schnippewippe
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gelbes-branchenbuch.com - Ucalegon Ltd.
Das kann einen Anwalt passieren wenn er nicht beweist ,dass er für die Firma , für die er Geld fordert vertretungsberechtigt ist.:laugh:
Wie sagt man so schön ? A...karte gezogen.
Aber die Schinge blieb wo sie war.
Amtsgericht Braunschweig 115 C 2834/09 vom 19.05.2010 Beschluss
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Das kann einen Anwalt passieren wenn er nicht beweist ,dass er für die Firma , für die er Geld fordert vertretungsberechtigt ist.:laugh:
Wie sagt man so schön ? A...karte gezogen.
Er versuchte nun mit dem Register Auszug der Ucalegon und der Mitteilung das Mandatsverhältnis zur Ucalegon sei mittlerweile erloschen , seinen Hals aus der Schlinge zu ziehen.Ein Anwalt Eickelberg hat kürzlich im Namen der Firma Ucalegon eine Forderung geltend gemacht.
Daraufhin hat Ra Thamm ihn (nicht etwa die Fa Ucalegon) in einer Feststellungsklage verklagt. Es sollte festgestellt werden, dass keine Zahlung zu leisten ist, da der Vertrag ungültig sei.
Rechtsanwalt Thamm hat seine Klage direkt gegen den Rechtsanwalt Eickelberg gerichtet - und nicht etwa gegen die Firma Ucalegon - da der Rechtsanwalt Eickelberg nur versichert - aber nicht belegt hat - dass er für die Firma Ucalegon vertretungsberechtigt ist.
Solange er nicht nachweist, dass er für die Ucalegon tätig ist, arbeitet er rechtlich gesehen in die eigene Tasche. Es könnte ja auch genausogut sein, dass es die Fa. Ucalegon gar nicht gibt.
Da sass nun der Herr Eickelberg ein wenig in der Patsche. Denn die Fa Ucalegon ist ja bekanntermaßen ziemlich anonym - und will es wohl auch bleiben...................................................................
Aber die Schinge blieb wo sie war.
Das macht nichts, sagte das Gericht. Denn ob die Ucalegon ein Mandat erteilt hat oder nicht spielt ja gar keine Rolle. Schließlich hat der Herr Eickelberg bisher ein derartiges Mandat nicht nachweisen können. Also ist er auf eigene Rechnung aufgetreten.
Dann soll er auch auf eigene Rechnung haften - und die Kosten zahlen.............................mehr darüber im link
Amtsgericht Braunschweig 115 C 2834/09 vom 19.05.2010 Beschluss
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