Widersprüchlichkeit bei Abofallen wächst

schnippewippe

New member
Ich stelle den Link zum Bericht hier auch mal ein.

Widersprüchlichkeit bei Abofallen wächst

Zeigt uns das doch ,wie verschieden man in der Rechtsprechung die ganze Sache ( Abzocke / Betrug ) sieht.
Erstattungsanspruch "" Kunden"" klagen auf Erstattungsanspruch der Kosten für ihren Anwalt.
Nachdem im Jahre 2009 das Amtsgericht Karlsruhe vorpreschte und einen Erstattungsanspruch gegen den Rechtsanwalt des Abofallenbetreibers bejahte (Urteil vom 12.08.2009 - 9 C 93/09), traute sich auch das Landgericht Mannheim (Urteil vom 14.01.2010 - 10 S 53/09), ein „fahrlässiges Verhalten" beim Betreiber festzustellen und den Erstattungsanspruch zu bestätigen.

In einer ganz aktuellen Entscheidung des Amtsgerichts Marburg klagte der Verbraucher sowohl gegen den Abofallenbeteiber als auch gegen den diesen vertretenden Rechtsanwalt. Das Gericht bestätigte in seinem Urteil (08.02.2010 - 91 C 981/09) den Erstattungsanspruch, da dem Betreiber ein versuchter Betrug und dem Rechtsanwalt eine Beihilfe zum versuchten Betrug vorzuwerfen sei.
Die Zivilgerichtsbarkeit änderte damit ihre grundsätzliche Ansicht zu diesem weit verbreiteten Problem für viele Verbraucher.

Dagegen prüfen die Staatsanwaltschaften tausende von Strafanzeigen gegen Abofallenbetreiber und deren Rechtsanwälte.


Aus einer aktuellen Pressemeldung von Mitte März 2010 wird deutlich, dass die Staatsanwaltschaften die Überzeugung der Zivilgerichtsbarkeit (noch) nicht teilen. Die Staatsanwaltschaft München stellte nun das Ermittlungsverfahren gegen eine einschlägig bekannte Münchener Rechtsanwältin ein......................................................................

Die Internetseiten zweier Firmen (für die die Rechtsanwältin Forderungen einzog) würden „bei zumutbarer Aufmerksamkeit ein hinreichend wahrnehmbaren Kostenhinweis zeigen". Dadurch sei der Vorwurf der Täuschung über die Kostenpflichtigkeit nicht haltbar............................................................
Dagegen wirkt die Entscheidung des AG Marburg (s.o.) wie das genaue Gegenteil:Er hätte als Rechtsanwalt und Organ der Rechtspflege erkennen können, dass er eine offensichtliche Nichtforderung für den „Abofallen"-Betreiber geltend macht."
Wie dieser Gegensatz einem geschädigten Verbraucher zu erklären sein soll, bleibt fraglich.

Das sind alles Ausschnitte aus dem Bericht im Link.
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Ich finde das die Vertreter für das Zivilrecht und Strafrecht sich endlich mal alle einig werden sollten , ob die Kosten als versteckt angesehen werden oder nicht. So wird das ja nie was.

Dabei wäre es doch ganz einfach diese Abzocke einzudämmen.

Im Internet abgeschlossene kostenpflichtige Verträge müssen einen Kunden schriftlich zugeschickt werden . Den Vertrag schickt man dann unterschrieben zurück. Erst wenn beide Seiten dem schriftlichen kostenpflichtigen Vertrag zugestimmt haben, ist er abgeschlossen.

Oder auf dem Anmeldebutten muss kenntlich gemacht werden das es nach der Anmeldung kostenpflichtig wird. Ganz dick und fett muss stehen. Das ist ein Vertrag und die Kosten sind .........

Schweiz.
Keine Vertragsfallen mehr im Internet / Wirtschaft / SF Tagesschau

Bundesministerin für Verbraucherschutz nimmt Stellung zu Abo-Abzocke
 
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schnippewippe

New member
Da die Betreiber bis auf wenige Ausnahmen nicht vor Gericht gegangen sind, geht man davon aus, dass es auch nie geschehen wird.

Ab Februar 2009 wird das hier dafür angeführt.

