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Alt 07.07.2010, 20:38   #1 (permalink)
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Da bin ich bei Google rauf gegangen.



Komme aber nicht auf Routenplaner.de sondern auf



Keine Kosten zu erkennen ! Erst auf der zweiten Seite stehen die Kosten.






Weiter in der Sache geht es hier im Bericht.
Solltet ihr Euch ruhig mal durchlesen.

Wer unsicher ist kann sich hier einmal die Antwort einer Anwältin durchlesen.
Betreff: Vertragsabschluß-Unterstellung eines Routenplaner-Service


Ich stelle mal die anderen Seiten die im Forum hier sind mit ein.
eu-routenplaner.com

Routenplaner

Ist ja im Grunde immer der gleiche Mist.




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Verbraucherzentrale erklärt was bei Zeitungsabo PVZ zu tun ist.

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitr...Abo-Abzocke%3F

Musterbriefe von der Verbraucherzentrale
http://www.verbraucherzentrale-rlp.d...nk618091A.html


Musterbrief für die Bank


Musterbrief Telefonandieter unberechtigte Forderung
http://www.vz-bawue.de/mediabig/143521A.pdf

Geändert von schnippewippe (07.07.2010 um 22:04 Uhr)
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Alt 17.08.2010, 03:17   #2 (permalink)
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16.08.2010
Unklare Online-Rechnung zurückweisen
Verbraucherzentrale klärt über Rechte auf

Zitat:
Immer wieder beschweren sich Brandenburger in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Brandenburg über Rechnungen für angebliche Internetabos, die sie nicht abgeschlossen hätten. Wiederholt wird der Onlineauftritt " Routenplaner-Service.de - Routenplaner genannt."

Grundsätzlich gilt: "Verbraucher müssen nur für Leistungen zahlen, die sie wirksam vereinbart haben", stellt Verbraucherschützer Norbert Richter dazu fest und erläutert: "Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn vor einer Nutzeranmeldung im Internet klar und deutlich auf entstehende Kosten hingewiesen wird und die gesetzlichen Vorschriften für den Fernabsatz erfüllt wurden."

Da diese Vorschriften sehr vielfältig sind und differenziert bewertet werden müssen, empfiehlt es sich im Zweifel, vor Zahlung den Rat der Verbraucherzentrale oder eines Rechtsanwaltes einzuholen

Wer die Auffassung vertritt, die zugesandte Rechnung ist unbegründet, sollte gegen diese Forderung grundsätzlich einmal nachweisbar schriftlich Widerspruch einlegen. Das ist auch dann empfehlenswert, wenn der Betroffene sich 100-prozentig sicher ist, keinen Vertrag geschlossen zu haben. Dann ist das Unternehmen in der Pflicht, einen exakten Vertragsschluss nachzuweisen.
...............weiter im link
Internetabzocke aus Thüringen
Verbraucherzentrale Thüringen warnt vor Eisenacher Firma Webtains GmbH
Zitat:
Die Verbraucherzentrale Thüringen warnt in diesem Zusammenhang u.a. vor folgenden Internetseiten:
routenplaner.de
routenplaner-service.de
kochrezepte-sammlung.de
.songtexte-24.de
gedichte-download.de
grusskarten-24.de
online-tests.de

Was können Verbraucher tun, um den Betreibern solcher Internetseiten das Handwerk zu legen?

* Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Schreiben Sie an die Bank oder Sparkasse, an die das Geld überwiesen werden soll. Äußern Sie den Verdacht, dass über das Konto illegale Beträge fließen. Appellieren

Sie an die Bank, das Konto zu kündigen und das eingegangene Geld an die Absender zurück zu überweisen.
* Beschweren Sie sich über das kooperierende Geldinstitut bei der Banken- und Versicherungsaufsicht.

* Beschweren Sie sich über die kooperierenden Rechtsanwälte und Inkassounternehmen bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer bzw. beim Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen..............mehr im link
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Geändert von schnippewippe (17.08.2010 um 03:31 Uhr)
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Alt 30.10.2010, 01:25   #3 (permalink)
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Hier ein Link zu 123 Recht.

Ein Anwalt gibt einen Reingefallenen Rat was er machen kann.

Zitat:
Ich empfehle Ihnen, gegen den angeblich von Ihnen geschlossenen Vertrag folgendermaßen vorzugehen.
Einerseits können Sie diesen widerrufen. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie noch nicht über Ihr Widerrufsrecht in Textform (E-Mail, Fax, Brief u.a.) belehrt wurden. Denn dann beträgt die Widerrufsfrist sechs Monate.
Andererseits besteht die Möglichkeit, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten. Die Homepage der Gegenseite lässt nicht erkennen, dass es sich um einen kostenpflichtigen Dienst, geschweige denn um ein Abonnement handelt. Hierüber täuschte Sie der Gegner.

Beide Erklärungen (Widerruf und Anfechtung) können Sie auch in einem Schreiben abgeben. Dies sollte zu Beweiszwecken per Telefax oder per Einschreiben mit Rückschein geschehen...................aus dem link
Hier noch ein anderer Anwalt
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Geändert von schnippewippe (30.10.2010 um 01:30 Uhr)
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Alt 16.11.2010, 11:57   #4 (permalink)
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Arglos gibt man seine Daten an. Dabei übersieht man den Kostenhinweis auf der Internetseite. Kurz darauf bekommt man eine Rechnung von der Webtains GmbH.

