Ich habe mal das Thema ein bisschen abgeschwächt.
Du hast doch vorher einen Vertrag unterschrieben.
Eine nicht wesentlichen Überschreitung des Kostenvoranschlages geht zu Lasten des Auftraggebers.
100% ist eine etwas zu grosse Überschreitung.
Zitat:
Zitat von Ermittler
Dennoch wurde der Umzug 100% teurer, als im Vertrag angegeben.
|
Du hast der Forderung fristgerecht widersprochen?
Guckste auch hier: § 650 BGB Kostenanschlag:
(2) Ist eine solche Überschreitung des Anschlags zu erwarten, so hat der Unternehmer dem Besteller unverzüglich Anzeige zu machen.
Hast du beim Umzug vielleicht noch andere als vereinbarte Aufträge erteilt?
Zitat:
Zitat von Ermittler
denn es wurde auch Möbel beschädigt. Keine großen Schäden, aber immerhin.
|
In der Beweispflicht bist du.Darum sollte man vor dem Umzug alles wichtige dokumentieren.( mit Zeugen).Und Mängel im Beisein der Umzugsmänner festhalten.
Ps.
Wenn der Kostenvoranschlag weit unter den marktüblichen Vergütungen lag könnte es Probleme geben.
Nachtrag:
Zitat:
Zitat von schnippewippe
Zitat:
|
Der Spediteur haftet nur für von ihm verursachte Schäden bis höchstens 620 Euro pro Kubikmeter Transportgut.
|
|
Man sollte seiner
Hausratsversicherung vor dem Umzug über den Umzug Mitteilung machen.
1.Sind dann beide Wohnungen versichert.
2.Könnten eventuelle Schäden über diese reguliert werden.
Das Gleiche gilt für die Private Haftpflichtversicherung.
__________________
.
Da einige Hinweise nichts fruchten.....
Wer fremde eMails veröffentlicht...wird für 1 Woche gesperrt.
Wer Klarnamen verwendet....wird für 1 Woche gesperrt.
Wer "böse" Wörter benutzt....wird für 1 Woche gesperrt
Update:>>
Hier lesen
.................
Manchmal staune ich Bauklötze,und baue ein Wolkenhaus.
Ich staune weiter und komme nicht mehr raus.
....................