Hallo zusammen,
Habe nun eine Antwort auf den Wiederspruch vom Inkassobüro ECS-Solution bekommen. Habe deren Forderung wiedersprochen (habe ja nichts abgeschlossen) und nun haben die mir einen Termin genannt, wann ich angeblich mit denen telefoniert habe und im Anhang einen Brief gelegt, den ich wie 2 weitere bekommen haben soll (habe ich aber nicht)...
Habe
hier einen Link gefunden, wo es heißt abwaren bis zum gerichtlichen Mahnbescheid.
"Handeln müssen Sie erst dann, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid ins Haus kommt (meist gelber Brief vom Amtsgericht mit Postzustellungsurkunde)."
Ist es richtig, dass die ohne gerichtlichen Mahnbescheid keinen Schufaeintrag machen dürfen/können?