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Alt 24.08.2010, 12:38   #81 (permalink)
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Standard AW: Hilfe bei Abofalle: Was tun bei Abzocke? (inkl. Musterbriefe)

ZDF-WISO gibt Tipps

WISO-Tipp: Schutz vor Nepp im Netz
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Alt 28.08.2010, 11:14   #82 (permalink)
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Benutzerbild von schnippewippe
 
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Beiträge: 9.721
Standard Alles über die verschiedenen Widerrufsbedingungen

In welchen Fällen darf das Widerrufsrecht für Verbraucher ausgeschlossen werden?

Auch die zweite Seite könnte für einige User interessant sein


Zusatz zu
Zitat:
Weitere Ausschlussgründe

Neben den oben genannten Gründen existieren weitere Gründe für den Ausschluss eines Widerrufsrechts beispielsweise bei der Lieferung von Zeitschriften oder Zeitungen sowie im Rahmen von manchen Finanzdienstleistungen (vgl. § 312d Abs. 4 BGB) .
Da hat sich ja was geändert.
Kein Widerrufsrecht für Zeitungsabo per Internet
Seit dem 04.08.2009 besteht bei telefonisch abgeschlossenen Verträgen das 14-tägige Widerrufsrecht auch bei Zeitungen/Zeitschriften
Haustürgeschäft: Zeitungsabo auf der Strasse -14 Tage
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Verbraucherzentrale erklärt was bei Zeitungsabo PVZ zu tun ist.
http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitr...Abo-Abzocke%3F

Musterbriefe von der Verbraucherzentrale
http://www.verbraucherzentrale-rlp.d...nk618091A.html

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Geändert von schnippewippe (28.08.2010 um 12:04 Uhr)
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Alt 03.09.2010, 07:00   #83 (permalink)
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Beiträge: 7
Standard AW: Hilfe bei Abofalle: Was tun bei Abzocke? (inkl. Musterbriefe)

Hallo,

ich habe mich bei drive2u registriert und nicht gewusst das es Kohle kostet

Nun hab ich die Rechnung bekommen und soll 90 Euro bezahlen. Bin dann hier auf diese Seite gestoßen und habe drive2u folgendes geantwortet:

--------------------------------------------------

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu Ihrer Rechnung vom [Datum] stelle ich fest: Sollte ich mich tatsächlich am [Datum] auf [Internetseite] angemeldet haben, war ich mir der damit verbundenen Kosten nicht bewusst. Hierüber wurde ich erst durch Ihr Schreiben aufgeklärt. Aufgrund der unzureichenden Preisinformation auf Ihrer Seite fehlt es daher bereits an einem wirksamen Vertragsschluss zu den von Ihnen behaupteten Konditionen.

Hilfsweise erkläre ich die Anfechtung einer etwaigen vertragsbezogenen Willenserklärung, weil von mir lediglich eine kostenlose Nutzung gewollt war und keine kostenpflichtige.

Schließlich mache ich hilfsweise auch von meinem Widerrufsrecht aus §§ 312d, 355 ff. BGB Gebrauch. Da eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Widerrufsbelehrung in Textform nicht erteilt worden ist, ist der Widerruf auch nicht durch Fristablauf ausgeschlossen.

Aus den genannten Gründen werde ich keinerlei Zahlung leisten.

Von weiteren Mahnungen bitte ich abzusehen.

Mit freundlichen Grüßen

--------------------------------------------------------------

Nun habe ich eine mail bekommen in der folgendes steht:

----------------------------------------------------------------------

herzlichen Dank für Ihr Schreiben. Sie haben durch Ihre abgeschlossene Registrierung einen rechtsgültigen Vertrag abgeschlossen.

Die Anmeldung wurde durch gezieltes Anklicken des an Ihre E-Mailadresse übermittelten Bestätigungslinks aktiviert. Diese E-Mail enthielt weiterhin die Widerrufsbelehrung und die Vertragsbedingungen (AGB). Dies entspricht den Anforderungen an die ordnungsgemäße Belehrung gemäß Fernabsatzgesetz.
[edit]

Wir gehen davon aus, dass sich das Mißverständnis hiermit aufgelöst hat und verbleiben

Zunächst rein informatorisch weisen wir beispielhaft auf folgende Gerichtsentscheidungen hin:
.deutsche-zentral-inkasso.de/aktuelles.php Deutsche Zentral Inkasso GmbH]

Mit freundlichen Grüßen

---------------------------------------------------------------

Kann mir vielleicht jemand weiterhelfen was ich jetzt machen soll?

LG Rica

Geändert von De kleine Eisbeer (03.09.2010 um 09:24 Uhr)
rica74 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.09.2010, 07:19   #84 (permalink)
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Standard AW: Hilfe bei Abofalle: Was tun bei Abzocke? (inkl. Musterbriefe)

Soweit ich das beurteilen kann: Nix, gar nix, schmeiß den Müll, hätte fast gesagt, lieber als Dein Geld aus dem Fenster. Aber, warte man nochmal, bis die cracks hier sind.

