Rechtsanwaltskanzlei Pintsch - Massenabmahnung missbräuchlich?

schnippewippe

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KFZ-Gewerbe: Massenabmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Pintsch missbräuchlich?


Derzeit mahnt die Rechtsanwaltskanzlei Christian Pintsch aus 63755 Alzenau hunderte Betriebe aus dem KFZ-Gewerbe im Blocksatz wegen Verstößen gegen das Telemediengesetz ab. Der Handwerkskammer Konstanz sind aus dem Kammerbezirk derzeit lediglich zwei Betriebe bekannt, die Post vom Anwalt Pintsch erhalten haben – und das dürfte nur die Spitze des Eisbergs sein. Die KFZ-Betriebe bewarben jeweils Fahrzeuge im Internetportal „Auto Scout 24“ und haben in diesem Zusammenhang Fehler im Impressum gemacht und gegen das Telemediengesetz verstoßen. Neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung werden die betroffenen Betriebe nunmehr von der Kanzlei Pintsch aufgefordert, eine Kostenrechnung von 899,40 € zu begleichen............................................................................

Wenn Sie von der Abmahnaktion des Anwalts Pintsch betroffen sind, melden Sie sich bitte bei der Handwerkskammer Konstanz, Lothar Hempel, unter der Telefonnummer 07531/205-342, per Fax unter der Nummer 07531/205-6-342 oder per eMail unter Lothar.Hempel@hwk-konstanz.de. Um das ganze Ausmaß der Abmahnaktion dokumentieren zu können, zählt jeder Hinweis. Nur im Rahmen der Aufdeckung des wahren Umfangs der angeblich kostenpflichtigen Abmahnungen ist es möglich, auch Ihnen in dieser Angelegenheit bestmöglich helfen zu können......................................mehr darüber im link

 
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