Die Maschen der „Glücksspiel-Auktionen“
So sieht wohl die Nachricht aus.
Warnung vor tencents.de "Sie haben einen 200 Euro Gutschein gewonnen ! " = LUG UND BETRUG
Hinweis für diesen Tencents Gutschein
Das sollten sich alle die einen Gutschein bekommen haben durchlesen.
Beispiel:
Zitat:
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Nutzen Sie jetzt unseren Tencents.de Gutschein und sparen Sie damit 200 Euro für einen ersteigerten Artikel.
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Also der Gutschein zählt nur wenn man eine Sache ersteigert hat.
Ich bin den Weg der Anmeldung gegangen.
Startseite ........... Anmeldung ist kostenlos. Bieten kann man erst wenn man sich Gebotsrechte kauft.
Zitat:
Die Gebotsrechte, die Sie zum Mitbieten auf tencents.de benötigen, können Sie
bei uns in Form von sogenannten Centpacks erwerben. Es stehen hierbei verschiedene Centpacks
zur Wahl:
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Ich gehe mal davon aus, dass du das für ""100 Gebote angeklickt hast.
Macht 50 € im Monat.
Sie schickten dir nun die Bestätigung und Zahlungsaufforderung. Du müsstest jeden Monat 50 Euro zahlen. Das drei Monate lang. Erst kurz davor kann man kündigen. Macht man es nicht läuft der Vertrag weiter.
Ich würde auch eine Anfechtung wegen Irrtum schicken.
Schaue doch mal im Internet nach welche Verbraucherzentrale für dich in Frage kommt. Die haben da auch Anwälte und könnten dir den Brief schreiben.
mir ist erst später klar geworden das diese Auktionen endlos sein können.
Ich dachte das Ende sei vorher festgelegt.
Die Verbraucherzentrale hat auch schon darüber geschrieben.
Tryba warnt: „
Zitat:
Das Hinterhältige ist, dass bei manchen Anbietern zwar das zeitliche Ende der Auktion angekündigt wird, jedes neue Gebot den Auktionsschluss aber um bis zu 20 Sekunden verlängert. So kann etwa bei Swoopo »Ende in wenigen Sekunden« stehen, die Versteigerung dann aber noch Stunden weiterlaufen.“ Wollen Konsumenten dann unbedingt als Gewinner aus der Versteigerung hervorgehen, würden sie dazu verführt werden immer wieder mit zu bieten....................... .Verbraucherzentrale
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Das finde ich unten im Urteil sehr interessant.
Letztlich ergebe sich auch aus den zivilrechtlichen Vorschriften, dass durch Spiel und durch Wetten keine wirksame Verbindlichkeit begründet werden könne. So liege es auch in diesem Fall, urteilte das Gericht.
Hier nun das schon gelaufene Urteil.
Live-Shopping-Angebote im Internet können rechtswidrig
Amtsgericht Bochum, Urteil v. 08.05.2008 - Az.: 44 C 13/08
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