Die betreibt Routenplaner-Service.de und fordert Geld: 96 Euro jährlich, zwei Jahre lang.

Hier ein Video vom NDR
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Geändert von De kleine Eisbeer (19.11.2010 um 09:31 Uhr)
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Alt 21.11.2010, 15:06   #5 (permalink)
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Huhu!

Also ich bekam am 20.10. die Letzte Mahnung von Webtains und wollte mal fragen wer / wann ein Schreiben vom Inkasso bekommen hat - also wie lange das dauert.

Hatte erst letztens wieder im Fernsehen gesehen wegen dieser ABO-Fallen. Man darf auf keinen Fall zahlen. Erst wenn ein Gelber Brief vom Gericht kommt muss man reagieren, aber ein Gelber Brief wird in den wenigsten Fällen kommen. Mich verwundert nur das ich seit 2 Monaten gar nichts mehr gehört habe. Habe Webtains vollständig ignoriert!
Michaela203 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.12.2010, 10:55   #6 (permalink)
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Soooo heute ist ein sooo toller Tag

Habe ein Schreiben der DEUTSCHE ZENTRAL INKASSO bekommen, ich möge doch bitte 155,27€ bezahlen!!
Habe damals eine anzeige bei der Polizei gemacht, habe in Eisenach angerufen um denen mitzuteilen was hier so abgeht!! (diese Nummer vom Amtsgericht war frei erfunden) habe beim Finanzamt angerufen um auch denen mitzuteilen,das WEBTAINS komische Machenschaften macht!!
sooo...nun kommt die Deutsche Zentral Inkasso...und droht mir mit GERICHTLICHEM MAHNVERFAHREN!!!

Hat jemand schon mal äääähnliche Erfahrungen gemacht??? Ist jemandem schon mal was passiert???
MollyPolly ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.12.2010, 11:02   #7 (permalink)
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Zitat:
Zitat von MollyPolly Beitrag anzeigen
Hat jemand schon mal äääähnliche Erfahrungen gemacht???
schätzungweise einige zigtausend
Zitat:
Zitat von MollyPolly Beitrag anzeigen
Ist jemandem schon mal was passiert???
Soweit bekannt nichts außer nerviger Mahnbelästigung

Gerichtliche Mahnbescheide sind m.W. nicht bekannt.
Niclas ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.12.2010, 16:53   #8 (permalink)
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Hallo zusammen,
ich bin neu hier. Hab schon einiges gelesen, aber mich jetzt trotzdem angemeldet, weil ich jetzt doch nicht mehr ganz sicher bin.
Habe auch die Rechnung von € 96,00 von Webtains bekommen wegen der Routenplaner-Seite. Letzte aussergerichtliche Mahnung kam am 20.09.10. Habe nicht darauf reagiert und dachte bis heute, die Sache sei erledigt. Nun aber kommt heute das Schreiben der deutschen Zentral Inkasso und fordert nun € 153,89.
Da ich schon viel gelesen habe und immer verwirrter werde, wollte ich Euch speziell zu meinem Fall nochmal fragen, was zu tun ist?
- Einfach nicht reagieren?
- Oder sollte man irgendwas ausfüllen, oder Rechnung zurückschicken oder sonstiges?
- doch zahlen?

Ich danke Euch schon für Eure Antwort.
LG
BayernTobi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.12.2010, 17:19   #9 (permalink)
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Was sagt die Verbraucherzentrale.
Zitat:
Die Verbraucherzentrale rät aber, sicherheitshalber unberechtigte Forderungen mit Hilfe unserer Musterbriefe schriftlich abzuwehren.
Was sagen Anwälte dazu
Routenplaner .de und andere Routenplaner

Viele meinen man muss gar nichts machen. Die gehen eh nicht vor Gericht.
Die Urteile die es bis jetzt gibt sind auch sehr fragwürdig.Die Kunden haben alle Fehler gemacht die man nur machen kann um zu verlieren.

Mehr können wir auch nicht dazu sagen.
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schnippewippe ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.12.2010, 17:33   #10 (permalink)
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Zitat:
Zitat von schnippewippe Beitrag anzeigen
Viele meinen man muss gar nichts machen. Die gehen eh nicht vor Gericht.
Die Urteile die es bis jetzt gibt sind auch sehr fragwürdig.Die Kunden haben alle Fehler gemacht die man nur machen kann um zu verlieren.
Alle bisher bekannten Meldungen von "Siegesurteilen" stammen von den Abofallenbetreibern selber.
Gäbe es zweifelsfrei bekannte negative Urteile für Betroffene, wären diese mit Sicherheit
von Verbraucherzentralen, Medien bzw. Foren/Blogs bekannt gemacht worden.

Ob man schreibt oder nicht, hängt m.E. größtenteils vom persönlichen Sicherheitsbedürfnis
ab, um das Gefühl zu bekommen, "etwas getan zu haben".

Nachweise darüber, dass je jemand hätte zahlen müssen, der sich schlicht taub gestellt hat,
gibt es IMHO nicht.
Niclas ist offline   Mit Zitat antworten
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