Abzocke – oder Gesetzeslücke

mcTom

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Ich hatte eine Immobilie in Berlin gekauft, dazu bin ich mit dem Verkäufer zum Notar gegangen und wir machten den Kaufvertrag zum Kauf einer lastenfreien Immobilie. Zwei Wochen später war die Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen.
Drei Wochen nach dem Kauf hatte der Verkäufer eine Brief-Grundschuld in einer sehr großen Höhe ins Grundbuch eintragen lassen.
Alle meine Anwälte und Notare sagten, sobald die Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt & Co. Kommt, fliegten alle Einträge nach der Auflassungsvormerkung raus.
Mittlerweile bekam ich alle UB’s und mein Notar sagt, dass er eine Löschungsbewilligung des Gläubigers benötigte. Ansonsten kann er den Eigentumsübertrag nicht vollziehen. Die Löschungsbewilligung gibt der Gläubiger nicht heraus, es ist in Person auch der Verkäufer.
Zwischendurch hatte der Gläubiger die Zwangsverwaltung beantragt und ist auch stattgegeben worden.
Nun habe ich eine Immobilie gekauft und werde bis zu ende meines Lebens diese nur anschauen können, da die Mieteinnahmen immer zum Gläubiger/Verkäufer gehen, der auch den Kaufpreis bekommen hatte.
Das kann doch nicht sein, wer hat so etwas schon erlebt?
 
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