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20.06.2010, 20:27
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#11 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 30.08.2009
Beiträge: 9.719
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AW: Mieterhöhungen werden leichter
Ach so  Jetzt ist der Groschen gefallen
Ich habe nicht gescheckt, dass es um Nordhessen geht.
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20.06.2010, 20:36
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#12 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 07.09.2009
Ort: rechts neben der Garage
Beiträge: 1.191
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AW: Mieterhöhungen werden leichter
Rrrrrrrrrichtich, es gibt für Nordhessen einen inoffiziellen Mietspiegel
Mietspiegel Kassel - Mietspiegel, Mietpreise, Nebenkosten, Miete
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Ich glaube, der beste Weg ein Problem zu lösen, ist, seine lustige Seite zu entdecken.
Thomas Alva Edison
Glück besteht aus einem hübschen Bankkonto, einer guten Köchin und einer tadellosen Verdauung
Jean-Jacques Rousseau
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26.06.2010, 15:06
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#13 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 30.08.2009
Beiträge: 9.719
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Bundesgerichtshof:über eine Mieterhöhungsklage entschieden
Bundesgerichtshof: Zur Verwendung von Mietspiegeln bei Mieterhöhungen
Zitat:
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Der Beklagte ist Mieter einer Wohnung des Klägers in Backnang. Mit der Klage verlangt der Vermieter die Zustimmung zu einer Mieterhöhung um 76,69 € monatlich. Der Berechnung der Mieterhöhung hat der Vermieter den Mietspiegel der Nachbarstadt Schorndorf zugrunde gelegt und dies damit begründet, dass es sich dabei um eine mit Backnang vergleichbare Gemeinde handele. Das Amtsgericht hat der Klage nach Einholung eines Sachverständigengutachtens und unter Verwertung des Mietspiegels für Schorndorf stattgegeben. Das Landgericht hat die Berufung des Mieters zurückgewiesen.................aus dem link
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26.04.2011, 00:31
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#14 (permalink)
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 22.04.2011
Beiträge: 4
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AW: Mieterhöhungen werden leichter
Objektive Bewertungsmaßstäbe, welche Mieterhöhungen korrekt sind und welche nicht, bzw. ob ein Mietspiegel berücksichtigt wird, soweit vorhanden, gibt es ja anscheinend. Dies liegt im Falle eines Rechtsstreites im Ermessensspielraum des zuständigen Gerichts. Am Besten man holt sich in solchen Fragen hier Hilfe. Als ich vor ein paar Jahren von Bayern nach Baden-Württemberg gezogen bin, wurde mir gesagt, die Gericht im Ländle würde viel mieterfreundlicher entscheiden als in Bayern. Wenn es solche Unterschiede in den Bewertungsgrundlagen von z.B. Mieten gibt, wundert mich das nicht. Da scheint es ja gar keine einheitlich Regelung zu geben.
Geändert von De kleine Eisbeer (26.04.2011 um 09:39 Uhr)
Grund: Link entfernt
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15.07.2011, 10:47
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#15 (permalink)
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 06.07.2011
Beiträge: 4
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AW: Mieterhöhungen werden leichter
Bei uns wurde jetzt auch wieder die Miete erhöht und es wird noch mehr folgen. Langsam weiß ich nicht mehr, ob ich mir meine Wohnung noch lange leisten kann, was wirklich schade ist. Aber so läuft das ja in vielen Städten und Statdtteilen, eine Prozess der sozialen Verdrängung findet statt. Die alten Mieter werden vertrieben, nur weil irgendjamnd gesagt hat, dass diese Gegend plötzlich hip und toll ist. Aber ich kann ja auch nicht mein ganzes Geld für die Miete ausgeben. Bin wirklich auch sonst schon super sparsam. Ich nutze die Möglichkeit des Weiter Verkaufens im Internet, kaufe nur günstige Angebote im Supermarkt und nutze Preisvergleiche. Ach ja, und ich fahre bei Wind und Wetter Fahrrad. Aber langsam wird das auch zu einem ganz schönen Dämpfer für die Lebensqualität. Aber innerlich streubt sich einfach alles in mir meine Wohnung aufzugeben. Aber lange halte ich das auch nicht mehr durch. Dann muss ich mir wohl hier eine Wohnung suchen
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08.10.2011, 18:05
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#16 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 07.09.2009
Ort: rechts neben der Garage
Beiträge: 1.191
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AW: Mieterhöhungen werden leichter
Mich hat es böse getroffen. 20% Mieterhöhung. Bin zum Anwalt gegangen, mal sehen was dabei rauskommt
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08.10.2011, 19:04
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#17 (permalink)
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Super-Moderator
Registriert seit: 12.09.2009
Beiträge: 2.459
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AW: Mieterhöhungen werden leichter
Zitat:
Zitat von sn00py603
Mich hat es böse getroffen. 20% Mieterhöhung. Bin zum Anwalt gegangen, mal sehen was dabei rauskommt
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Ich hoffe du hast einen der sich mit Mietrecht auskennt.
als Hilfe:
Mietwucher liegt vor, wenn ein Vermieter bei der Neuvermietung einer Wohnung oder bei Mieterhöhungen bei Ausnutzung eines geringen Angebotes an vergleichbaren Räumen eine mindestens 20 % höhere Miete als die ortsübliche Miete verlangt (BGH, Urteil vom 25. Januar 2006 - VIII ZR 56/04). Die Vereinbarung einer solchen Miete ist insoweit unwirksam (§ 5 WiStG, § 134 BGB - BGH a.a.O.).
quelle&mehr: Mietrechtslexikon
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Da einige Hinweise nichts fruchten.....
Wer fremde eMails veröffentlicht...wird für 1 Woche gesperrt.
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Update:>> Hier lesen
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Manchmal staune ich Bauklötze,und baue ein Wolkenhaus.
Ich staune weiter und komme nicht mehr raus.
....................
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08.10.2011, 19:06
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#18 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 07.09.2009
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Beiträge: 1.191
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AW: Mieterhöhungen werden leichter
Zitat:
Zitat von De kleine Eisbeer
Ich hoffe du hast einen der sich mit Mietrecht auskennt.
als Hilfe:
Mietwucher liegt vor, wenn ein Vermieter bei der Neuvermietung einer Wohnung oder bei Mieterhöhungen bei Ausnutzung eines geringen Angebotes an vergleichbaren Räumen eine mindestens 20 % höhere Miete als die ortsübliche Miete verlangt (BGH, Urteil vom 25. Januar 2006 - VIII ZR 56/04). Die Vereinbarung einer solchen Miete ist insoweit unwirksam (§ 5 WiStG, § 134 BGB - BGH a.a.O.).
quelle&mehr:
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Selbstverfreilich, habe meine Rechtsschutz angerufen und der Sachbearbeiter hat mir gleich einen genannt. Ich hätte mir den auch selbst suchen können, aber so war es einfacher.
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