Makler makelt ohne Auftrag ...

schnippewippe

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Makler makelt ohne Auftrag

Ich bin doch immer wieder überrascht was es alles so gibt. :confused:

Makler makelt ohne Auftrag ...
Ein Makler makelt ohne Auftrag des Eigentümers. Geht das überhaupt? Ein Blick in diverse Internetforen zeigt, dass dieses Problem durchaus häufiger auftaucht.

Dazu muss man wissen: Im Gegensatz zur Wohnungsvermittlung (§ 6 Abs. 1 WoVermG) gibt es kein gesetzliches Verbot der Vermittlung ohne Auftrag! Nun ist es für den Eigentümer möglicherweise unangenehm, sein Hausgrundstück im Internet oder in Tageszeitungen angepriesen zu finden. In diesem Fall kann er dem Makler - möglichst schriftlich - die weitere Bewerbung des Objektes untersagen. Verstößt er dagegen, bleibt keine andere Möglichkeit als Unterlassungsklage zu erheben. Aus Sicht konkurriernder Makler stellt sich die Vermarktung ohne Auftrag des Eigentümers möglicherweise auch als wettbewerbsschädlich dar. Diese könnten den Kollegen daher abmahnen. Ist der Makler gar Mitglied im IVD, könnte ein Hinweis an den Verband auch ganz hilfreicht sein. Denn dort findet man die Vermarktung über Internet, Zeitungen oder sonstige Medien durchaus kritisch. Denn nach deren am 11.Juni 2010 verabschiedeten Standesrichtlinien handelt ein Makler standeswidrig, der ein Objekt ohne unmittelbar direkten Maklerauftrag vermakelt............................aus dem link
Maklervertrag ohne Auftrag?
Der Maklervertrag mit dem wohnungssuchenden Mieter ist auch dann wirksam, wenn sich herausstellt, dass der Makler die Wohnung angeboten hat, ohne vom Eigentümer hierzu beauftragt worden zu sein.

Das bedeutet, so die Konsequenz aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Az. III ZR 113/02), der Makler kann auch die Provision vom Mieter verlangen. Vorausgesetzt, es ist tatsächlich zum Abschluss des Mietvertrages gekommen.................mehr darüber im link
Maklervertrag
 
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