Stillschweigender Maklervertrag bei Inserat im Internet oder Zeitung

schnippewippe

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Stillschweigender Maklervertrag bei Inserat im Internet oder Zeitung
Der BGH hat sich vor Kurzem erstmals mit dem stillschweigenden Abschluss eines Maklervertrages im Internet auseinandergesetzt.

Der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Az. III ZR 62/11 vom 03.05.2012) lag der Fall eines Maklers zu Grunde, der in einem Internetportal eine Immobilie mit dem Hinweis „Provision 7,14 Prozent" angeboten hatte. Ein Kaufinteressent meldete sich auf dieses Angebot bei dem Makler und erhielt von einer Mitarbeiterin des Maklers Namen und Anschrift von Verkäufer und Objekt.
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mat

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Danke für den Hinweis. Genau so etwas habe ich gesucht, wo man sich an einem anderen Fall dieser Art orientieren kann.
 

schnippewippe

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Wie dreiste Makler weiterhin die Mieter zur Kasse bitten

Wie dreiste Makler weiterhin die Mieter zur Kasse bitten
Wer den Makler beauftragt, muss ihn auch bezahlen. So in etwas kann man das Bestellerprinzip, das Anfang Juni 2015 in Kraft getreten ist, zusammenfassen. Durch diese Gesetzesänderung ist Deutschlands Makler ein über viele Jahrzehnte gewachsenes, sehr lukratives Geschäft einfach eingebrochen. Konnten die Wohnungsvermittler für jede Mietwohnung 2,38 Nettokaltmieten als Provision von den Mietern verlangen, ist das seit dem Sommer deutlich schwieriger. Denn in der Regel beauftragen Immobilienbesitzer und Hausverwaltungen den Makler - und die müssen nun auch dafür zahlen. ................................................
 
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