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Alt 12.04.2011, 10:25   #21 (permalink)
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Beiträge: 882
Standard AW: Contipark Parkgaragen GmbH Abzocke

Zitat:
Zitat von bettlektuere Beitrag anzeigen
Hat jemand ähnliche Erfahrungen mit solch kleinen Zeitfenstern machen müssen??
>> Google

Das Theater mit diesem "Unternehmen" läuft wohl mit wohlwollender = profitierender
Duldung der Städte/Gemeinden mindestens seit 2007 > Strafzettel : Verkehr & Sicherheit

inwieweit es zulässig ist, ist wohl bis heute nicht eindeutig entschieden > Google
Nur das Abschleppen ist wohl per Urteil untersagt worden
Klage gegen Contipark Parkgaragen GmbH erfolgreich
Niclas ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.04.2011, 14:07   #22 (permalink)
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Registriert seit: 12.04.2011
Beiträge: 3
Standard AW: Klage gegen Contipark Parkgaragen GmbH erfolgreich PKW abschleppen unzulässig

Ich habe mich jetzt zunächst per Email an die Kundenbetreuung gewendet.
Interessant dabei ist, dass man eine Bestätigungsnachricht vom System bekommt, in dem folgender Inhalt zu finden ist:

,,Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bestätigen den Erhalt Ihrer E-Mail. Wenn es sich um eine Reklamation zu einer Zahlungsaufforderung oder Mahnung handelt, bitten wir Sie zu beachten, dass der Vorgang nur bearbeitet werden kann, wenn Sie uns Ihre vollständige Postanschrift, Ihr Aktenzeichen und / oder das betreffende Kfz-Kennzeichen mitgeteilt haben.

Sobald uns alle benötigten Angaben vorliegen, wird der Vorgang bis zur Beantwortung per Brief angehalten. Damit ist auch die Zahlungsfrist vorläufig aufgehoben.

Die Prüfung des Vorganges kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bitten Sie um etwas Geduld.

Mit freundlichen Grüßen

Contipark Parkgaragen GmbH
Abteilung Kundenbetreuung "


Soweit steht nun fest:
Der Vorgang bzw die 10 tägige Frist ist erstmal eingefroren, was für mich einen zeitlichen Gewinn bedeutet und solange dieser nicht bearbeitet wird auch so bleibt.

Ich werde jetzt auf eine Stellungnahme seitens der Firma warten und davon berichten.
bettlektuere ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.04.2011, 14:15   #23 (permalink)
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Registriert seit: 12.09.2009
Beiträge: 2.626
Standard AW: Contipark Parkgaragen GmbH Abzocke

Zitat:
Zitat von bettlektuere Beitrag anzeigen
Der Parkplatz , vor einem Gebäude der Contipark GmbH, wurde unter Zeugenaufsicht um 17.52 Uhr befahren,
[...]
Ich fühle mich von der Contipark Parkgaragen GmbH abgezockt, da bei einer solch kurzen Dauer meiner Meinung nach nicht von 'Parken' sondern lediglich von 'Halten' zu sprechen ist. Daher ist der Ablauf aus zeitlicher Sicht absolut unmenschlich.
Allgemein.
vermutlich ist das kein öffentlicher Parkplatz,dann gilt dort die STVO nicht und der Eigentümer kann generell ein Parkverbot für Nichtkunden aussprechen.
Oder handelt es sich um einen kostenpflichtigen Parkraum?
In dem Fall ist die Firma leider im Recht,über die Höhe kann man sich streiten, was auch oft gemacht wird.

In der Rechtsprechung ist strittig, ob neben dem Fahrzeugführer, beim Parken auf Privatparkplätzen, auch der Halter eines widerrechtlich abgestellten Fahrzeugs als Zustandsstörer in die Haftung genommen werden kann.

Nachtrag:
Zitat:
Zitat von Niclas Beitrag anzeigen
Nur das Abschleppen ist wohl per Urteil untersagt worden
Klage gegen Contipark Parkgaragen GmbH erfolgreich
Vorsicht,hierzu gibt es auch ein BGH-Urteil.
Zitat:
Wer sein Fahrzeug unbefugt auf einem Privatgrundstück abstellt, begeht verbotene Eigenmacht, derer sich der unmittelbare Grundstücksbesitzer erwehren darf, indem er das Fahrzeug abschleppen lässt; die Abschleppkosten kann er als Schadensersatz von dem Fahrzeugführer verlangen.

