Neue Widerrufsbelehrung ab 11.06.2010
(.....)das neue Muster der Rückgabebelehrung hat nun Gesetzesrang und kann daher nicht - wie es in der Vergangenheit häufig passiert ist - von den Gerichten als fehlerhaft eingestuft werden und somit einen berechtigten Abmahngrund bieten.(.....)
Quelle&mehr: wb-law.de
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Da einige Hinweise nichts fruchten.....
Wer fremde eMails veröffentlicht...wird für 1 Woche gesperrt.
Wer Klarnamen verwendet....wird für 1 Woche gesperrt.
Wer "böse" Wörter benutzt....wird für 1 Woche gesperrt
Update:>> Hier lesen
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Manchmal staune ich Bauklötze,und baue ein Wolkenhaus.
Ich staune weiter und komme nicht mehr raus.
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