Spendenaufruf gegen Abmahnanwälte

siebendreissig

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Dr. Alexander Wachs ist der Verteidiger in einer Abmahnsache bezüglich eines Filesharers. Die Kanzlei Schutt und Waetke klagt gegen seinen Mandanten, allerdings mit wenig Aussichten wie er schreibt.

Trotzdem möchte ich wegen des hohen Kostenrisikos zu Spenden aufrufen. Die Kosten des Rechtsstreits werden inklusive der Kosten für Gutachten einige tausend Euro betragen. Mein Mandant kann diese Kosten nicht allein tragen
Dazu wurde ein Spendenkonto mit Hilfe des http://www.verein-gegen-den-abmahnwahn.de/ eingerichtet.

Konto 649988854

BLZ 20030000
Dies wollen wir natürlich unterstützen. Der Tutsi tut es übrigens auch.

Gulli hat vor kurzem ein Update veröffentlicht

Bei der abgemahnten Datei handelte es sich um “Der Brockhaus multimedial 2007 premium”. Rechteinhaber ist hier das Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG. Der Abgemahnte hat auf die Abmahnung nicht reagiert und auch keine Unterlassungserklärung abgegeben. Durch der Kanzlei Schutt & Waetke wurde ohne vorangegangene Einstweilige Verfügung (!) oder Schriftverkehr auf Unterlassung geklagt. Bei einer Niederlage drohen dem Abgemahnten Zahlungen in Höhe von 18.000 Euro
Als Abschluss kann man nur hoffen das die Kläger verlieren, dennoch schützt dieses Urteil dann nicht vor weiteren Klagen, denn Filesharing von urheberrechtlich geschützten Werken ist nicht legal! Zitat AlterFalter

Auch wenn Schutt & Waetke den Prozess mit Pauken und Trompeten
verlieren würden - lassen wir uns überraschen -, bleibt das Filesharing urheberrechtlich geschützter Werke natürlich verboten. Also Finger weg von eMule, eDonkey, BitTorrent, Lime Wire, Gnutella und wie sie alle heißen
Bezüglich des Feststellens von geschützten Werken wurde vor kurzem von der Bundeszentrale für politische Bildung ein freies PDF herausgegeben.
 

schnippewippe

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Vielleicht interessiert es hier ein paar User.
Nach einer Meldung des News Portals DGAP hat die US-Firma Fantastic Films, LLC International (FFI), Los Angeles, einen Gerichtsprozess in Millionen-Höhe gegen den deutschen Filmproduzenten Uwe Boll gewonnen. FFI habe einen Schiedsspruch mit einem derzeitigen Wert von 2,26 Mio. US-Dollar gegen den deutschen Filmemacher Uwe Boll persönlich sowie dessen Tochterunternehmen gewonnen. FFI habe die exklusiven Vertriebsrechte an Boll-Filmen wie Bloodrayne, Schwerter des Königs - Dungeon Siege, Far Cry und Postal besessen und sich Vertriebsverträge für diese Filme in 45 Ländern gesichert. Das Gericht habe es als erwiesen angesehen, dass Boll durch den Eigenvertrieb seiner Filme Vertragsbruch begangen habe. ........weiter im link
 

DerKrefelder

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Dr. Alexander Wachs ist der Verteidiger in einer Abmahnsache bezüglich eines Filesharers. Die Kanzlei Schutt und Waetke klagt gegen seinen Mandanten, allerdings mit wenig Aussichten wie er schreibt.
Man soll Leute,die das Urheberrecht verletzen,finanziell unterstützen?
Wer sich unrechtmässig das geistige Eigentum Anderer aneignet,der soll auch dafür geradestehen.
Gulli hat vor kurzem ein Update veröffentlicht
Gulli?Sie meinten vermutlich den Herrn Valentin F.,und der sollte wohl jedem bekannt sein der etwas mit Abofallen zu tun hat.
 

schnippewippe

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Mir ist der durch Simsen.de mehr als bekannt :eek: Da ging der ganze Mist mit den Seiten ja erst so richtig los.
Das war leider meine Stolperfalle gewesen.
Ich dachte auch ich sehe nicht richtig ,als ich gelesen habe, dass dem jetzt Gulli gehört. Wie konnte denn sowas passieren.:eek:

Laut Zeitung war das im Februar 2008

Nach 10 Jahren: gulli.com verkauft http://www.spreeblick.com/2008/02/25/nach-10-jahren-gullicom-verkauft/
 
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