Neuer Branchenbuch-Abzocker GWE-Wirtschaftsinformationsges. mbH,

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Auch so kann man sich wehren.:whistle:

Bell verlangt jetzt ihrerseits Schadenersatz von der Düsseldorfer Internetfirma GWE-Wirtschaftsinformation GmbH. Sie fordert GWE auf, ihr nie wieder unaufgefordert Werbebriefe zu schicken. Die Buchhalterin begründet ihre "wettbewerbsrechtliche Abmahnung" damit, dass es verboten sei, Gewerbetreibenden Werbeschreiben zu senden, wenn dies nicht ausdrücklich gewünscht wurde oder zuvor eine Geschäftsbeziehung bestand. Für das Erstellen der Abmahnung fordert Bell 119 Euro. Zudem droht sie mit gerichtlichen Schritten
Quelle&mehr: Abendblatt.de
 

schnippewippe

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Einstweilige Verfügung gegen GWE ergangen

Einstweilige Verfügung gegen GWE ergangen

27.Juli 2011: AG Düsseldorf untersagt Zusendung von Post an Mandanten

Belästigung abgewehrt: ein Mandant hatte die GWE auf Unterlassung in Anspruch genommen, nachdem ihm entgegen seinem Wunsch zweimal ein Brief der GWE ins Haus flatterte.


Nachdem die GWE nicht auf meine Abmahnung reagiert hatte, habe ich eine einstweilige Verfügung am AG Düsseldorf beantragt (Az: 29 C 9277/11), die antragsgemäß erging. Die GWE darf nun keine Briefe mehr an den Mandanten schicken, sonst droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 €.

pdf: Beschluss des AG Düsseldorf gegen die GWE (Az: 29 C 9277/11) .................................mehr im link
 

schnippewippe

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GWE-Wirtschaftsinformationsges. mbH,

Hier im Bericht teilt ein Anwalt mit wie er die 3 von der "" GWE-Wirtschaftsinformationsges. mbH, "" gewonnenen Urteile sieht.

Die Rechtslage zum Thema Gewerbeauskunft-Zentrale

Doch wie ist die Rechtslage?.................................



................... Gibt es anders lautende Urteile?

Hinzu kommt, dass den drei gerne zitierten Urteilen eine Vielzahl unterschiedlicher Urteile anderer Amts- und Landgerichte entgegenstehen, welche sich mit den Verträgen der GWE-Wirtschaftsinformations-GmbH und auch anderen Geschäftsmodellen zu Online-Branchenverzeichnissen beschäftigen............................

.................Fazit

Betroffenen ist daher weiterhin zu raten, die geltend gemachte Forderung zurückzuweisen, wenn ein Vertragsabschluss nicht wissentlich beabsichtigt war. Darüber hinaus sollten Betroffene in Erwägung ziehen, die ggf. angefallenen Kosten eines Rechtsanwalts gerichtlich gegenüber der Gewerbeauskunfts-Zentrale geltend zu machen, da die GWE ausweislich des zuletzt ergangenen Beschlusses für diese Kosten schadensersatzpflichtig ist..............................ich finde den Bericht im link gut
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Deutsche Direkt Inkasso verwendet Poststempel der Gewerbeauskunft-Zentrale GWE

Nicht schlecht staunte ich, als mir neulich ein Mandant seine gesamten Unterlagen nebst sämtlicher Briefumschläge zusandte. Dabei war auch einer der DDI Deutsche Direkt Inkasso GmbH sowie einer der GWE Wirtschaftsinformations GmbH. Beide Briefe tragen einen Stempel von der selben Stempelmaschine, die Nummer ist jeweils 3D06009F8.
Quelle&mehr: Kanzlei-Thomas-Meier.de
 

schnippewippe

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GWE Wirtschaftsinformations lässt gerichtliches Klageverfahren androhen

GWE Wirtschaftsinformations GmbH lässt durch RA Kay Hofheinz gerichtliches Klageverfahren androhen

Mit Herrn Rechtsanwalt Kay Hofheinz tut sich dieser Tage für die GEW Wirtschaftsinformations GmbH mal wieder ein neuer Rechtsanwalt auf und droht allerlei rechtliche Konsequenzen an, sollte die Mandantschaft nicht endlich „freiwillig“ zahlen.

