schnippewippe
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Wieder Auferstanden ?
Falscher Klosterbruder verkauft Rosenöl
Das Kloster Marienquell gibt es nicht.
Vorsicht: Abzocke mit dubioser Klostermasche
Im Bericht geht es auch noch um anderes.
Das im Bericht könnte bestimmt für User interessant sein.
Falscher Klosterbruder verkauft Rosenöl
Lahn-Dill-KreisSo beginnt ein Schreiben, in dem der scheinbare Bruder Quirinus und sein Abt Tobias mitteilen, dass als Gewinn aus dem Kloster-Quartalsspiel angeblich 7450 Euro auf den Angeschriebenen warten. ...................................................
Die Kloster-Masche ist so angelegt, dass Gutgläubige zu teuren Bestellungen animiert werden sollen.“.......................aus dem link
Das Kloster Marienquell gibt es nicht.
Hier mal ein alter Bericht aus 2006Bei den Behörden ist das Kloster Marien-Quell nicht bekannt
Beim Gewerbeamt der Gemeinde Gangelt ist kein Unternehmen dieses Namens gemeldet. Dort befindet sich nur ein Call-Center, das für belgische Firmen arbeitet. Wohl aber berichtet man uns von vielen Anfragen und Beschwerden. Auch das Fernsehen sei schon vor Ort gewesen, um zu ermitteln.
Die Geschäftsbedingungen stehen auf der Innenseite des Briefumschlages
Kein seriöses Unternehmen käme auf die Idee Geschäftsbedingungen in kleiner hellgrauer Schrift auf weißem Grund auf die Innenseite eines Briefumschlages zu drucken. Die unbekannten Verantwortlichen tun das................mehr im link
Vorsicht: Abzocke mit dubioser Klostermasche
Im Bericht geht es auch noch um anderes.
Das im Bericht könnte bestimmt für User interessant sein.
Wusste bestimmt nicht jeder User.Zweimal hatten Beatrice Kotz und ihr Mann Rudolf bei einer Tochterfirma von Euroshopping Waren bestellt. Seitdem bekommt das Ehepaar regelmäßig Päckchen und unseriöse Briefe. «Vier Päckchen hat uns diese komische Firma inzwischen geschickt, obwohl wir nichts bestellt haben. Ein Paket haben wir wieder zurückgesandt.»
Dazu wäre das Ehepaar gar nicht verpflichtet gewesen, weiß Simone Mühe von der Verbraucherzentrale Bayern: «Ich muss ungefragt zugesandte Ware nicht zurückschicken, geschweige denn bezahlen. Kommt es zum Rechtsstreit ist nämlich die Firma verpflichtet zu beweisen, dass etwas bestellt wurde.» Nachdem sich Rudolf Kotz weigerte zu bezahlen, wurde die Rhetorik rabiater. «In einer Rechnung stand sogar sinngemäß: dann müssen wir andere Maßnahmen ergreifen. ...........................aus dem link
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