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23.04.2010, 22:00
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#1 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 30.08.2009
Beiträge: 9.719
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urteile Anzeigenfalle - Adressbuchfirmen
DAD, Hamburg unterliegt vor dem AG Heilbronn
Ich würde mich mal da auf der Seite umsehen.
Zitat:
Das Amtsgericht Heilbronn (14 C 3861/09) hat mit Urteil vom 16.04.2010 eine Klage der Fa. Deutscher Adressdienst GmbH (DAD), Hamburg auf Zahlung abgewiesen.
Das Gericht hat sich davon überzeugen lassen, dass die von der Firma DAD genutzten Formulare dazu geeeignet sind, den potentiellen Kunden über den “wahren Kern” (=Vertragsabschluss für 2 Jahre) hinweg zu täuschen. Der Kunde ist deswegen berechtigt gewesen, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten. Das Vertragsverhältnis wurde damit rückwirkend unwirksam......................................... .................................................. ........................
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; bleibt es abzuwarten, ob die Fa. DAD in die Berufung geht oder nicht.......................der ganze Bericht im link
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Infos zu Direkt Marketing - Avus Marketing - EuroPrintService Ltd. Mit Urteile.
AVUS Marketing, Magdeburg erkennt Anspruch an
Fa. BDP GmbH verzichtet auf Anspruch
Zitat:
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Letzlich verhält es sich im vorliegenden Fall so, dass Ihr Mandant kein Unternehmer ist sondern als Verbraucher zu behandeln ist. Wir akzeptieren kulanzweise dessen Widerspruch und lösen den mit sofortiger Wirkung auf. Der Portaleintrag wird gelöscht. Eine Gutschrift finden Sie anbei …”...................mehr im link
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MDR Escher über dubiose Faxe und Rechnungen für Touristenauskunft.info der BDP GmbH (Video)
Wenn ich mir hier die Urteile ansehe ,glaube ich das sich Escher wohl irrt. Es besteht doch Hoffnung mit Hilfe eines Anwalts aus einen Vertrag wieder rauszukommen. Aber entscheidet selber darüber.
TM-TeleMedia Verlags GmbH betreibt gewerbsmäßigen Betrug…
Zitat:
Das Gericht wies in Ziff. 5 des Beschlusses auf folgendes hin:
Ich glaube auf der Seite im Link werdet ihr noch viele wichtige Beiträge finden.
“… Da die Klägerin, wie sich aus den vorgelegten Gerichtsentscheidungen ergibt, die Übersendung von “Brancheneintragsgungsanträgen” in großen Stil betreibt, ist der Tatbestand des versuchten gewerbsmäßigen Betrugs gem. §§ 263 Abs.1, Abs.2, Abs. 3 Nr.1, 22, 23 Abs.1 StGB gegeben und der mit der Beklagten geschlossene Vertrag auch nach § 134 BGB nichtig. … ”...........................................m ehr darüber im link
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Infos zur Branchen-Service Ltd. & Co. KG / Tele Media Service Ltd. & Co. Kommanditgesellschaft mit Urteile
Oh jetzt habe ich eine ganze Sammlung von Urteile gefunden.
Urteilssammlung - Prozesse, in denen Adressbuchfirmen verloren haben
Rechtsanwälte in Deutschland die sich mit Adressbuch- und Anzeigenverträgen auskennen
Geändert von schnippewippe (24.04.2010 um 13:37 Uhr)
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25.04.2010, 17:50
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#2 (permalink)
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Super-Moderator
Registriert seit: 12.09.2009
Beiträge: 2.459
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AW: urteile Anzeigenfalle - Adressbuchfirmen
Zitat:
Zitat von schnippewippe
glaube ich das sich Escher wohl irrt.
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Womit irrt er sich?
Richtig ist,für Unternehmer gibt es kein Widerrufsrecht.
Das hindert nicht um "Verträge" anzufechten.
Ein Beispiel: branchenbuchverzeichnis.info
Wichtig ist auch welche Formulare verwendet wurden.
Z.B. ist die Verwendung sogenannter Henghuber-Formulare in Deutschland verboten.
Zitat:
Leitsatz BGH
Urteil vom 08.07.2004
I ZR 142/02
Der durch die irreführende Gestaltung eines Formulars "Grundeintrag" ohne Preisangabe, "hervorgehobene Einträge" mit bestimmtem "Aufpreis" geweckte, dem herkömmlichen Verständnis eines Gewerbetreibenden entsprechende Eindruck, der beworbene "Grundeintrag" in ein Firmenverzeichnis sei anders als "hervorgehobene Einträge" kostenfrei, wird nicht dadurch beseitigt, daß über einen alle "Einträge" betreffenden Sternchenhinweis im Fließtext die Aussage enthalten ist, auch der Grundeintrag kostet einen bestimmten Betrag.