Der Kollege Hofheinz versucht zunächst, ebenso wie bereits zuvor die Deutsche Direkt Inkasso GmbH, durch stellenweises Hervorheben von Textstellen über den angeblich wirksamen 2-Jahresvertrag und das in Aussicht stellen einer Gesamtforderung von über 2.000,00 EUR im Falle einer „zu erwartenden“ Verurteilung, den Betroffenen durch diese Drohkulisse einzuschüchtern, um dann mitzuteilen, dass sich die GWE zur letztmaligen Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung gönnerhaft mit lediglich 450,00 EUR zufrieden gebe, die GWE keine weiteren Forderungen, auch nicht für das vermeintlich 2. Vertragsjahr, geltend mache und es auch keiner Kündigung bedürfe.

Das dürfte bedauerlicherweise bei einigen Betroffenen wirken, die Quote derer steigern, die schlussendlich doch zahlen, um endlich Ruhe vor diesem Unternehmen zu haben und der GEW wiederum ein stattliches Sümmchen in die Kasse spülen............................weiter im link
 

schnippewippe

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Antispam e. V. Formular von GWE-Wirtschaftsinformationsges. mbH

GWE Wirtschaftsinformations GmbH schickt ausgerechnet dem Antispam e.V. ein Eintragsschwindelformular

Da die GWE offenbar ausgerechnet die Verantwortlichen des Verbraucherschutzvereins Antispam e.V. für dämlich genug hält, die Unterschrift unter dieses unten mit unseren Markierungen in Rotschrift wiedergegebene Schwindelformular zu setzen, hat die GWE unserem Verein dankenswerterweise so ein schäbiges Blatt in der aktuell verwendeten Fassung (Stand: Oktober 2012) per Post zukommen lassen. Dieses Anschauungsstück unlauterer Adressbuchwerbung möchten wir unseren Lesern natürlich nicht vorenthalten, und wir möchten auch den Betroffenen zeigen, warum das verwendete Formular nach wie vor wettbewerbswidrig ist, und warum nach wie vor durch eine Unterschrift kein rechtswirksamer Vertrag zustandekommt, wie dies auch in der Vergangenheit bereits in mehreren Urteilen gegen die GWE Wirtschaftsinformations GmbH bestätigt wurde.
..............mehr im link
 

internetwerk

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Auch wir haben uns intensiv mit diesen Abzockern beschäftigt, für alle die es interessiert hier die Links:

Gewerbeauskunft Zentrale, Düsseldorf InternetWerk GmbH | Blog
Die Gewerbeauskunft-Zentrale Düsseldorf nervt wieder! InternetWerk GmbH | Blog
Gewerbeauskunft-Zentrale Düsseldorf: Telefonnummer InternetWerk GmbH | Blog
Nicht auf die Gewerbeauskunft-Zentrale herein fallen! InternetWerk GmbH | Blog

Aktuell 79 Kommentare von Betroffenen, über 11.000 Suchmaschinenanfragen / Aufrufe der Artikel seit Veröffentlichung.

Bin gespannt, wie lange das mit denen noch weitergeht, bis der Laden dicht gemacht wird.
 

schnippewippe

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Die meinen wohl Frechheit siegt.

GWE-Wirtschaftsinformations GmbH
Schreiben an GWE-Wirtschaftsinformations GmbH
Die allseits beliebte Gewerbeauskunft-Zentrale aus Düsseldorf hat meinen Mandanten im Oktober mit einem Schreiben beglückt.
Ziel dieses Schreibens war es, mit meinem Mandanten einen kostenpflichtigen Vertrag über einen Eintrag in einem von Ihnen bereit gestellten Internet-Branchenverzeichnis zu schließen. Der Hinweis auf die Kosten ist allerdings unauffällig im Text integriert. Dieser Brief wurde mit schwarzem Eding beschriftet "Kein Interesse" und an die Absenderin zurückgefaxt.

