Haftung für Kommentare in Blogs

siebendreissig

New member
Hi zusammen,

im Urteil der Firma Callactive gegen den Journalisten Stefan Niggemeier wurde nun ein Urteil vom Landgericht Hamburg getroffen. Und zwar: Der Betreiber eines Blogs ist haftbar für die Kommentare.

Stefan Niggemeier schrieb in seinem Blog einen Beitrag über die Firma Callactive die für MTV Anrufsendungen produziert und einer der Leser schrieb daraufhin einen Kommentar in dem er die Firma beschimpfte, sprich er hinterließ eine Verleugnung. Stefan Niggemeier löschte diesen Kommentar ca. 7 Stunden später.

Trotzdem klagte Callactive und gewann nun, so dass Stefan Niggemeier seine Kommentare in Zukunft moderieren muss bzw. nicht mehr zulässt. Allerdings plant er in Berufung zu gehen um keine Vorlage für künftige Urteile zu schaffen.

Interessant ist dabei die Argumentation der Kläger:

Im Antrag zum Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen mich [Stefan Niggemeier] beziehen sich die Anwälte von Callactive darauf, dass der Betreiber einer Internetseite immer dann für Äußerungen Dritter hafte, wenn er seine Prüfpflichten verletzt habe. Ich hätte “schon durch die Bereitstellung und das Betreiben des Forums [sic!] die Gefahr heraufbeschworen, dass Leser sich “ehrverletzend” äußern. Bereits durch die “Brisanz des Ursprungsartikels hätte ich “vorhersehbar rechtswidrige Beiträge Dritter provoziert und “durch die Anfügung der Rubrik Kommentare Dritte geradezu dazu aufgerufen, sich zu äußern. Zudem sei offenkundig, dass es mir nicht um eine sachliche Auseinandersetzung mit Callactive gehe, sondern um “plakative Vorwürfe und Verleumdungen”. Das zeigten schon die Titel meiner, Blog-Einträge
Da das Internet aber so aufgebaut ist das jeder überall seine Meinung sagen kann ist es nunmal ein schwieriges Thema. Hoffen wir das das Urteil noch gekippt wird.

LG
 

kruemeltee

Super-Moderator
Immer schön vorsichtig :)

hoffen könnenn wir zwar, allerdings bezweifle ich, daß das noch gekippt wird. Es gibt derzeit einen Gesetzesentwurf dafür wonach tatsächlich Webseitenbetreiber dafür haftbar gemacht werden können für das was auf den Seiten so alles steht ... vor allem Foren sind davon betroffen (daher gibts ja uns Moderatoren, die auf solche Sachen aufpassen sollten)

Mal nebenbei: ein Gerichtsurteil heisst noch lange nicht Gesetz ... es bedeutet nur, daß ein Gericht so entschieden hat, muss aber nicht zwangsläufig bedeuten, daß auch ein anderes so entscheidet.

Ein Beispiel: Ein Gericht ist immer dann dafür zuständig, wenn das "Verbrechen" in deren jeweiligem Einzugsgebiet stattfindet ... wenn also eine prominente Frau XY in einer Zeitschrift "verleumdet" wurde kann sie überall wo diese Zeitschrift käuflich erwerbbar ist Klage dagegen einrichten (deshalb gestaltet es sich beim Internet so schwer, denn man kann überall dort Anklage erheben, wo man auch auf diese Seite zugreifen kann, was ja quasi überall heutzutage ist). Im Falle von Frau XY ist es nun so, daß bestimmte Anwälte wissen, welches Gericht wie gesonnen ist. So sind zum Beispiel die Gerichte in Baden Würtenberg recht Presse-freundlich und entscheiden eher zu Gunsten der Presse (von wegen Pressefreiheit, etc.), allerdings sind die Gerichte in Hamburg eher Pressefeindlich. Wenn nun besagte Zeitschrift mit dem Artikel von Frau XY auch in Hamburg käuflich ist (und sei es nur 1 Exemplar), dann ist sie gut damit beraten, dort Klage einzureichen, statt in Baden Würtenberg.

Genau so ist es mit diesem Gerichtsurteil ... daher funktionieren die meisten Disclaimer nicht, denn auch diese beziehen sich auf ein Gerichtsurteil was den im Streitfalle zuständigen Richter zwar beeindrucken kann, muss es aber nicht. Je nach seiner Gesinnung :)

Gruß Martin

P.S.: theoretisch kann also im Falle von Internet ich auch Klage in Österreich oder auf den Phillipinen einreichen ... dann muss ich allerdings auch mit deren Rechtssprechung argumentieren ...
 
AW: Immer schön vorsichtig :)

Im Ausland kann man nur dann klagen, wenn man dort einen Geschäftssitz hat. Ist allerdings auch nicht so schwer ;)

Bei der Forenhaftung hat sich eine Art Allgemein-Gesetz ergeben. Viele Gerichte haben so entschieden, dass der Betreiber nicht haftbar ist, da er nicht alles kontrollieren kann. Er muss jedoch bei Kenntnisnahme innerhalb von 24h reagieren.
Dennoch, man muss es nicht so weit kommen lassen und gerade in dieser Brachne kann es ruckzuck passieren leider.
 

grey-wolf

Super-Moderator
Mit dieser Problematik setzt sich gerade der Betreiber von jeepforum.de auseinander in dem ich aktiv bin. Habe bei ihm angefragt ob ich dort diese Seite hier publik machen kann da ich es für eine sinnvolle Geschichte halte. Er ist mit mir einer Meinung, ist aber noch dabei die ggf. rechtlichen Konsequenzen für ihn zu prüfen.

Dass das überhaupt notwendig ist finde ich schon bedenklich!
 
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