Wie auch bereits Markus Saller von der Verbraucherzentrale Bayern in WISO treffend feststellte, ist es nicht sinnvoll, unnötig Porto zu verschwenden:
Aufgrund der Fruchtlosigkeit der Erwiderungsschreiben rät Markus Saller von der Verbraucherzentrale Bayern inzwischen nicht mehr dazu, Widerspruchsschreiben an die angegeben Adressen zu richten. Ist man sich sicher, dass der Anbieter nach oben genannter Masche vorgeht, sollte man alle Schreiben ignorieren.

Davor lauteten die Aussagen .....
Markus Saller, Justitiar der Verbraucherzentrale Bayern:
Sein Rat: „Wer solch ein Schreiben erhält, sollte schriftlich antworten und erklären, dass die Forderung unberechtigt und man daher zur Zahlung nicht bereit ist .Üble Abzocke im Internet - Bayern - Aktuelles - tz-online.de
Und was schrieb die Verbraucherzentrale Bayern am 08.01.2009?
Wenn Sie plötzlich eine hohe Rechnung erhalten:
Zitat:
* Widersprechen Sie der Forderung per Brief. Sie können dafür unsere Musterbriefe Forderungen gegenüber Minderjährigen bzw. Forderungen gegenüber Erwachsenen verwenden, die Sie entsprechend anpassen bzw. um Ihre persönlichen Daten ergänzen. Schicken Sie den Brief per Einschreiben/Rückschein, um einen Nachweis in Händen zu halten.
So lange man glaubte das die Betreiber vor Gericht gehen würden sollte man sich wehren und sich absichern. Nun geht man davon aus, dass es keine Klagen geben wird und man braucht nun auch nichts mehr zu machen. Erst wenn ein Mahnbescheid kommt.

Als ich vor 3 Tagen wieder mal auf einer alten Seite war, sah ich das sie geändert wurde. Nun steht der Preis rot und dick auf der Seite. Es gibt noch andere Seiten die verändert wurden. Aber auch da wird der Rat gegeben nichts zu tun. Denn es weiss ja keiner das sich das Aussehen der Seiten verändert hat. Meiner Meinung nach ,sollte Jeder genau überlegen ob der Preis zu erkennen war!

Es bleibt Jeden selber überlassen ob er schreibt wenn er eine Rechnung oder Mahnung bekommt oder ob er nicht schreibt. Ich fühlte mich sicherer als ich geschrieben hatte. Da ich im anderen Forum immer angefeindet wurde ,wenn ich geschrieben habe , wer sich absichern will sollte einen Musterbrief von der Verbraucherzentrale schicken, werde ich mich hier nicht weiter dazu äussern.

Nun endlich zum Bericht.

Die dunkle Seite des Internets
Hier der Link aus dem die folgenden Zitate sind.

Betrug ist den Betreibern der meisten Abzock-Sites aus formaljuristischer Sicht nicht vorzuwerfen. Entsprechende Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main gegen einen in diesem Bereich sehr aktiven Anbieter wurden eingestellt. In anderen Fällen wurde zu Gunsten des Kunden entschieden, der dann nicht zahlen musste........................................
Das sich die Gerichte selber nicht einig sind ,haben wir ja schon an den geführten Urteilen gesehen.
Vorsicht bei gewerblichen Mailadressen: Einige Gerichte wiederum urteilen, ein Vertrag sei sehr wohl zustande gekommen. Auch wenn der Hinweis auf die Kosten etwas schwer aufzufinden sei, sei er dennoch vorhanden. In einem Fall, der kürzlich vor dem Amtsgericht Mülheim verhandelt wurde (AZ 1C39/09), hatte der Kunde seine gewerbliche Mailadresse und einen gewerblichen Briefkopf benutzt. Deshalb ging das Gericht nicht von einem Privatanwender aus und entschied gegen den Kunden...............................
Das man das mit den gewerblichen Mailadressen hier schreibt finde ich gut. Aus dem anderen Forum weiss ich ,dass es User gibt die solche Anmeldungen auf der Arbeit mit deren E-mailadresse getätigt haben.
Widerruf oft nicht möglich: Ein Kündigungsrecht steht dem Kunden in solchen Fällen oft nur zu, wenn der Betreiber der Seite nicht schon auf Wunsch des Kunden mit der Bereitstellung der Leistung begonnen hat. Das ist aber fast immer der Fall, da der Betreiber der Site dem Kunden sofort Zugang zu den gewünschten Leistungen gewährt. Allerdings darf, das haben die Gerichte zu Gunsten der Verbraucher entschieden, das Widerrufsrecht nicht per se(ite) ausgeschlossen werden – dies benachteilige den Kunden unverhältnismäßig...............................................................................
Wenn der Widerruf nicht mehr zählt, könnte aber noch die Anfechtung wegen Irrtum in Frage kommen.
Was das Gesetz heute dazu sagt.
Wertlose Inhalte: Dass die Inhalte auf solchen Abzock-Sites meist wenig wert und anderswo im Web frei verfügbar sind, ändert am eigentlichen Problem nichts. Auch die Preisangaben sind vorhanden – zumindest, wenn man genau hinschaut. Die Praxis, die Preisinfo ganz tief unten auf der Seite zu verstecken, haben die meisten Anbieter auf Druck von Verbraucherzentralen inzwischen aufgegeben. Trotzdem tappt noch immer eine beträchtliche Zahl von Anwendern in die Abo-Falle. Das ist ein Indiz dafür, dass die Preisinformation noch immer nicht deutlich genug zu erkennen ist...................................................................................................
Wie ich schon geschrieben habe ,gibt es auch Seiten wo man es jetzt gut sieht.
Fazit: Auch in Zukunft wird es auf den Einzelfall ankommen – und darauf, wie vertraut ein Richter mit derartigen Geschäftspraktiken ist und wie er diese beurteilt. Sicher ist: Ärger steht einem Anwender erst ins Haus, wenn der Betreiber die vermeintlichen Schulden einklagt. Dazu sind viele Unternehmen trotz anders lautender Drohungen nicht bereit. Schließlich haben sie kein Interesse daran, dass ihre Methoden vor einem Gericht und in der Öffentlichkeit auf den Prüfstand
kommen
..................................................
Wer Ratenzahlungsvereinbarung akzeptiert muss bezahlen !!!! Er hat damit einen eingegangenen Vertrag bestätigt.
 
