Routenplaner .de und andere Routenplaner

Keith

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Aha - das hab ich auch nicht gewusst, wieder ein hilfreicher Hinweis - und die dürfen dann gar nicht einfordern wenn es eine strittige Sache ist?
 

schnippewippe

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Ein seriöses Inkassounternehmen gibt fragliche Forderungen nach entsprechenden Hinweisen und Einwänden meist wieder an den Auftraggeber zurück.

Wie es ausgehen kann wenn sie weiter fordern.

Deutschlands unbeliebteste Anwältin zu Schadensersatz wegen Beihilfe zum versuchten Be***g verurteilt
Ein Urteil gegen die Inkasso-Anwältin Katja Günther mit Signalwirkung (AG Karlsruhe 9 C 93/09 - rechtskräftig)

Tank macht sich der Beihilfe zu einem versuchten Be***g schuldig, wenn er Opfern von Abzocker-Seiten im Internet das Geld abknöpft.
Zu finden im Urteil Seite 5
 

schnippewippe

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Webtains- Routenplaner-Service.de - Erst Funkstille, dann Post vom Inkassobüro


Erst Funkstille, dann Post vom Inkassobüro


Die machen ja auch gerne Angst mit ihren Urteilen.
Schaut Euch das Video mal bis zum Ende an.
http://www.echte-abzocke.de/allgemein/336-vorsicht-bei-kauf-ab-fabrik-4.html#post14202
......................................Als Beweis brachte die Firma die IP-Adresse des Torgauers und den Benutzernamen in Spiel. Bei Letzterem handelte es sich schlichtweg um die E-Mail-Adresse des 41-Jährigen.

Der wurde stutzig. Hier konnte etwas nicht stimmen. Inzwischen hatte Peter S. mit mehreren Bekannten gesprochen, die ähnliche Erlebnisse schilderten und sogar Anzeige wegen Betruges bei der Polizei erstattet hatten. Der Torgauer forschte schließlich selbst nach, gab den Begriff Webtains in eine Internetsuchmaschine ein und erhielt Hunderte Einträge. Darunter auch mehrere verschiedener Verbraucherschutzzentralen. Allesamt warnten eindringlich davor, Seiten der Firma Webtains zu besuchen, sei das Unternehmen doch als eine der größten Abzockerfirmen im Internet bekannt. Peter S. ging in Widerspruch gegen die Forderungen des Unternehmen, betonte in diesem erneut, keinerlei Abonnement für einen Routenplaner abgeschlossen zu haben. Auch die von Webtains ins Feld geführte Bestätigungs-Mail ist nie beim Torgauer angekommen. Nach diesem Schreiben herrschte Funkstille. Peter S. freute sich, wähnte sich in Sicherheit. Doch plötzlich zu Beginn des neuen Jahres bekam der Torgauer Post von einem Inkassobüro, das die Forderungen der Firma Webtains eintreiben wolle. Der Schrecken saß tief. Die Summe war inzwischen auf 153 Euro angewachsen, inklusive aller Verwaltungs- und Inkassokosten. Sollte er vielleicht doch zahlen, um endlich seine Ruhe zu haben? Nein, sagte sich der Torgauer. Schließlich hat er keinerlei Leistung beansprucht, für die er hätte zahlen müssen. Erneut ging der 41-Jährige also in Widerspruch, nutzte dafür einen von der Verbraucherzentrale empfohlenen Musterbrief. Seitdem ist Ruhe. Sicher ist sich der Torgauer aber bis heute nicht. Die Angst, erneut mit Briefen und Zahlungsaufforderungen und vielleicht noch größeren Summen bombardiert zu werden, sitzt ihm immer noch im Nacken.
* Name geändert.......................mehr darüber im link
 
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Michaela203

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Huhu!

Bei mir kam ja Anfang Januar vom Inkasso ein Schreiben. Ich habe denen ne Mail geschickt, das ich definitiv nicht zahlen werde und man von der Verbraucherzentrale "aufgefordert" wird nicht zu zahlen, da Webtains eine Abzock"firma" ist. Und ich werde das Inkassobüro melden, sollte noch was kommen. Ja, bisher kam weder eine Antwort noch ein weiteres Schreiben. Mal sehen wie es weiter geht. :whistle:
 

schnippewippe

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Hier hat nun mal ein Anwalt über diesen Beschluss des OLG Thüringen in Jena geschrieben. Tausend Dank dafür.;) Habe schon lange gehofft mal von einem Anwalt was zu finden. ;)

Die Erklärung zu dem Beschluss findet ihr im link .


In meinen Augen müsste man deutlicher auf die Kosten hinweisen - insbesondere weil Internetnutzer häufig nicht damit rechnen, für eine entsprechende Dienstleistung zahlen zu müssen.

Aber da bewahrheitet sich, was ich schon lange predige: Irgendwann sind die Internetseiten derartiger Geschäftemacher so weit "optimiert", dass auch die Gerichte keine Möglichkeit mehr sehen, hiergegen vorzugehen.

ABER!

Bitte vergessen Sie nicht, dass es sich bei dem Beschluss nicht um ein Urteil gegen einen Kunden handelt, sondern um eine vollkommen andere Angelegenheit.

Als Kunde bleiben Ihnen immer noch Möglichkeiten, aus dem Vertrag wieder herauszukommen. Denn in der Regel werden die nötigen Informationen, die beim Vertragsschluss zur Verfügung gestellt werden, nicht oder nicht im ausreichenden Maße dem Kunden zur Verfügung gestellt. Widersprechen Sie also dem Vertragsschluss, sollten Sie eine Rechnung oder Mahnung in einer derartigen Sache erhalten. Denn das sollte noch möglich sein. Geben Sie, wenn Sie noch unsicher sind, die Angelegenheit in die Hände eines in derartigen Angelegenheiten erfahrenen Anwalts - gerne werde ich auch für Sie tätig.
 

schnippewippe

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Sie geben keine Ruhe.

Gelsenkirchener tappte auf der Suche nach einem Routenplaner in die Falle. Und wurde danach mit Mahn- und Inkasso-Schreiben überhäuft.


Den Ablauf solcher Geschichten kennen wir ja schon.
Aber das Ende des Berichtes stelle ich mal als Zitat ein.

Gesetz bietet Lücken für Betrug

Aber Vorsicht: Ein Fachanwalt äußerten sich jüngst im ZDF sehr skeptisch darüber, dass der neue Bezahl-Button den Betrug eindämmen werde, denn der Gesetzestext sei zu schwammig formuliert. Und: Stichproben der Reporter zeigten, dass dem Betrug Tür und Tor weiter offen stehen. Als Beispiel wurde ein Bezahl-Schaltfläche mit riesigen Lettern gezeigt, die suggerierte, weitere Informationen befänden sich auf der nächsten Seite – frei nach dem Motto: bitte hier klicken – darunter aber im Miniformat stand der Hinweis, das ein Klick eine kostenpflichtige Bestellung auslöst.............aus dem link
Also Leute Augen auf und vor allen das KLEINE unleserliche Geschreibsel besonders genau lesen.
 
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