Quelle: jurpc.de
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Beispielformular: verbraucherabzocke.info/henghuber-original.
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Da einige Hinweise nichts fruchten.....
Wer fremde eMails veröffentlicht...wird für 1 Woche gesperrt.
Wer Klarnamen verwendet....wird für 1 Woche gesperrt.
Wer "böse" Wörter benutzt....wird für 1 Woche gesperrt
Update:>> Hier lesen
.................
Manchmal staune ich Bauklötze,und baue ein Wolkenhaus.
Ich staune weiter und komme nicht mehr raus.
....................
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25.04.2010, 18:07
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#3 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 30.08.2009
Beiträge: 9.719
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AW: urteile Anzeigenfalle - Adressbuchfirmen
Zitat:
Zitat von De kleine Eisbeer
Womit irrt er sich?
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Er erklärt das der Vertrag besteht ! Das macht im Video auf micht den Eindruck """ Nichts geht mehr """" Wieso hat er nicht auf die Möglichkeit hingewiesen ,dass man vielleicht doch aus diesen Vertrag kommen könnte .
Oder habe ich diesen Hinweis überhört ? Glaube nicht.
ich
Zitat:
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Wenn ich mir hier die Urteile ansehe ,glaube ich das sich Escher wohl irrt. Es besteht doch Hoffnung mit Hilfe eines Anwalts aus einen Vertrag wieder rauszukommen. Aber entscheidet selber darüber.
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Habe es mir noch einmal angesehen. es wird am Ende des Videos ganz klar gesagt , dass Hotel muss zahlen.
Geändert von schnippewippe (25.04.2010 um 18:22 Uhr)
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26.04.2010, 07:42
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#4 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 30.08.2009
Beiträge: 9.719
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Korrekturabzug völlig unkorrekt
Korrekturabzug völlig unkorrekt
Hier der kurze Bericht von handwerk.com
Zitat:
Dass sich Fälle häufen, in denen Handwerksbetriebe "auf unseriöse Art zu Vertragsabschlüssen mit Branchen-, Adressbuch- oder Anzeigenverlagen gebracht werden sollen“, vermeldet die Handwerkskammer Lübeck.
Der Ablauf der Abzocke: Betriebsinhaber erhalten Formulare, die einem Korrekturabzug der Gelben Seiten ähneln. Erst beim Lesen des Kleingedruckten zeigt sich, dass es sich um ein Angebot für einen kostenpflichtigen Eintrag in ein Branchenverzeichnis handelt.
Welche echte Gegenleistung ein Betrieb nach Vertragsabschluss bekommen würde, ist in der Regel völlig offen. Die dreiste Methode ist nicht neu - trotzdem fallen Betriebe immer wieder darauf rein.
Haben Sie solche oder ähnliche Schreiben und Vordrucke erhalten? Dann leiten Sie die Formulare an die Redaktion weiter, wir informieren dann den
Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität............................................nachzulese n im link
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Geändert von schnippewippe (26.04.2010 um 07:47 Uhr)
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06.05.2010, 11:24
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#5 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 30.08.2009
Beiträge: 9.719
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AW: urteile Anzeigenfalle - Adressbuchfirmen
Adressbuchbetruges Anwaltskanzlei Richter Berlin
Zitat:
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Sollten Sie Betroffener von Adressbuchbetrügereien sein, so ist zu raten, möglichst kurzfristig mit einem auf diesem Gebiet erfahrenen Anwalt Ihres Vertrauens Kontakt aufzunehmen und den Fall einmal kurz durchprüfen zu lassen. Zuvor sollten Sie keinesfalls auf eine unberechtigte Forderung Zahlung leisten, weil selbst eine erfolgreiche gerichtliche Rückkforderung etwa gezahlten Geldes zusätzlich noch mit dem Risiko der Insolvenz des Betreibers des unseriösen Geschäftsmodelles verbunden ist........................
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Der Bericht und weitere Berichte im Link.
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06.06.2010, 21:15
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#6 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 30.08.2009
Beiträge: 9.719
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Klage wegen verunglimpfen / Beklagter bekam Recht.
Solothurner Lehrer
Zitat:
Patrick O. He*er will nicht «Adressbuchbetrüger» genannt werden. Er ging deshalb gegen einen Solothurner Lehrer vor Gericht - und verlor. Recherchen von a-z zeigen: He*er gehört zu einem Ring, der sich mit irreführenden Branchenbuch-Formularen seit Jahren eine goldene Nase verdient.
Einem Solothurner Lehrer warf He*er vor, ihn im Internet zu verunglimpfen. Er verklagte ihn und wollte ihm verbieten, Begriffe wie «Adressbuchbetrüger» oder «Rechtsmissbrauch als Geschäftsidee» zu gebrauchen.