Eine Woche später erhält Mandant ein erneutes Schreiben mit dem Vermerk: "Schreiben ist Ihnen schon am xx.Oktober 2012 per Post zugesandt worden!".

Von so viel Aufmerksamkeit überwältigt, hat mich Mandant beauftragt, eine passende Antwort zu fertigen.

Die Wörter

Abmahnung
-und-
strafbewehrte Unterlassungserklärung

kommen darin jedenfalls vor.
 

schnippewippe

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LG Düsseldorf 50.000 EURO Ordnungsgeld gegen GWE-Wirtschaftsinformationsges. mbH

LG Düsseldorf verhängt Ordnungsgeld von 50.000 EURO gegen Gewerbeauskunftszentrale - GWE-Wirtschaftsinformationsges. mbH

LG Düsseldorf
Beschluss vom 23.04.2013
38 O 148/10
Das LG Düsseldorf hat gegen die GWE-Wirtschaftsinformationsges. mbH (Gewerbeauskunftszentrale) ein Ordnungsgeld in Höhe von 50.000,- € verhängt, nachdem diese trotz rechtskräftiger Entscheidung weiterhin irreführende Antragsformulare verschickt hatte (siehe BGH: Gewerbeauskunfts-Zentrale scheitert mit Nichtzulassungsbeschwerde - Urteil des OLG Düsseldorf gegen GWE-Wirtschaftsinformationsges. mbH rechtskräftig m.w.N.). Völlig zu Recht kam das LG Düsseldorf zu dem Ergebnis, dass auch durch ein leicht abgewandeltes Formular ein Verstoß gegen den Unterlassungstitel vorliegt. Unterlassungstitel und auch strafbewehrte Unterlassungserklärungen beziehen bekanntermaßen sich immer auch auf kerngleiche Verstöße...........................mehr über diese Abzocke im Link
 

schnippewippe

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Unterlassungsanspruch gegen GWE, LG Bückeburg akzeptiert Streitwert 7.500,00 €


Unterlassungsanspruch gegen GWE, LG Bückeburg akzeptiert Streitwert 7.500,00 €


............................................
.................Nicht nur meine Mandanten werden aber von der GWE angeschrieben, auch wir sind insoweit “Opfer” geworden – unterzeichnet haben wir das Ganze natürlich nicht, sondern uns nach dem x-ten Anschreiben dann doch verbeten, unseren Briefkasten zuzumüllen – sprich, wir haben die Gegenseite zum Unterlassen aufgefordert.

Unser Schreiben ist zugegangen, die GWE gab eine standardisierte (nicht strafbewehrte) Unterlassungserklärung ab (ausgestellt auf “unsere Mandanten”, na gut…).

Das hätte es jetzt gewesen sein können, aber kurz darauf kam ein weiteres Schreiben der GWE (“Sie haben Ihre Angaben noch nicht bestätigt” oder so ähnlich).

Jetzt war’s genug und wir haben die GWE erstmal abgemahnt und unsere Kosten in Rechnung gestellt, Gegenstandswert knackige 7.500,00 €.

Es kam wieder die standardisierte (nicht strafbewehrte) Unterlassungserklärung und natürlich keine Zahlung.

Also Klage.

Anstatt jetzt irgendwie inhaltlich vorzutragen oder anzuerkennen verteidigt sich die GWE nur mit Urteilen, die sie zwar zum Unterlassen verurteilen, aber den Streitwert deutlich geringer ansetzen.

