Beispiele aus dem Bericht im Link
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später meldete er sich mit weiblichen Pseudonymen („Tanja“) auf verdächtige Kleinanzeigen in Computerzeitschriften und bat – bettelte meist sogar – um die Zusendung von Computerspiel-Kopien. Wer von den oft minderjährigen Inserenten darauf hereinfiel, erhielt eine anwaltliche Abmahnung in Höhe von 1500 DM wegen Verletzung des Urheberrechts und manchmal zusätzliche Lizens-Forderungen in vierstelliger Höhe.....................................
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Ich dachte immer das wäre Anstiftung zu einer Straftat. So kann man sich irren.
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Im Bundestagswahlkampf 2002 machte der Münchner Anwalt mit einer neuen Masche Schlagzeilen: Das CSU-Mitglied mahnte alle größeren Parteien außer seiner eigenen ab, weil sie E-Cards als unerwünschter Werbe-E-Mails versendeten. Wer nicht nachgab, wurde verklagt: Dem SPD-Kanzler Gerhard Schröder drohte Gravenreuth sogar mit Ordnungshaft...............
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In den 90er Jahren verfeinerte er seine Abmahn-Methoden und verteidigte eingetragene Marken wie „Webspace“ oder „Explorer“. Wer diese eigentlich dem normalen Technik-Wortschatz zugehörigen Begriffe auf seiner Internestseite verwendete, erhielt ein Abmahnschreiben der Kanzlei Greavenreuth......................................
Weil RZ-Online 1998 das Pro*gramm „FTP-Explo*rer“ empfahl, mahnte von Gra*ven*reuth ab.
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Soll das bedeuten, wenn wir mitteilen lade dir doch ******** runter das ist echt Spitze , können wir abgemahnt werden
Da habe ich wieder was dazugelernt ! Man lernt doch echt nie aus.