De kleine Eisbeer
Super-Moderator
BGH-Urteil hilft Vermietern:
Einfacher Mietspiegel zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete ausreichend
Ein Vermieter darf eine Mieterhöhung auf einen für die Nachbarstadt erstellten Mietspiegel stützen, der von dem örtlichen Mieterverein, dem örtlichen Haus- und Gründeigentümerverein sowie dem Bürgermeisteramt gemeinsam erstellt worden ist. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
(....)
Quelle&mehr: kostenlose-urteile.de/BGH-Verwendung-des-Mietspiegels-einer-Nachbarstadt-mit-vergleichbarem-Mietniveau-bei-Mieterhoehungen-zulaessig
Einfacher Mietspiegel zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete ausreichend
Ein Vermieter darf eine Mieterhöhung auf einen für die Nachbarstadt erstellten Mietspiegel stützen, der von dem örtlichen Mieterverein, dem örtlichen Haus- und Gründeigentümerverein sowie dem Bürgermeisteramt gemeinsam erstellt worden ist. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
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