Ups, das Männchen mit dem blauen Mantel kommt mir
irgendwie "bekannt" vor?!
Diesen Tipp finde besonders erwähnenswert:
Nicht einschüchtern lassen: Wenn Sie einem Vertrag schriftlich widersprechen oder die Zahlung verweigern, werden die unseriösen Anbieter versuchen, Sie unter Druck setzen - auch mit Unterstützung von Inkasso-Unternehmen.
Bleiben Sie erkennbaren Abzockern gegenüber standhaft und drohen Ihrerseits mit der Einschaltung der Verbraucherzentrale oder der Behörden. Seien Sie gewiss: Um nicht weiter aufzufallen, werden die schwarzen Schafe irgendwann nachgeben. Allerdings:
Wenn Sie tatsächlich ein gerichtlicher Mahnbescheid erreicht, müssen Sie auf jeden Fall aktiv werden und binnen zwei Wochen Widerspruch gegen die Forderung einlegen - sofern sie unberechtigt ist. Informationen zur Vorgehensweise finden sich im Mahnbescheid. In so einem Fall müsste der Anbieter dann vor Gericht den vermeintlichen Anspruch begründen. Es scheint jedoch eher zweifelhaft, dass ein unseriöser Anbieter so weit gehen wird.
Quelle:
Internet-Abzocke: Reingefallen - so wehren Sie sich! - News - CHIP Online