urteile Anzeigenfalle - Adressbuchfirmen

schnippewippe

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DAD, Hamburg unterliegt vor dem AG Heilbronn
Ich würde mich mal da auf der Seite umsehen.
Das Amtsgericht Heilbronn (14 C 3861/09) hat mit Urteil vom 16.04.2010 eine Klage der Fa. Deutscher Adressdienst GmbH (DAD), Hamburg auf Zahlung abgewiesen.

Das Gericht hat sich davon überzeugen lassen, dass die von der Firma DAD genutzten Formulare dazu geeeignet sind, den potentiellen Kunden über den “wahren Kern” (=Vertragsabschluss für 2 Jahre) hinweg zu täuschen. Der Kunde ist deswegen berechtigt gewesen, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten. Das Vertragsverhältnis wurde damit rückwirkend unwirksam...................................................................................................................

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; bleibt es abzuwarten, ob die Fa. DAD in die Berufung geht oder nicht.......................der ganze Bericht im link

Infos zu Direkt Marketing - Avus Marketing - EuroPrintService Ltd. Mit Urteile.

AVUS Marketing, Magdeburg erkennt Anspruch an


Fa. BDP GmbH verzichtet auf Anspruch
Letzlich verhält es sich im vorliegenden Fall so, dass Ihr Mandant kein Unternehmer ist sondern als Verbraucher zu behandeln ist. Wir akzeptieren kulanzweise dessen Widerspruch und lösen den mit sofortiger Wirkung auf. Der Portaleintrag wird gelöscht. Eine Gutschrift finden Sie anbei …”...................mehr im link
MDR Escher über dubiose Faxe und Rechnungen für Touristenauskunft.info der BDP GmbH (Video)
Wenn ich mir hier die Urteile ansehe ,glaube ich das sich Escher wohl irrt. Es besteht doch Hoffnung mit Hilfe eines Anwalts aus einen Vertrag wieder rauszukommen. Aber entscheidet selber darüber.

TM-TeleMedia Verlags GmbH betreibt gewerbsmäßigen Betrug…
Das Gericht wies in Ziff. 5 des Beschlusses auf folgendes hin:
Ich glaube auf der Seite im Link werdet ihr noch viele wichtige Beiträge finden.

“… Da die Klägerin, wie sich aus den vorgelegten Gerichtsentscheidungen ergibt, die Übersendung von “Brancheneintragsgungsanträgen” in großen Stil betreibt, ist der Tatbestand des versuchten gewerbsmäßigen Betrugs gem. §§ 263 Abs.1, Abs.2, Abs. 3 Nr.1, 22, 23 Abs.1 StGB gegeben und der mit der Beklagten geschlossene Vertrag auch nach § 134 BGB nichtig. … ”...........................................mehr darüber im link
Infos zur Branchen-Service Ltd. & Co. KG / Tele Media Service Ltd. & Co. Kommanditgesellschaft mit Urteile

Oh jetzt habe ich eine ganze Sammlung von Urteile gefunden.
Urteilssammlung - Prozesse, in denen Adressbuchfirmen verloren haben

Rechtsanwälte in Deutschland die sich mit Adressbuch- und Anzeigenverträgen auskennen
 
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De kleine Eisbeer

Super-Moderator
glaube ich das sich Escher wohl irrt.
Womit irrt er sich?

Richtig ist,für Unternehmer gibt es kein Widerrufsrecht.
Das hindert nicht um "Verträge" anzufechten.
Ein Beispiel:branchenbuchverzeichnis.info

Wichtig ist auch welche Formulare verwendet wurden.
Z.B. ist die Verwendung sogenannter Henghuber-Formulare in Deutschland verboten.
Leitsatz BGH
Urteil vom 08.07.2004
I ZR 142/02