He*er verlor auf der ganzen Linie, das Solothurner Obergericht gab dem Lehrer in allen Punkten Recht. Das 14-seitige Urteil liegt der Redaktion a-z vor. Es ist rechtskräftig, wie He*ers Anwalt bestätigte. Gegenüber a-z wollte He*er keine Stellung nehmen.
Gegen den Solothurner strengte He*er zusätzlich ein Verfahren wegen Persönlichkeitsverletzung an. Es ist noch hängig............mehr darüber im link
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Geändert von schnippewippe (06.06.2010 um 21:22 Uhr)
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06.06.2010, 22:04
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#7 (permalink)
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Super-Moderator
Registriert seit: 12.09.2009
Beiträge: 2.459
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AW: Klage wegen verunglimpfen / Beklagter bekam Recht.
Zitat:
Zitat von schnippewippe
Zitat:
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Zitat von link
Patrick O. He*er will nicht «Adressbuchbetrüger» genannt werden.
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 da du des öfteren verbraucherabzocke.info zitierst...auch dort hat der Herr He*er eine Krankenakte.>> verbraucherabzocke.info
Ps.
Es ist oft die Rede von "Formulare".
Hier sollte man sich informieren ob es sich um ein sogenanntes "Henghuber Formular" handelt.
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Da einige Hinweise nichts fruchten.....
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Update:>> Hier lesen
.................
Manchmal staune ich Bauklötze,und baue ein Wolkenhaus.
Ich staune weiter und komme nicht mehr raus.
....................
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06.06.2010, 22:11
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#8 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 30.08.2009
Beiträge: 9.719
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AW: Klage wegen verunglimpfen / Beklagter bekam Recht.
Zitat:
Zitat von De kleine Eisbeer
 da du des öfteren verbraucherabzocke.info zitierst...auch dort hat der Herr He*er eine Krankenakte.>> verbraucherabzocke.info
Ps.
Es ist oft die Rede von "Formulare".
Hier sollte man sich informieren ob es sich um ein sogenanntes "Henghuber Formular" handelt.
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News IHK Schwerin warnt vor Gewerbezentrale
Stehe auf der Leitung.
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06.06.2010, 22:41
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#10 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 30.08.2009
Beiträge: 9.719
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AW: urteile Anzeigenfalle - Adressbuchfirmen
Das sind ja jetzt schon 3 verschiedene Sachen
Bei mir geht es um einen Lehrer
Zitat:
Er ging deshalb gegen einen Solothurner Lehrer vor Gericht - und verlor.
Recherchen von a-z zeigen: Hewer gehört zu einem Ring, der sich mit irreführenden Branchenbuch-Formularen seit Jahren eine goldene Nase verdient.
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Hier geht es darum ,dass der Kläger ( Hewer ) nicht als ""«Adressbuchbetrüger» "" im Internet genannt werden will..Oder man «Rechtsmissbrauch als Geschäftsidee» schreibt
In dem link von @ De kleine Eisbeer
Zitat:
Absurde Einstweilige Verfügungen gegen Herrn Dr. Niehenke
Grundlage dieser Einstweiligen Verfügungen ist die Behauptung, dass Herr Dr. Niehenke hinter den Seiten www.gegenjustizunrecht.ru oder www.gegenjustizunrecht.vu stecke und dass er also der tatsächliche Verantwortliche dieser Seiten sei.
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Im Link von @ Freemann44
Zitat:
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Zu den Kritikern zählt Michael Plümpe. Der Berliner Filmemacher zeigt im weltweiten Datennetz, wie man sich gegen dubiose Adressensammler wehrt. Der 56-jährige Plümpe hatte selbst ein als „Offerte/ Korrekturabzug“ betiteltes Formular des Online Fachverlags Ingolstadt unterschrieben und sollte für den vermeintlichen Gratiseintrag teuer bezahlen. Der Fall ging vor Gericht, das Urteil ergeht kommenden Donnerstag (Az.: 204 C 119/01).
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Also für mich sind das 3 verschiedene Fälle.
Wer immernoch nicht weiss ,worum es hier im letzten Fall geht.
Erste Klageerwiderung - Anzeige der Verteidigungsabsicht
Replik - Antwort auf die "Replik" des Klägers Uwe Räder
Da steht ja auch was über ein Urteil in dieser Sache.
Für die User die hier auf der Seite und auch im letzten Link die liste mit Urteile übersehen haben .
Urteilssammlung zum Branchenbuch-Formular
Hi-- dabei wollte ich nur mal mitteilen ,dass ein Betroffener der sagte was er von den Betreibern hält ,gewonnen hat.
Geändert von schnippewippe (07.06.2010 um 02:39 Uhr)
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