Gruß
manafraid
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Alt 03.09.2010, 11:33   #85 (permalink)
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Standard AW: Hilfe bei Abofalle: Was tun bei Abzocke? (inkl. Musterbriefe)

Hallo
ich gebe Dir mal einen Link drive2u.de . Hier wird schon darüber geschrieben.
"" manafraid "" hat schon recht mit dem was er schreibt.

Aber trotzdem möchte ich noch dazu sagen, dass es auch hier Urteile gibt ,die gegen die Kunden ausgefallen sind. Die sind aber meistens sehr zweifelhaft. Da Anerkenntnis oder Versäumnisurteile .

Du kannst einmal den Vertrag Widerrufen/anfechten oder aber auch gar nichts machen. Das musst du entscheiden. Sollte ein Mahnbescheid kommen , musst du reagieren.
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Alt 12.09.2010, 16:04   #86 (permalink)
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Standard AW: Hilfe bei Abofalle: Was tun bei Abzocke? (inkl. Musterbriefe)

Das zu wissen könnte so manch einen "" Schuldner "" oder Gläubiger interessieren.

Bundestag bereitet Weg für effektiven Rechtsschutz in Europa


Die Europäische Verordnung VO 1896/2006 zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens (Europäische Mahnverfahren-Verordnung) ist im Dezember 2006 in Kraft getreten und gilt seit dem 12. Dezember 2008 unmittelbar in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union mit Ausnahme Dänemarks.
Geltung in Deutschland
Die VO 1896/2006 ist im Dezember 2006 in Kraft getreten und gilt seit dem 12. Dezember 2008 unmittelbar in den Mitgliedsstaaten.

Antrag auf Erlass eines Europäischen Zahlungsbefehls
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Alt 12.09.2010, 17:30   #87 (permalink)
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Standard AW: Hilfe bei Abofalle: Was tun bei Abzocke? (inkl. Musterbriefe)

Bleibt zu erwähnen......Die Kosten.

Kosten des Europäischen Mahnverfahrens
Die Gebühren sind identisch mit denen, die im nationalen Mahnverfahren entstehen. Evtl. hinzu kommen Auslagen für eine Zustellung im EU-Ausland oder ggf. Dolmetscherkosten.
In der Anlage 1 (Kostenverzeichnis) zum Gerichtskostengesetz findet sich unter Nr. 1110 der Gebührentatbestand für das Verfahren über den Antrag auf Erlass eines Europäischen Zahlungsbefehls, welcher eine 0,5fache Gebühr nach der Gerichtskostentabelle vorsieht, mind. 23,-€.
Die Tabelle finden Sie in Anlage 2 (zu § 34 GKG).
Quelle: berlin.de/pdf
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Alt 01.10.2010, 14:27   #88 (permalink)
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Standard Das Bankkonto, die Achillesferse der Abzocker!

Das Bankkonto, die Achillesferse der Abzocker!

Der Bericht zeigt Euch was ihr tun könnt um Euch zu wehren und am Ende allen Betroffenen zu helfen.

Musterbrief

Abwehr unberechtigter Forderungen gegenüber Erwachsenen (44.2 KB) http://www.vzth.de/mediabig/131371A.rtf
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Alt 27.10.2010, 14:00   #89 (permalink)
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Mahnungen der Firmen IContent GmbH (outlets.de) und OPM-Media (z.B. drive2u.de)
– Wie kann ich mich wehren?

Was steckt dahinter?
IContent GmbH und die Seite www.outlets.de


OPM Media und die Seite www.drive2you.de

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Alt 29.10.2010, 21:06   #90 (permalink)
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Standard BGH: Zum Erfordernis einer Widerrufsbelehrung in Textform

BGH: Zum Erfordernis einer Widerrufsbelehrung in Textform

Zitat:
Neben dem klassischen Papier kommen im digitalen Zeitalter insbesondere dauerhafte Datenträger wie eine CD, DVD oder die Festplatte des Computers und unter Umständen auch die Internet-Website in Frage.

Jedoch reicht es nicht aus, dass sich die korrekte Widerrufsbelehrung auf einem solchen dauerhaften Medium befindet. Sie muss dem Verbraucher in dieser Form auch zugehen. Dies stellte der BGH in seiner Entscheidung vom 29.04.010 (vgl. BGH Urteil vom 29.04.2010, I ZR 66/08 – “Holzhocker”) nochmals klar.

Demnach reiche es nicht aus, die Widerrufsbelehrung lediglich auf der Internetverkaufsseite in speicherbarer und ausdruckbarer Form bereitzustellen. Dies setze nach Ansicht des Gerichts nämlich ein aktives Handeln des Verbrauchers voraus. Die Belehrung ginge dem Verbraucher somit nicht ohne dessen weiteres Zutun in Textform zu, solange es sie nicht auf seinem eigenen Computer abspeichert oder ausdruckt. Dass der Käufer die Widerrufsbelehrung bei eBay unter der Rubrik „Ich habe gekauft“ bis zu 60 Tage nach dem Vertragsschluss abrufen konnte, ändere daran nichts......................mehr darüber im link
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