Der durch die irreführende Gestaltung eines Formulars "Grundeintrag" ohne Preisangabe, "hervorgehobene Einträge" mit bestimmtem "Aufpreis" geweckte, dem herkömmlichen Verständnis eines Gewerbetreibenden entsprechende Eindruck, der beworbene "Grundeintrag" in ein Firmenverzeichnis sei anders als "hervorgehobene Einträge" kostenfrei, wird nicht dadurch beseitigt, daß über einen alle "Einträge" betreffenden Sternchenhinweis im Fließtext die Aussage enthalten ist, auch der Grundeintrag kostet einen bestimmten Betrag.
Quelle: jurpc.de
Beispielformular: verbraucherabzocke.info/henghuber-original.
 

schnippewippe

New member
Womit irrt er sich?
Er erklärt das der Vertrag besteht ! Das macht im Video auf micht den Eindruck """ Nichts geht mehr """" Wieso hat er nicht auf die Möglichkeit hingewiesen ,dass man vielleicht doch aus diesen Vertrag kommen könnte .
Oder habe ich diesen Hinweis überhört ? Glaube nicht.

ich
Wenn ich mir hier die Urteile ansehe ,glaube ich das sich Escher wohl irrt. Es besteht doch Hoffnung mit Hilfe eines Anwalts aus einen Vertrag wieder rauszukommen. Aber entscheidet selber darüber.
Habe es mir noch einmal angesehen. es wird am Ende des Videos ganz klar gesagt , dass Hotel muss zahlen.
 
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schnippewippe

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Korrekturabzug völlig unkorrekt

Korrekturabzug völlig unkorrekt
Hier der kurze Bericht von handwerk.com

Dass sich Fälle häufen, in denen Handwerksbetriebe "auf unseriöse Art zu Vertragsabschlüssen mit Branchen-, Adressbuch- oder Anzeigenverlagen gebracht werden sollen“, vermeldet die Handwerkskammer Lübeck.

Der Ablauf der Abzocke: Betriebsinhaber erhalten Formulare, die einem Korrekturabzug der Gelben Seiten ähneln. Erst beim Lesen des Kleingedruckten zeigt sich, dass es sich um ein Angebot für einen kostenpflichtigen Eintrag in ein Branchenverzeichnis handelt.

Welche echte Gegenleistung ein Betrieb nach Vertragsabschluss bekommen würde, ist in der Regel völlig offen. Die dreiste Methode ist nicht neu - trotzdem fallen Betriebe immer wieder darauf rein.

Haben Sie solche oder ähnliche Schreiben und Vordrucke erhalten? Dann leiten Sie die Formulare an die Redaktion weiter, wir informieren dann den
Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität............................................nachzulesen im link
 
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schnippewippe

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Adressbuchbetruges Anwaltskanzlei Richter Berlin
Sollten Sie Betroffener von Adressbuchbetrügereien sein, so ist zu raten, möglichst kurzfristig mit einem auf diesem Gebiet erfahrenen Anwalt Ihres Vertrauens Kontakt aufzunehmen und den Fall einmal kurz durchprüfen zu lassen. Zuvor sollten Sie keinesfalls auf eine unberechtigte Forderung Zahlung leisten, weil selbst eine erfolgreiche gerichtliche Rückkforderung etwa gezahlten Geldes zusätzlich noch mit dem Risiko der Insolvenz des Betreibers des unseriösen Geschäftsmodelles verbunden ist........................
Der Bericht und weitere Berichte im Link.
 

schnippewippe

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Klage wegen verunglimpfen / Beklagter bekam Recht.

Solothurner Lehrer

Patrick O. He*er will nicht «Adressbuchbetrüger» genannt werden. Er ging deshalb gegen einen Solothurner Lehrer vor Gericht - und verlor. Recherchen von a-z zeigen: He*er gehört zu einem Ring, der sich mit irreführenden Branchenbuch-Formularen seit Jahren eine goldene Nase verdient.

Einem Solothurner Lehrer warf He*er vor, ihn im Internet zu verunglimpfen. Er verklagte ihn und wollte ihm verbieten, Begriffe wie «Adressbuchbetrüger» oder «Rechtsmissbrauch als Geschäftsidee» zu gebrauchen.

