AW: Handwerker und Renovierungen
Also es gibt natürlich Rechte und Ansprüche auf beiden Seiten.
-> Prinzipiell gilt natürlich, wer Arbeitet, bekommt dafür auch Geld.
Was wurde bisher genau beglichen, dass habe ich nicht so ganz verstanden. Wenn du einen Mahnbescheid erwirkt hast, wirst du denke ich einen Anwalt haben, der dich vertritt, der wird dir bestimmt besser weiter helfen können.
Nach einem Mahnbescheid und Nichtzahlung, kann man auf eine Zwangsvollstreckung hinarbeiten. Aber hier denke ich wollte der Anwalt der Gegenseite dies, unter Umständen, mit dem Vergleich klären.
Ohne ein paar genauere Informationen, kann man nicht viel dazu sagen. (paar Absätze im Text würden es mir auch etwas einfacher Gestalten, dass ganze zu lesen)
Und das Bargeldzahlungen nicht möglich sind, ist mir auch etwas schleierhaft. Es muss halt ein Beleg, Rechnung, etc. geschrieben werden und das ganze Buchhalterisch erfasst werden.
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