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schnippewippe

New member
600 Anzeigen wegen Abo-Abzocke in Rödermark-Ober-Roden
Nicht jede Abo-Falle ist Betrug
Zahlungspflicht muss erst geprüft werden

Trotzdem ist die Sache für die Staatsanwaltschaft erledigt:
Die Betroffenen hätten auf der besagten Webseite die Kosten für ein Abonnement einsehen können, lautet die Argumentation. Zahlen müssen sie aber deswegen noch nicht: Erst muss der Anbieter in jedem einzelnen Fall nachweisen, ob er kostenpflichtige Leistungen erbracht hat.
Aus dem Link.
 
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De kleine Eisbeer

Super-Moderator
600 Anzeigen wegen Abo-Abzocke in Rödermark-Ober-Roden
:whistle: Ich habe noch nie verstanden warum jeder nach der Staatsanwaltschaft ruft.
Versteckte Preise und ähnliches sind Wettbewerbsverstösse.Anders gesagt Unlauterer Wettbewerb.Also keine Straftat.
Und,Unzulässige geschäftliche Handlungen im Sinne des § 3 Abs. 3 UWG sind >> gesetze-im-internet.de/

Oder es sind Verstösse gegen PAngV ( Preisangabenverordnung),und das sind keine Straftaten,:whistle: sondern nur "Ordnungswidrigkeiten".
Siehe: beck-online.beck.de/PAngV § 10 Ordnungswidrigkeiten

Eine Meldung beim Ornungsamt oder bei der Wettbewerbszentrale wäre der bessere Weg.>> wettbewerbszentrale.de/beschwerdestelle
Das die Wettbewerbszentrale etwas erreichen kann,das zeigen diverse Urteile die sie erreicht hat.
Beispiel: wettbewerbszentrale.de
 

schnippewippe

New member
Und ich habe noch nie begriffen wo der Unterschied liegt, ob ich per E-mail , Post oder auf der Strasse duch Drohungen so unter Druck gesetzt werde , dass ich vor lauter Angst das geforderte Geld gebe. :mad:

Wegen Nötigung macht sich strafbar, wer einen anderen rechtswidrig mit Gewalt oder Drohung dazu zwingen will, etwas zu tun oder zu unterlassen.

Die bringen mich mit ihren Drohungen dazu ,das ich zahle.:mad:

SWR Ländersache - Permanente Abzocke im Internet: Schärfere Gesetze gefordert!

Video

Wenn ihr Euch das Video anseht , verliert ihr Eure Angst vor Inkassobriefen. Ihr bekommt auch eine Vorstellung darüber , warum die immer weiter machen werden.