He*er verlor auf der ganzen Linie, das Solothurner Obergericht gab dem Lehrer in allen Punkten Recht. Das 14-seitige Urteil liegt der Redaktion a-z vor. Es ist rechtskräftig, wie He*ers Anwalt bestätigte. Gegenüber a-z wollte He*er keine Stellung nehmen.

Gegen den Solothurner strengte He*er zusätzlich ein Verfahren wegen Persönlichkeitsverletzung an. Es ist noch hängig............mehr darüber im link
 
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De kleine Eisbeer

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Freemann44

Guest
AW: Klage wegen verunglimpfen / Beklagter bekam Recht.

Hier sollte man sich informieren ob es sich um ein sogenanntes "Henghuber Formular" handelt.
Geht wohl auf eine sehr alte Geschichte zurück ( 2001)
INTERNET: Maulkorb-Erlasse - Wirtschafts-News - FOCUS Online

INTERNET: Viel Geld für nichts - Wirtschafts-News - FOCUS Online

Nach Unterlagen des OLG München wirbt L. Henghuber, Gesellschafter des Online-Verlags Ratingen, gemeinsam mit elf anderen Unternehmen für seine Datenbank. Gegen zwei von Henghubers Firmen sind Verfahren beim Bundesgerichtshof anhängig
 

schnippewippe

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Das sind ja jetzt schon 3 verschiedene Sachen

Bei mir geht es um einen Lehrer
Er ging deshalb gegen einen Solothurner Lehrer vor Gericht - und verlor.

Recherchen von a-z zeigen: Hewer gehört zu einem Ring, der sich mit irreführenden Branchenbuch-Formularen seit Jahren eine goldene Nase verdient.
Hier geht es darum ,dass der Kläger ( Hewer ) nicht als ""«Adressbuchbetrüger» "" im Internet genannt werden will..Oder man «Rechtsmissbrauch als Geschäftsidee» schreibt

In dem link von @ De kleine Eisbeer
Absurde Einstweilige Verfügungen gegen Herrn Dr. Niehenke
Grundlage dieser Einstweiligen Verfügungen ist die Behauptung, dass Herr Dr. Niehenke hinter den Seiten www.gegenjustizunrecht.ru oder www.gegenjustizunrecht.vu stecke und dass er also der tatsächliche Verantwortliche dieser Seiten sei.
Im Link von @ Freemann44
Zu den Kritikern zählt Michael Plümpe. Der Berliner Filmemacher zeigt im weltweiten Datennetz, wie man sich gegen dubiose Adressensammler wehrt. Der 56-jährige Plümpe hatte selbst ein als „Offerte/ Korrekturabzug“ betiteltes Formular des Online Fachverlags Ingolstadt unterschrieben und sollte für den vermeintlichen Gratiseintrag teuer bezahlen. Der Fall ging vor Gericht, das Urteil ergeht kommenden Donnerstag (Az.: 204 C 119/01).
Also für mich sind das 3 verschiedene Fälle.

Wer immernoch nicht weiss ,worum es hier im letzten Fall geht.
Erste Klageerwiderung - Anzeige der Verteidigungsabsicht

Replik - Antwort auf die "Replik" des Klägers Uwe Räder
Da steht ja auch was über ein Urteil in dieser Sache.
Es handelt sich um ein Urteil vom 1. 2. 2001 AG Miesbach, 2 C 836/00. Die Klage von Uwe Raeder wurde wegen arglistiger Täuschung des Kunden abgewiesen......steht im link
Für die User die hier auf der Seite und auch im letzten Link die liste mit Urteile übersehen haben .
Urteilssammlung zum Branchenbuch-Formular

Hi-- dabei wollte ich nur mal mitteilen ,dass ein Betroffener der sagte was er von den Betreibern hält ,gewonnen hat. :laugh:
 
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schnippewippe

New member
gelbes-branchenbuch.com - Ucalegon Ltd.