Genannt wurden (soweit im Zusammenhang mit einem Unterlassungsanspruch) u.a.............................................mehr im link
 

schnippewippe

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GWE-Wirtschaftsinformationsges..,darf Mandanten nicht mehr anschreiben LG Düsseldorf

LHR erwirkt gerichtliches Verbot: Gewerbeauskunft-Zentrale (GWE) darf Mandanten nicht mehr anschreiben

.......................................

....................LG Düsseldorf schiebt der Gewerbeauskunft-Zentrale einen Riegel vor

Das LG Düsseldorf (16 O 176/12) hat in dem Verfahren gegen die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH am 20.09.2012 entschieden, dass diese es

bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten zu unterlassen (habe), die Klägerin an ihrem Hauptsitzt und/oder ihren Filialen beziehungsweise Niederlassungen geschäftsmäßig anzuschreiben, um Informationen zum Zwecke der Verwendung in einer Registerdatenbank abzufragen und/oder abzugleichen, sie bestätigen zu lassen, diesbezüglich Angebote zu unterbreiten und/oder die aufgeführten Handlungen einzeln und/oder miteinander verbunden durch Dritte vornehmen zu lassen, soweit keine Einwilligung der Klägerin vorliegt.

Das Urteil ist rechtskräftig. Wir freuen uns, unsere Mandantschaft in diesem Fall von einer echten Plage befreit zu haben. (ro)..............mehr dazu im link
 

grazzor

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Guten Abend,

mein Vater ist vor 2 Jahren auch auf die GWE Abzocke reingefallen und hat das Formular von der GWE ausgefüllt, mit Stempel unterschrieben und zurückgeschickt. Der Eintrag war für das Restaurant meiner Mutter bestimmt.
Ein Kopie von dem ausgefüllten unterschriebenen Formular liegt mit dem Inkassoschreiben bei.

Mein Vater ist letztes Jahr verstorben, aber soweit ich es mitbekommen habe wurde die Rechnung nie bezahlt (wenn vllt. überhaupt nur die erste Rechnung) und er hat aber auch nie Widerspruch eingelegt.

Es ist schon stressig genug das Restaurant ohne meinen Vater weiter zu betreiben und jetzt flattert auch noch ein Schreiben von der "Deutsche Direkt Inkasso" ins Haus.

Forderungen:

Hauptforderung - 569,06 €
auf die Gesamtforderung gezahlt - 0,00 €
Zinsen auf Hauptforderung seit dem 17.06.2011- 93,89 €
Mahnkosten - 5,00 €
Inkassovergütung - 70,20 €
INkasso Mahngebühr - 15,00 €

Ich habe mich in den letzten 2 Stunden ein wenig in die Materie eingelesen, und auch etliche Anwälte gefunden die Hilfe bzgl. GWE-Abzocke anbieten und auf Ihrer Website dafür "werben".

Wie soll meine Mutter in dem Fall weiter vorgehen??? Ich möchte ungern gleich einen Anwalt einschalten, da es wieder mit Kosten verbunden ist.

Ich lese überall, dass man auf das Inkassoschreiben nicht antworten soll. Einfach auf das gerichtliche Mahnverfahren warten und diese dann widersprechen. Ist es in dem Fall auch richtig, da mein Vater das Formular schön ausgefüllt hat und theoretisch und rechtlich ein Vertrag eingegangen ist.

Ich wäre über hilfreiche Ratschläge sehr glücklich.

Danke fürs Lesen und viele Grüße, grazzor
 

schnippewippe

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Die GWE Wirtschaftsinformations GmbH gibt nicht auf

Oh der Post über mir wurde leider übersehen.
Die GWE Wirtschaftsinformations GmbH gibt nicht auf
Die GWE Wirtschaftsinformations GmbH überzieht diverse Mandanten von uns seit Monaten mit angeblichen Forderungen und hofft vermutlich darauf, dass irgendwann einer mal was zahlt. Treu nach dem Motto: “Steter Tropfen höhlt den Stein”.....................................
Hier geht der Anwalt auf die Mitteilung der Urteile im Schreiben von der GWE ein.
 
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