Internet-Abzocke und Inkasso-Angstmache – WDR-Markt über die Inkassofirmen Collector und DIS

Wenn man sich mal überlegt wieviel die in ganz Deutschland an Gewinn machen, wird einen echt übel.
 
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schnippewippe

New member
verlorene gegangene E-mails gelten als zugegangen.

Abmahnungen per Email sind zulässig und können auch bei Eingang im SPAM-Ordner als zugegangen gelten.



Das LG Hamburg hat am 07.07.2009 (AZ 312 O 142/09) entschieden, dass Abmahnungen auch per E-Mail erfolgen können. Landet nämlich eine solche Abmahnung dann im SPAM-Ordner oder wird durch eine Firewall aussortiert, so gelte die Abmahnung trotzdem als zugegangen. In dem vom Gericht zu entscheidenden Fall war unstreitig, dass der Antragsteller an die Antragsgegnerin eine Abmahnung per Email geschickt hat, die von der Firewall der Antragsgegnerin aufgehalten und nicht an den Antragsteller zurückgesendet wurde. Das Risiko, dass eine abgesandte Email die Antragsgegnerin nicht erreicht, hat nach Ansicht des Gerichts die Antragsgegnerin, also die Abgemahnte zu tragen........
Das Gericht vertritt grundsätzlich mit der herrschenden Meinung die Auffassung, dass die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die Abmahnung nicht zugegangen ist, beim Adressaten, also dem Abgemahnten liegt.
noch mehr darüber im link
Hier im Link im Post von De kleine Eisbeer steht das auch gut beschrieben.
http://www.echte-abzocke.de/6032-post2.html
 
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schnippewippe

New member
Richter kritisieren Urteil im Sinne von Abofallen-Betreiber

Richter kritisieren Urteil im Sinne von Abofallen-Betreiber
Der Prozessbevollmächtigte Schulzes habe aber eine Gehörsrüge erhoben, über die noch nicht entschieden ist.
Habt ihr schon mal was über eine Gehörsrüge gehört ? Was das ist könnt ihr im Bericht ganz unten nachlesen. Oder auch hier. Damit es nicht verloren geht.

Die Anhörungsrüge oder Gehörsrüge ist ein besonderer Rechtsbehelf im deutschen Prozessrecht, der es erlaubt, Verstöße einer Entscheidung gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) geltend zu machen, wenn gegen die Entscheidung sonst ein Rechtsmittel oder ein anderer Rechtsbehelf nicht gegeben ist..........aus dem link
Das war ja hier der Fall gewesen ,denn
eine Berufung gegen dieses Urteil wurde nicht zugelassen.
 
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De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Juristisches zur Abo Falle

(....)
Ersatz von Anwaltskosten

Zunehmend tendieren Gerichte dazu, die Kosten für einen von “Abo-Fallen-Opfern” beauftragten Rechtsanwalt im Zuge des Schadensersatzes den Betreibern von Abo-Fallen aufzuerlegen.
(....)
Zur Frage nach Schadensersatz bei Anfechtung

Sofern man den Vertrag erfolgreich anfechtet (nicht seine Willenserklärung widerruft, sondern anfechtet), ergibt sich die Frage, wie hier ggfs. Schadensersatz für angefallene Kosten (etwa für den Rechtsanwalt) anfallen kann. Zwar steht der Weg über die §§823, 826 BGB ggfs. offen wie oben schon angesprochen, doch kann dies nicht unbedingt nützlich bzw. einfach sein.
Zu prüfen ist daher auch, ob ggfs. wegen Verschulden bei Vertragsverhandlungen (cic) ein Anspruch wegen mangelnder Aufklärung seitens des Anbieters vorliegt, so dass sich ein Schadensersatzanspruch aus den §§311 II, 249 I, 280 I BGB ergeben könnte.
Quelle&mehr: abo-falle.de
 

schnippewippe

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Der kleine Unterschied zwischen Abo-Falle und rechtmäßigem Vertrag

Der kleine Unterschied zwischen Abo-Falle und rechtmäßigem Vertrag

Da ja in den Foren ALLES über einen Kamm gescheert wird, möchte ich doch mal diesen Bericht hier einstellen.
Das stärkt mich in meiner Meinung , dass man sich vielleicht doch lieber einmal wehren sollte.
Denn das man nichts machen muss ist ja -----------
Aufgrund der Fruchtlosigkeit der Erwiderungsschreiben rät Markus Saller von der Verbraucherzentrale Bayern inzwischen nicht mehr dazu, Widerspruchsschreiben an die angegeben Adressen zu richten. Ist man sich sicher, dass der Anbieter nach oben genannter Masche vorgeht, sollte man alle Schreiben ignorieren.
Aber das muss halt Jeder für sich selbst entscheiden.
Die gehen eh nicht vor Gericht oder es könnte ja doch sein, dass sie sich mal wieder Kunden rauspicken.