Ich muss mal en ;)



Das könnte Euch interessieren.
Was passieren kann wenn ein Anwalt nicht beweist ,dass er für die Firma , für die er Geld fordert vertretungsberechtigt ist.:laugh:

A...karte gezogen :whistle: Wurde teuer für diesen Anwalt ;)

http://www.echte-abzocke.de/8247-post1.html
 
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schnippewippe

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Anfechtung wegen Täuschung bei Adressbuchbetrug

Hoffe es ist nicht schon wo eingestellt.

LG Fulda: Anfechtung wegen Täuschung bei Adressbuchbetrug / Anzeigenbetrug auch bei eigener Mitschuld noch möglich

LG Fulda, Beschluss vom 20.02.2009, Az. 1 S 177/08
§§ 142, 123, 124 BGB


Das LG Fulda hat entschieden, dass bei einem so genannten Adressbuchschwindel auch dann eine Anfechtung wegen Täuschung möglich ist, wenn der “Angeschwindelte” selbst mitverantwortlich für seinen Reinfall ist. Nach Angaben des Beklagten, der zur Zahlung einer Jahresgebühr von ca. 1.500,00 EUR für einen Anzeigenvertrag aufgefordert worden war, habe ein Mitarbeiter der Klägerin ihn angerufen und ihm vorgegaukelt, es würde sich um eine Anzeige im Gemeindeblatt für 210,00 EUR handeln..............................................weiter im link
 

schnippewippe

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Freitag, 20. August 2010 12:27
Polizei Oberfranken warnt vor Abzocke durch Vertriebs-GmbH

Vertriebs-GmbH aus dem schleswig-holsteinischen Ratzeburg

Aktuell flattern verschiedenen Firmen in Oberfranken offenbar Rechnungen einer Firma aus Ratzeburg ins Haus, wonach ein Betrag von 855 Euro umgehend zu entrichten sei. Die Polizei warnt dringend vor der Überweisung dieses Betrages, da der Forderung vermutlich weder Auftrag noch Leistungen zugrunde liegen. Mittlerweile gingen bei der Kripo in Bayreuth bereits mehrere Anzeigen ein und die Beamten des zuständigen Kommissariats haben die Ermittlungen aufgenommen

Demnach erhielten am heutigen Freitag Firmen verschiedenster Branchen von einer Vertriebs-GmbH aus dem schleswig-holsteinischen Ratzeburg per Post die Aufforderung, umgehend den Betrag von 855 Euro als "Lizenzgebühr" zu überweisen. Betroffenen Firmen wird generell empfohlen, derartige Schreiben vor der Anweisung von Rechnungsbeträgen genau zu prüfen und sich gegebenenfalls entweder mit der für den Firmensitz zuständigen Polizeidienststelle oder der Kripo in Bayreuth, Tel.: 0921/5060, in Verbindung zu setzen.

...............aus dem link
 

schnippewippe

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GE-Zentrale Ldt- Kanzlei Richter Berlin sucht Zeugen

GE-Zentrale Ldt- Kanzlei Richter Berlin sucht Zeugen

Die Kanzlei Richter Berlin sucht Zeugen, die sachdienliche Angaben zu einer Person machen können, deren ladungsfähige Anschrift im Zusammenhang mit der Versendung so genannter rechungsähnlich aufgemachter Vertragsformularen unter der Absenderbezeichnung "GE-Zentrale Ltd." gesucht wird.
Herr Harun TANOMAND, zuletzt gemeldet in Köln, war Geschäftsführer der GE-Zentrale Ltd. Sein Aufenthaltsort ist für die Kanzlei Richter Berlin derzeit nicht ermittelbar.

Wer kann sachdienliche Angaben zum derzeitigen Aufenthaltsort des TANOMAND machen? Zeugenmeldungen nimmt die Kanzlei Richter Berlin auf den im Impressum angegebenen Kontaktwegen gern entgegen................................mehr im link
 
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