-Frist sind jedenfalls mehr als mißverständlich und können schlimmstenfalls dazu führen, dass Opfer krimineller Machenschaften grundlos davon Abstand nehmen, ihr Geld zurückbuchen zu lassen. In der Regel könen Sie von Ihrem Kreditinstitut die Rückbuchung der Beträge auch über die "6-Wochen-Frist" hinaus verlangen.

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Geändert von schnippewippe (13.04.2010 um 18:28 Uhr)
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Alt 13.04.2010, 18:25   #14 (permalink)
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SEPA Lastschrift
Die europäische Lastschrift


Zitat:
Nach der rechtlichen Umsetzung erfolgt die Umsetzung bei den Banken. Bis zum November 2010 haben die Banken für eine technische Umsetzung zu sorgen.

Somit werden beide Lastschriftverfahren parallel angeboten werden. Ob und Wann das bisherige Lastschriftverfahren abgeschaltet wird, bleibt weiterhin ungeklärt. Es gibt erhebliche Widerstände bei einigen Banken und auch bei der Wirtschaft das erfolgreiche deutsche Lastschriftverfahren durch die SEPA-Lastschrift abzulösen.

Bei allen Endkunden müssen neue Einzugsermächtigungen eingeholt werden, was für einen erheblichen Kommunikations- und Aufklärungsaufwand verbunden sein dürfte.

Es ist nicht damit zu rechnen, dass vor November 2012 mit einem Ende des bisherigen Lastschriftverfahren zu rechnen ist
.................aus dem link
Aber nach meinen Erfahrungen sollte es Keiner auf die lange Bank schieben. Bei meiner Bank hätte ich nach 6 Wochen echte Probleme. Egal ob Abzocke oder nicht.

Also da stehe ich jetzt aber auf der Leitung. Was ist denn da anders als jetzt.
Neues SEPA-Lastschriftmandat zuvor erteilen
Zitat:
Voraussetzung zur Nutzung des neuen SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens ist, dass - ähnlich wie bereits bei der Einzugsermächtigung - der Zahlungspflichtige dem Zahlungsempfänger zuvor ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt. Hierzu erhält man als Zahlungspflichtiger vom Zahlungsempfänger ein Lastschriftmandatsformular, das man unterschreibt und an den Zahlungsempfänger zurücksendet. Vielfach ist es in Verträge integriert, wie beispielsweise beim Abschluss eines Zeitungs-abonnements. Mit dem SEPA-Lastschriftmandat ermächtigt man einerseits den Zahlungsempfänger, Zahlungen vom eigenen Konto einzuziehen und andererseits die Hausbank, die vom Zahlungsempfänger gezogenen SEPA-Basis-Lastschriften einzulösen..........aus dem link
Dann haben es die Abzocker wieder in der AGB und wir bekommen es wieder nicht mit das es ein kostenpflichtiges Abo ist. Es müssten alle so ein Formular zuschicken.
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Geändert von schnippewippe (13.04.2010 um 19:03 Uhr)
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Alt 14.04.2010, 14:14   #15 (permalink)
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Hallo tandoxy

Jetzt ist mein Post für den User hier echt untergegangen.

Zitat:
Ich sagte ich sei interessiert und sie könnten mir soetwas zuschicken.
Wann war das denn ?
Hast du eine wirksame Widerrufsbelehrung erhalten ? Wenn ja ist die Widerrufsfrist noch nicht um ??? ?
Eine mündliche Widerrufsbelehrung während eines telefonischen Verkaufsgesprächs reicht nicht!
In welcher Form ist der Verbraucher über sein Widerrufsrecht zu belehren?
Hier gilt eine mindestens 14-tägige Widerrufsfrist.
Wurde dir aber keine Widerrufsbelehrung geschickt ,hat die Widerrufsfrist von 14 Tagen noch nicht begonnen.
Hast du noch Widerrufsrecht ? Dann würde ich den Vertrag hilfsweise widerrufen. Beim Widerruf braucht man keine Begründung angeben. Schicken per Einschreiben mit Rückantwort.
Ist die Frist abgelaufen kann man den Vertrag nur noch wegen Irrtum anfechten.

Also - wenn man den Vertrag am Telefon zugestimmt hat aber keine schriftliche Widerrufsbelehrung erhalten hat, müsste man diese dann mit der ersten Lieferung der Ware erhalten. Bekommt man da auch keine schriftliche Widerrufbelehrung , beginnt die Widerruffrist auch nicht zu laufen.