Hier mal die Erklärung. Hier geht es um 2 Seiten. Einmal um eine SMS -Seite und um eine Downloads-Seite. Das ich hiermit mal wieder gegen den Strom schwimme ist mir klar.
Für eine Täuschung des Verbrauchers und der daraus folgenden Wettbewerbswidrigkeit der Werbung komme es darauf an, wo genau der Hinweis der Kostenpflichtigkeit platziert und wie dieser zur Kenntnis zu nehmen sei.
Auf der SMS-Versandseite sei der Verbraucher zwar zunächst mit einer Blickfang-Gratiswerbung gelockt, nach Eingabe seiner Daten und Betätigen des “Weiter”-Buttons jedoch auf einen lediglich drei Absätze umfassenden, überschaubaren Text geführt worden, der in ausreichend großer Schrift für einen durchschnittlichen Betrachter unter normalen Lichtverhältnissen und ohne besondere Konzentration und Anstrengung gut lesbar gestaltet war. Dieser Text informierte über die Kostenpflichtigkeit und die Laufzeit des Vertrages und war zudem über dem Anmelde-Button platziert. Der Kunde musste vor Registrierung darüber hinaus noch zusätzlich aktiv durch eine Checkbox bestätigen, die Ausführungen akzeptiert zu haben. Damit sei der Verbraucher über den Umstand des Vertragsschlusses ausreichend informiert worden. Der wesentliche Unterschied zu anderen Entscheidungen bezüglich so genannter “Abo-Fallen” sei, dass in den Fällen, wo eine Täuschung bzw. Täuschungsabsicht über den Vetragsschluss angenommen wurde, zumeist die aufklärenden Hinweise über einen Vertragsschluss sich erst unter dem Registrierbutton befanden.

Aus diesem Grund wertete das Gericht auch das zweite Internetangebot der Beklagten (Downloads) als irreführend. Hier werde der Verbraucher darüber getäuscht, dass er mit Ausfüllen des Webformulars ein Angebot auf den Abschluss eines Vertrages an die Beklagte abgibt. Es werde ihm nicht bewusst gemacht, dass er das kostenlose Testangebot nicht ohne weitere Verpflichtung nutzen kann. Über den Vertragsschluss werde in einem mit “Produktinformationen” betitelten Fließtext hingewiesen, in dem der Verbraucher solche Informationen nicht zwangsläufig erwarte. Zudem sei der Text engzeilig und am Rand platziert, so dass er leicht zu übersehen sei. Zudem müsse der Verbraucher vor dem Absenden der Bestätigung nicht aktiv anklicken, dass er mit den gegebenen Hinweisen einverstanden sei. Daher sei hier von einer Irreführung auszugehen.
Hier der Link dazu

Nun hoffe ich das nicht bestimmte User aus den anderen Foren hier auch schreiben ,dass ich engstirnig und lernunfähig bin. Das ich nicht begreifen will, dass die eh nicht vor Gericht gehen.
Schutz bedeutet für mich das Jeder beide Möglichkeiten kennt und sich selbst entscheiden kann was er macht.
 
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schnippewippe

New member
Schadensersatz Rückzahlung der Anwaltskosten der Kunden

Überall in den Foren wird geschrieben das die Kunden Erfolg haben ,wenn sie klagen um ihre Anwaltskosten vom Gläubiger zurückzubekommen. Aber es kann auch anders laufen.

Ein Geicht zwei Meinungen.
Das Amtsgericht Karlsruhe hatte in dieser Angelegenheit bisher zweimal zu entscheiden. In einem Fall wurde zugunsten des Verbrauchers und in einem Fall zugunsten der Abzocker entschieden.
Leider gibt es noch mehr Urteile gegen die Kunden. Ich schreibe es hier rein, damit jedem Unser klar ist , es kann auch anders ausgehen. Denn diese Urteile werden in den Foren so gut wie nie genannt und es besteht meiner Meinung nach ein falsches Bild.
 
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