BGH, Urteil vom 5. 6. 2009 - V ZR 144/ 08

Quelle&mehr: lexetius.com
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Geändert von De kleine Eisbeer (12.04.2011 um 17:46 Uhr) Grund: Nachtrag
De kleine Eisbeer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.04.2011, 08:00   #24 (permalink)
Super-Moderator
 
Registriert seit: 12.09.2009
Beiträge: 2.626
Standard AW: Klage gegen Contipark Parkgaragen GmbH erfolgreich PKW abschleppen unzulässig

Autofahrer, aufgepasst! Es sieht aus wie ein öffentlicher Parkplatz: Keine Schranke, kein Zaun, ein normaler Ticket-Automat. Doch auf den Plätzen vor dem Düsseldorfer Hauptbahnhof gelten andere Gesetze als im Rest der Stadt.
[...]
Verbraucherschützerin Elke Hübner (40) rät: „Die Vertragsstrafe ist nicht zulässig. Betroffene sollen die Parkgebühren nachträglich zahlen, die Vertragsstrafe nicht.“
Quelle&mehhr: Bild.de


Parken am Hauptbahnhof Essen kann teuer werden: Autofahrer, die kein Ticket lösen oder die Parkzeit überschreiten, kriegen ein Knöllchen an die Scheibe gepappt.
[...]
Arndt Kempgens (42, Gelsenkirchen), Fachanwalt für Verkehrsrecht, bestätigt: „Eine Vertragsstrafe auf Basis von Kleingedrucktem auf einem Automaten ist rechtswidrig. Hier wird dem Autofahrer ein Vertrag untergejubelt.“
Quelle&mehr: Bild.de

Ps.
Nicht nur durch Streiks,Verspätungen,verschmutzte Bahnhöfe macht sie die DB unbeliebt.
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De kleine Eisbeer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.09.2011, 07:32   #25 (permalink)
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Beiträge: 10.423
Standard Parkräume KG Klage von Abschlepp-Abzocker abgelehnt

Klage von Abschlepp-Abzocker abgelehnt

Zitat:
Bottrop. Das Amtsgericht hat die Klage eines Unternehmens, das unrechtmäßig parkende Fahrzeuge abschleppen lässt und horrende Gebühren von den Haltern verlangt, gegen eine Bottroper Betroffene abgelehnt. Cornelia R. sollte damals 250 Euro bezahlen.

Das Amtsgericht hat die Klage eines Unternehmens, das unrechtmäßig parkende Fahrzeuge abschleppen lässt und horrende Gebühren von den Haltern verlangt, gegen eine Bottroper Betroffene abgelehnt. Das Gericht folgte damit ihrer Auffassung, den überzogenen Rechnungsbetrag nicht bezahlen zu müssen...................

...............Mit diesem Bottroper Urteil, das keine Berufung zulässt, wurde der Parkräume KG nicht zum ersten Mal ein unrechtmäßiges Vorgehen bescheinigt.

Die KG hatte Berufung beantragt, die das Gericht ablehnte. Begründung: Eine Berufung diene in diesem Fall weder der Fortbildung des Rechts oder der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung. Und auf Grund des geringen Streitwerts (300 Euro) sei am Ende auch eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs nicht zu erwarten.

mehr im link
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schnippewippe ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.03.2012, 11:29   #26 (permalink)
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Registriert seit: 30.08.2009
Beiträge: 10.423
Standard Parkräume KG - zahlt freiwillig 1000€ - Falsche abgeschleppt

1000Euro zahlte das Unternehmen freiwillig an die Klägerin.Die Falsche abgeschleppt


Zitat:
Abzocker oder 'Anbieter von Parkraummanagement' - da gehen die Meinungen über die Parkräume KG weit auseinander. Das Geschäftsmodell der in Unterhaching gegründeten und nun in Berlin ansässigen Firma ist ganz einfach: 'Wir befreien die Privatgrundstücke unserer Kunden bei Bedarf von Fremd-, Falsch- und Dauerparkern.' Die davon betroffene Münchnerin Petra S. empfindet das ganz anders, nennt das Abschleppen ihres Autos 'Diebstahl' und weigert sich, für die Herausgabe des Wagens 250 Euro zu bezahlen: 'Erpressen lasse ich mich nicht!' Lieber verzichteten die resolute Frau und ihr Ehemann monatelang auf ihren weißen Golf und versuchten, den Spieß umzudrehen: Die beiden Angestellten der Stadtwerke verklagten die KG auf fast 5000 Euro Schadensersatz - am Donnerstag wurde vor dem Oberlandesgericht München verhandelt.................weiter im link
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bahnhof, contipark, fulda, parkgaragen gmbh, strafzettel

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