Urteil gegen Abzocke mit wertlosen Mietangebots-Listen

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Urteil gegen Abzocke mit wertlosen Mietangebots-Listen

Nürnberg, 10.06.2010 - Höchstrichterliches Urteil: Unseriöse Firmen, die Mietinteressenten Geld für Listen mit vermeintlichen Wohnungsangeboten abnehmen, müssen dieses an die geprellten Verbraucher zurückzahlen, berichtet das Immobilienportal Immowelt.de.

Die Abzocke auf Kosten von Wohnungssuchenden hat in einem Bereich ein Ende: Zahlt ein Mietinteressent einem Unternehmen Geld für eine Liste mit vermeintlichen Mietangeboten, so kann er die gezahlte Summe zurückfordern, urteilte nach Angaben des Immobilienportals Immowelt.de der Bundesgerichtshof (Az.: III ZR 153/09)..........weiter im link
 
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