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Alt 11.05.2011, 18:02   #41 (permalink)
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Zitat:
Zitat von kikki37 Beitrag anzeigen
Heute haben sie mir mit Inkasso gedroht.
na und? Inkassobüros haben kein besonderen Rechte, sondern schreiben im
Lohnauftrag Einschüchterungsschreiben. so what...
Niclas ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.05.2011, 11:41   #42 (permalink)
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Standard Inkassokosten regelmäßig nicht zu erstatten

Ich stelle das mal hier mit ein.

Inkassokosten regelmäßig nicht zu erstatten

Zitat:
Das Amtsgericht Kehl hat in einem Urteil vom 26.04.2011 (Az. 4 C 19/11) die Erstattung von Kosten für die Inanspruchnahme eines Inkassobüros generell abgelehnt......................................

........................Zahle der Schuldner nicht innerhalb der üblichen Frist, sei es zunächst Sache des Gläubigers, sich um die Erfüllung der Forderung zu bemühen. Dazu gehörten nach Auffassung des Gerichts die Überwachung der Zahlungseingänge und Zahlungsfristen sowie zumindest eine zweimalige Mahnung. Es bestehe der Grundsatz, dass die üblichen Bemühungen um die Einziehung einer Forderung, ja selbst Regulierungsbemühungen beim Einzug einer Schadensersatzforderung, zum eigenen Pflichtenkreis des Gläubigers gehörten und nicht gemäß §§ 249 ff. BGB als Vermögensschaden geltend gemacht werden könnten. Es handele sich um die normale kaufmännische Tätigkeit.

Diese grundsätzlich nicht ersatzfähigen Eigenaufwand für die Einziehung einer eigenen Rechnung habe die Klägerin vorliegend ausgelagert, indem sie vorliegend wenige Tage nach Eintritt des Verzugs mit der letzten Rechnung und nach nur einer Mahnung ein Inkassobüro mit der Beitreibung beauftragt hat. Das stünde dem Kläger frei, jedoch könne er dann die damit verbundenen Kosten nicht auf den Schuldner umlegen.

Weiter weist das Gericht (obiter dictum) darauf hin, dass auch ein Rechtsanwalt für eine einfache Zahlungsaufforderung keine 1,5 Geschäftsgebühr hätte beanspruchen können, die zudem noch zur Hälfte auf die Verfahrensgebühr anzurechnen gewesen wäre.................aus dem link
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schnippewippe ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.07.2011, 09:21   #43 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Insider Beitrag anzeigen
Das mit der Deutschen Zentral Inkasso hat sich bald erledigt denke ich, denn die Registrierung bei Kammergericht läuft am 18.05.2011 ab. Man kann also die Tage zählen

Die Registrierung kann man hier suchen, und das Aktenzeichen ist
7525 G 1 KG (26/09)

Die Registrierung gilt immer nur für zwei Jahre.


Eine Verlängerung wird wohl kaum gewährt werden wenn man dies hier liest

Also nicht mehr ernst nehmen die Jungs.

Es gibt auch noch zwei drei Videos dazu die ich aber so schnell nicht finde :-)
__________________________________________________ ___________

Hallo zusammen,

habe die Tage Post von der DZI bekommen. Diese sind "seltsamerweise" nicht mehr zu finden, sprich nicht mehr zugelassen.

Warten wir es mal ab wie das ganze weitergeht!

Ciao

Kunaguero
kunaguero ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.07.2011, 10:07   #44 (permalink)
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Zitat:
Zitat von kunaguero Beitrag anzeigen

habe die Tage Post von der DZI bekommen. Diese sind "seltsamerweise" nicht mehr zu finden,
Zu finden sind sie immer noch,>> hier
Zitat:
Zitat von kunaguero Beitrag anzeigen
sprich nicht mehr zugelassen.
So lange in der Sache nicht entschieden ist dürfen die weitermachen.

Zitat:
Zitat von De kleine Eisbeer Beitrag anzeigen
ich denke mal das wird sich von selbst bereinigen.
Wir erinnern uns:
Am 5. Mai 2009 ist die Deutsche Zentral Inkasso GmbH für den Bereich Inkassodienstleistungen im Rechtsdienstleistungsregister registriert worden. Mit Bescheid vom 15. September 2009 wurde die Registrierung gemäß § 14 Nr. 3 RDG widerrufen. Gegen den Widerruf hat die Deutsche Zentral Inkasso GmbH am 24. September 2009 mit aufschiebender Wirkung Widerspruch eingelegt. Der Widerspruch ist mit Bescheid vom 1. Dezember 2009 von der Präsidentin des Kammergerichts zurückgewiesen worden. Dagegen hat die Deutsche Zentral Inkasso GmbH am 8. Januar 2010 mit aufschiebender Wirkung Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht Berlin (Aktenzeichen VG 1 K 5.10) erhoben.

Einen Termin zur mündlichen Verhandlung hat das Verwaltungsgericht noch nicht anberaumt.

Quelle&mehr: Kammergericht Berlin
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.
Da einige Hinweise nichts fruchten.....
Wer fremde eMails veröffentlicht...wird für 1 Woche gesperrt.
Wer Klarnamen verwendet....wird für 1 Woche gesperrt.
Wer "böse" Wörter benutzt....wird für 1 Woche gesperrt
Update:>> Hier lesen

.................
Manchmal staune ich Bauklötze,und baue ein Wolkenhaus.
Ich staune weiter und komme nicht mehr raus.