Du wolltest die Telefonnummer haben. Da musst du dich hier im Link mal schlau machen.Es gibt ja für jedes Bundesland eine Anlaufstelle.
Die Verbraucherzentralen in Deutschland


Was die zweite Sache angeht. Vergesse es einfach. Sehe dir mal das Video im Post in meinen Link an.
http://www.echte-abzocke.de/6750-post82.html
Wenn du noch mehr darüber lesen willst...Top-of-Software.de
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Hallo Mod - Admin- wenn der User versucht hier zu schreiben kommt das hier
Zitat:
1. Du versuchst, den Beitrag eines anderen Benutzers zu ändern oder auf administrative Funktionen zuzugreifen. Überprüfe bitte in den Forenregeln, ob du diese Aktion ausführen darfst.
2. Wenn du versucht hast, einen Beitrag zu schreiben, kann es sein, dass dein Benutzerkonto deaktiviert wurde oder noch aktiviert werden muss.
Da kann ich leider auch nicht helfen
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Geändert von schnippewippe (14.04.2010 um 14:32 Uhr)
schnippewippe ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.04.2010, 14:46   #16 (permalink)
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Zitat:
Zitat von schnippewippe Beitrag anzeigen

Hallo Mod - Admin- wenn der User versucht hier zu schreiben kommt das hier

Da kann ich leider auch nicht helfen
ein @ tandoxy oder so ähnlich ist hier nicht registriert.
Nachtrag:
Da er jetzt angemeldet ist

vermute ich das er seinen Account noch nicht aktiviert ha. Per erhaltener eMail
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Geändert von De kleine Eisbeer (14.04.2010 um 14:52 Uhr)
De kleine Eisbeer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.04.2010, 15:03   #17 (permalink)
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Aha--- Danke Da bin ich echt nicht drauf gekommen.
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Alt 16.04.2010, 09:51   #18 (permalink)
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Anklage gegen Call-Center-Chefin
Ein Lüneburger Ehepaar soll Kunden als Produkttester in zwei Jahren um insgesamt drei Millionen Euro betrogen haben.
(...)
Die Lüneburger Staatsanwaltschaft hat Anklage wegen gewerbs- und bandenmäßigen Massenbetrugs erhoben, teilte am Dienstag die für die Pressearbeit zuständige Staatsanwältin Angelika Klee auf Anfrage mit.
(...)
Quelle&mehr: die-mark-online.de
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Alt 26.05.2010, 13:04   #19 (permalink)
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Böse AW: Eumedia GmbH - netter Versuch

Hallo zusammen,

bin so froh, daß es diese Posts hier gibt, habe letzte Woche Post per E-Mail von EuMedien GMBH bekommen und mir nichts dabei gedacht und dort natürlich angerufen, denn man denkt ja nicht gleich an das schlimmste.

Nun, denn, wie einer meiner Vorredner schon geschrieben hatte, meldete sich eine Frau mit netter Stimme und erklärte mir die Möglichkeiten und die Sache mit den 99.-€uro, ich natürlich glaubte zu diesem Zeitpunkt dieser freundlichen Stimme, habe aber nichts überwiesen, denn die Geschichte geht ja noch weiter...

Nun, es ist eine Woche vergangen und meine Frau meinte ich solle doch mal im Internet nachschauen, ob es irgendetwas von dieser besagten Firma zu finden gibt, was ich gefunden habe, ist folgendes, weiss aber auch nicht ob oder überhaupt, die Links irgend etwas mit denen zu tun haben:

[******** editiert]

[******** editiert]

Wie auch immer, in der Zwischenzeit ist mir klar, daß man andere Leute warnen muß, über solche dubiose Firmen, denn es kann nicht angehn, daß andere meinen, Sie können auf dieser Schiene weiter reisen und unschuldige einfach knadenlos abzocken.

Zum Schluß noch soviel, bin sehr froh, daß ich dieser Post gefunden habe und nochmals danke für die Informationen von Euch

Geändert von De kleine Eisbeer (26.05.2010 um 15:32 Uhr)
gkar65 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.05.2010, 13:31   #20 (permalink)
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Du bist ja vielleicht witzig. Willst andere User warnen und stellst dann die Seite zum anmelden mit ein. Also User nicht da anmelden.

Die Methoden der EuMedien GmbH
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Geändert von schnippewippe (26.05.2010 um 13:43 Uhr)
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