....................
De kleine Eisbeer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.07.2011, 12:02   #45 (permalink)
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Hier mal noch was aus einem Bericht eines Anwalts.
Zitat:
Die Verbraucherschutzverbände warnen davor, sich unter Druck setzen zu lassen und auf die nicht bestehenden Forderungen zu zahlen.

Auf dem Internetauftritt der Deutschen Zentral Inkasso GmbH wird mit einem Urteil des AG Witten geworben, welches dem Internetabzocker outlet.de Recht gibt und die Klage eines Verbrauchers abweist. Dabei handelt es sich aber um einen Einzelfall. Ob das Urteil rechtskräftig geworden ist, darf bezweifelt werden.

Weiterhin droht die Deutsche Zentral Inkasso GmbH mit einem SCHUFA-Eintrag. Allerdings ist die Deutsche Zentral Inkasso GmbH nach Auskunft der SCHUFA nicht als Vertragspartner bekannt......................mehr im link
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schnippewippe ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.07.2011, 15:45   #46 (permalink)
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Also scheint die DOZ Deutsche Zentral Inkasso wieder aktiv geworden zu sein?

Haben wir irgendwo ein aktuelles Mahn- oder Inkassoschreiben?
Heinzelfrau ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.07.2011, 19:43   #47 (permalink)
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Guter Bericht ! Gefällt mir

Deutsche Zentral Inkasso und das Urteil von Trier

Zitat:
Die Deutsche Zentral Inkasso und das Urteil von Trier – was hat es damit auf sich? Grundsätzlich fällt beim Besuch der Homepage der Deutschen Zentral Inkasso auf, dass dort schon eine Menge “Urteile” aufgelistet sind. Klickt man diese Fotokopien aber einmal durch fällt auf, dass es sich nur zu einem Bruchteil um echte Urteile handelt. Meist geht es um Anwaltskosten, Anerkennung durch Zahlung und oft auch um die Abofalle drive2you oder live2gether. Es gibt – auf den ersten Blick – nicht eine wirklich maßgebliche Entscheidung gegen jemanden, der die outlets.de-Zahlung verweigert.Grundsätzlich kann man sagen: Hier existiert eine sehr phantasievoll zusammen gewürfelte Dokumentensammlung, wobei ein Fall “Anerkennung durch Zahlung” auch fingiert sein kann. So etwas kostet weniger als eine Zeitungswerbung. Man verklagt ein vermeintliches Opfer, das Opfer wehrt sich kurz und wehrt die “Verurteilung” durch ein Einlenken ab.

Keines dieser Urteile kann wirklich herangezogen werden, um auf rechtlicher Basis, eine Grundsätzlichkeit oder eine Gesetzmäßigkeit darzustellen, sondern dienen einfach nur dazu – wie das legendäre Urteil von Witten – zahlungsunwillige Opfer zahlungswillig zu machen. Bislang hat kein einziges mir bekanntes Urteil eine rechtsprägende Bedeutung, in den meisten Fällen wird sogar eine Revision NICHT zugelassen, weil der Wert und die Bedeutung der Fälle dies nicht rechtfertigt.

Es gibt übrigens auch “andere Urteile”:

* Landgericht Berlin AZ 15-O-26810 – Entscheidung gegen drive4you und live2gether: “Zusatzkosten müssen deutlich sichtbar sein “
Schreibt genau was ich denke !!! Danke
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schnippewippe ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.07.2011, 07:36   #48 (permalink)
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Hier mal ein aktuelles Schreiben, was an mich gegangen ist.
Beigefügt war auch eine Kopie eines angeblichen Urteils des Amtsgerichtes Langen, wo ein Nutzer abgeblitzt sein soll.
Sinniger Weise wird in diesem "Urteil" auch auf darauf eingegangen, dass der Nutzer auf eine "Noreply" Adresse geantwortet haben soll. M.E. würde ein Richter die Vorlage einer solchen Mail doch wohl eher als Beweis für den Rücktritt werten oder seh ich das falsch?
Tomratz ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.07.2011, 07:49   #49 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Tomratz Beitrag anzeigen
M.E. würde ein Richter die Vorlage einer solchen Mail doch wohl eher als Beweis für den Rücktritt werten oder seh ich das falsch?
Was wenig ( bzw meist nur Juristen und Interessierten ) bekannt ist, dass im Zivilprozess der Richter nur über das entscheiden darf, was von den Parteien vorgetragen wird. Er ist im Gegensatz zum Strafprozess nicht zur Wahrheitsfindung verpflichtet. Wenn die beiden Parteien sich also absprechen und Kasperlethater vorführen, ( selbst wenn er innerlich davon überzeugt wäre) muß er danach urteilen, was ihm vorgetragen wird.
Niclas ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.07.2011, 09:06   #50 (permalink)
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Jetzt hab ich aber noch mal ne ganz andere Frage.

Muss nicht erst ein Mahnbescheid und dann ein Vollstreckungsbescheid erwirkt werden?

Direkt mit einem angeblichen Urteil ein Drohszenario aufzubauen ist doch schon ziemlich frech.
Tomratz ist offline   Mit Zitat antworten
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